Rückforderungen von Leistungen ( H4 ) von vor ü18 Jahren

Begonnen von Talcid, 24. Februar 2025, 11:56:47

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Talcid

Hallo zusammen und hoffe, ich bin hier halbwegs richtig.

Es geht um eine Auflösung einer Versicherung meines längst verstorbenen Vater in 2007 auf mein Konto. Da ich damals H4 bezog, habe ich die Summe auf das Konto meiner Mutter...auch schon verstorben...überwiesen. Mit meinem RA wurde das im kommenden Prozess dann u.a. damit erklärt, dass diese Summe zur Rückzahlung an meine Mutter gewesen sei, da sie Zeit meines Lebens auch finanziell für mich aufkam. Letztlich n.m.Er. landete die Summe dann bei meinem Halbbruder, mit dem ich keinen Kontakt mehr habe und vermutlich sich da raushalten wird.

Der Prozess/Revision? ist 2016 dann verloren worden, allerdings staunte ich nicht schlecht, als ich nun 9! Jahre danach ein Schreiben vom Jobcenter im BK fand, die nun die Summe zurückhaben wollen.

Meine Fragen und hoffe auf wenigstens positive kurze Antworten:

1. Die Angelegenheit ist wohl noch nicht verjährt?
2. Sind 30% Anrechnung auf die jeweils monatlichen Leistungen rechtsgültig?
3. Sollte ich mich vorab...muss ich lt. Schreiben wohl nicht...dazu schriftlich äußern?

Ich betone hier gerne mit gutem Gewissen, dass diese Summe vielleicht 5 Tage auf meinem Konto war und ich davon weder 1€ gesehen, geschweige denn ausgeben habe.

Für eine Hilfestellung bedanke ich mich vorab.

Sheherazade

Zitat von: Talcid am 24. Februar 2025, 11:56:47Ich betone hier gerne mit gutem Gewissen, dass diese Summe vielleicht 5 Tage auf meinem Konto war und ich davon weder 1€ gesehen, geschweige denn ausgeben habe.

Du hast bestimmt nach dem verlorenen Prozess realisiert, dass das keine Rolle spielt. Man kann Einkommen bzw. Vermögen nunmal nicht verschenken, wenn man selbst Sozialleistungen bezieht.

Zitat von: Talcid am 24. Februar 2025, 11:56:471. Die Angelegenheit ist wohl noch nicht verjährt? 2. Sind 30% Anrechnung auf die jeweils monatlichen Leistungen rechtsgültig? 3. Sollte ich mich vorab...muss ich lt. Schreiben wohl nicht...dazu schriftlich äußern?

1. Nein, es sind gerade mal 9 Jahre nach dem Prozess vergangen. Was steht im Urteil hinsichtlich der Begleichung/Vollstreckbarkeit? Bist du eigentlich seitdem durchgehend im ALGII bzw- Bürgergeldbezug?
2. Ja.
3. Was würdest du denn schreiben wollen?
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Talcid

Danke zunächst für Deine Antwort.

Lässt sich Verjährung und die 30% Abzug der Leistungen nachlesen?

Bis auf ein Jahr bin ich leider in H4/Bürgergeld geblieben.

Warum nun 9! Jahre danach eine Mitarbeiterin wohl Langeweile hatte und da in meinen Akten gekramt hat, wird mir sich hier niemand beantworten können.

Und was ich antworten würde? Gefühlsmäßig...und das war ja auch meine Frage...würde ich die Füße stillhalten, weil ich i.M. absolut keine Ahnung habe, was ich da schreiben soll/könnte.




Sheherazade

Und noch mal die Frage:
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2025, 12:34:58Was steht im Urteil hinsichtlich der Begleichung/Vollstreckbarkeit?

Irgendwas muss nach dem Urteil doch gekommen sein vom Jobcenter.

Zitat von: Talcid am 24. Februar 2025, 13:00:03die 30% Abzug der Leistungen nachlesen

§43 SGB2

Vielleicht stellst du der besseren Verständlichkeit halber das jetzt angekommene Forderungsschreiben hier anonymisiert ein.

Hinsichtlich der Verjährung: Meiner Meinung nach hat mit Rechtskraft des Urteils die 30-jährige Verjährungsfrist begonnen.
 

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Talcid

Hallo Sheherazade,

bin noch etwas zu aufgeregt, um Unterlagen durchzusehen. Folgt aber bald.

Aus dem Link zum SGB2 kann ich nicht zwingend die 30% nachvollziehen. Bin da eben völliger Laie.

Hoffe das mit dem Schreiben/jpg klappt so.

https://ibb.co/NnJVn9yg

PS: Nein....seit 2016 ist da nie was gekommen. Weder eine ( erneute ) Rückforderung, noch sonstiges oder ein geänderter Leistungsbescheid.

Talcid

Danke für die Antworten.

Offenbar kann hier nur ein RA weiterhelfen.

Rotti

Zitat von: Talcid am 24. Februar 2025, 14:57:04Aus dem Link zum SGB2 kann ich nicht zwingend die 30% nachvollziehen. Bin da eben völliger Laie.
lass dir was einfallen zu deiner Anhörung zu §24 SGB X was du da antwortest zu den 30 % ist ja viel, wenn du 0 erspartest hast und das geforderte Geld schon ausgegeben.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Taxima

Das heißt ja, du wurdest von deinem Vater in dem Vertrag erwähnt. Dann warst du ja auch nach der Auflösung der rechtmäßige Besitzer des Geldes. Und als du Besitzer warst, hast du es dann einfach weiter verschenkt. Jeder kann mit seinem Geld machen was er will. Doch jeder muss auch mit seinem Geld seinen Lebensunterhalt finanzieren. Es gab damals noch strengere Regeln was Einkommen/Erbschaft im Zusammenhang mit Hartz 4 betrifft. So würden die Behörden das leider sehen.

Deine Ehrlichkeit in Ehren und zeigt auch, dass du ein gutes Herz hast, jedoch wird dir das gegenüber der Behörden nicht viel nutzen. Leider. Es ist eine Sache wo es nicht nach Menschlichkeit geht sondern das Gesetz herrscht. Ich würde dem Jobcenter nicht erwähnen was dein Gedanke dahinter war, das Geld zu verschenken. Weil die dann eventuell weiter nachfragen werden, wann deine Mutter dich denn finanziell unterstützt hat und mit wie viel Geld. Und dann kommt`s für dich vielleicht noch dicker.

Ich sehe da leider keine Möglichkeit sich dieser Nachzahlungsverpflichtung zu entziehen. Bei sowas muss man immer direkt am Anfang tätig werden und präventiv in die Zukunft schauen.   

Talcid

@Rotti

Sorry...wenig hilfreich.

Mich erwartet keine "Anhörung", sondern ich kann mich vorab äußern.
Ich habe kein Geld ausgegeben, was ich nie hatte. ;-)

Talcid

@Taxima

Danke für Deine Antwort.

gerne nochmals, obwohl das nun zu weit führen würde und auch von meinem RA im Prozess verwendet wurde.

Ich habe das Geld nicht "verschenkt".
Mein Gedankengang mag etwas naiv sein, aber das JC geht offenbar davon aus, dass sich das Geld...überspitzt gesagt...mal 1 Tag auf meinem Konto befand. Und nun Gelder zurück fordert, die ich nie gesehen habe, in meinem Besitz habe und auch nie sein werden.

Vielleicht weiterhin naiv. Überleg Dir mal, Du gewinnst 2.000€ im Lotto whatever. Um keine Probleme zu bekommen überweist Du den Betrag nachvollziehbar an den Sportverein Deiner Stadt. Und kommst damit niemals mehr dran. Interessiert das JC wie bei mir offenbar nicht. Man hat "Einkommen" gehabt und dies nicht verbraucht. Ob dieses definitiv nicht vorhanden ist...scheinbar egal.

Dies kann nicht rechtens sein, was mir aber wohl letztlich ein RA erklären wird/muss.

Lockenstab

Anscheinend muss dieses Geld ja irgendwann mal auf deinem Konto gewesen sein, oder woher könnten die sonst davon wissen wenn dus denen nicht selbst erzählt hast, bzw. es bei einer kontoabfrage seitens des JC nicht aufgetaucht wäre?
Nur weil irgendwo steht ich hätte Vermögen heißt das auch noch nicht das ich das tatsächlich habe.

Du scheinst ja den sachverhalt als solches nicht zu bestreiten, und es geht dir eher um die 30% und ob man die drücken kann? Ich würde es als Härtefall deglarieren und so versuchen auf evtl 10% runter zu handeln, weil es aj auch ihr vershculden ist sich erst jetzt zu melden. so in der Art irgendwie. selbst wenn du abwartest kannst du es mit einem versuch nicht schlimmer machen.

meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Ronald BW

Das Geld war dein Eigentum du kannst das nicht einfach verschenken.
Genauso mit deinem Beispiel du gewinnst 2000 im Lotto und schenkst die dann dem Sportverein.
Mit welchem Geld hast du denn gespielt, wahrscheinlich mit dem der Allgemeinheit
und dann willst du den Gewinn privatisieren.
Deine Logik hinkt es ist egal ob du etwas von den Einnahmen für dich verwendest.
Wichtig ist nur du hättest es verwenden können weil es deine Einnahme ist.
Auch die Unterstützung durch deine Mutter wie du sagst lebenslang ist Einnahme
wenn es nicht schriftlich als Kredit deklariert ist müsste auch das angerechnet werden.
Dem Schreiben nach kommst du noch günstig davon, die Summe wurde ja reduziert und auf
3 Jahre beschränkt.
Aus meiner Sicht kein Grund sich ungerecht behandelt zu fühlen.
Sich arm rechnen um die vollen Sozialleistungen zu erhalten ist nicht vorgesehen.


Talcid

Hallo zusammen und danke für eure Hilfe/Ansichten.

Zeitnah konnte ich meinen damaligen RA erreichen, der mich damals vertreten hatte. Diesem habe ich das Schreiben vom KCA gesendet und auch Antwort erhalten. Er sieht die 30% als nichtig an und die Rückforderung nach nun 9 Jahren als verwirkt. So wohl seine erste Einschätzung.

Der Knackpunkt war für mich immer, dass mir damals der Mitarbeiter von der Sparkasse erklärte, das Geld sei "Hartz 4 sicher". Und so blieb das Geld zunächst auf meinem Konto. Alles danach könnte man als "Rettungsversuch" sehen.

Nun mal sehen, wie es weitergeht.

Sheherazade

Zitat von: Talcid am 26. Februar 2025, 08:33:47Er sieht die 30% als nichtig an und die Rückforderung nach nun 9 Jahren als verwirkt. So wohl seine erste Einschätzung.

Dann frag ihn mal hiernach
Zitat2.2.2.2 Verjährungsfrist

Der Erstattungsanspruch verjährt gemäß §§ 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X, 52 Abs. 2 SGB X in 30 Jahren ab Unanfechtbarkeit des Festsetzungsbescheides nach § 50 Abs. 3 SGB X. Vor der Unanfechtbarkeit des Festsetzungsbescheids gibt es KEINE Verjährungsfrist (vgl. § 50 Abs. 4 SGB X).

Beispiel - Fortsetzung

Wenn dem Hilfeempfänger am 1.10.2006 der Aufhebungsbescheid zugestellt wird, in dem auch die Rückforderungssumme festgesetzt wurde, und der Hilfeempfänger keinen Widerspruch gegen den Bescheid erhebt, wird dieser am 1.11.2006 unanfechtbar. Der Anspruch auf die Rückforderung verjährt dann am 31.10.2036, 23.59 Uhr.
Quelle
Also wie ich schon anmerkte, mit Rechtskraft des Urteils hat die 30-jährige Verjährungsfrist begonnen. Du hast einen komischen Anwalt.

Zitat von: Talcid am 26. Februar 2025, 08:33:47Der Knackpunkt war für mich immer, dass mir damals der Mitarbeiter von der Sparkasse erklärte, das Geld sei "Hartz 4 sicher"

Dein "damals" war ca. 2007, da gab es HartzIV erst 2 Jahre, da haben schon ganz andere Leute als dein Sparkassenmitarbeiter nicht wirklich durchgeblickt.

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"