Antrag erst ab Mitte des Monats?

Begonnen von ernst302, 24. Februar 2025, 16:15:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ernst302

Hallo,
bei mir ist gerade das ALG1 am auslaufen. ALG2 habe ich noch nicht beantragt, muss ich aber jetzt ab März machen. Ich erwarte eine Steuerrückzahlung. Laut telefonischer Auskunft braucht die Verarbeitung vom Finanzrechenzentrum für die Auszahlung bis 3ter März. Dadurch wird es dann auf ALG2 angerechnet. Das ist ärgerlich. Wäre es im Februar auf dem Konto dann würde ich nicht hunderte von Euros verlieren. Weil ALG1 wird nicht mit Steuerrückzahlung verrechnet, aber ALG2 schon.

Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?

Ich habe beim Onlineantrag folgendes gesehen (siehe Screenshot). Ist das möglich oder wird da immer bis zum 1ten zurückgerechnet?


Kopfbahnhof

Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?
Soweit mir bekannt geht das immer zurück auf den 1. des Monats.

Möglicherweise hier dann ab 01.04.2025

ernst302

Ich habe auch eine weitere Steuernummer beim Finanzamt für Selbstständigkeit bei der ich auch immer eine Steuererklärung machen muss auch wenn nichts angefallen ist.... Kann ich mich da nicht einfach für ein paar Tage selbst versichern als Selbstständiger.... mit der Begründung ich wollte den Markt ausloten... was ehrlich gesagt auch stimmt und einen Miniauftrag hätte ich hier auch liegen. Dann könnte ich mich kurz selbst versichern an dem kleinen Auftrag basteln und da könnte ich dann auch eine Rechnung stellen falls nötig.

Rotti

Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?
nein es nützt alles nichts da musst du in den sauren Apfel beißen ab März will ja deine KK Geld haben.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Sheherazade

Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?

Nö, es wird immer ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt. Du kannst aber den Antrag erst im April stellen, dann wird zum 01.04. beschieden. Wann genau endet dein ALGI-Anspruch?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ernst302

Also ihr meint ich kann mich nicht selbstversichern zum Grundfreibetrag und gegebenenfalls selbstständig ein paar Tage arbeiten?

ALG1 ist jetzt im Februar gerade ausgelaufen...

Sheherazade

Wer sagt, dass wir das so meinen? Du bist nicht verpflichtet, Bürgergeld direkt zu beantragen. Du kannst deine (freiwillige) KV auch selbst bezahlen in der Zeit des Nichtbezuges. Du musst die Nichtbeantragung oder spätere Beantragung auch niemandem begründen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:33:22Also ihr meint ich kann mich nicht selbstversichern zum Grundfreibetrag und gegebenenfalls selbstständig ein paar Tage arbeiten? ALG1 ist jetzt im Februar gerade ausgelaufen...
rechne deine Guthaben kosten durch was bei dir übrig bleibt Bürgergeld 563 € und Gesamtmiete voll bezahlt + KK und Pflegekasse Basistarif voll bezahlt vom JC.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

turbulent

Ausnahmen, wann der Antrag nicht für den kompletten Monat gilt, sind z.B Gefängnis-Entlassung oder Zuzug aus dem Ausland. Anteiliges Arbeiten nicht.