Bewerbungsnachweis

Begonnen von Altmeister, 25. Februar 2025, 14:30:31

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Altmeister

Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit dem Bewerbungsnachweisen. Ich bewerbe mich schriftlich bei den Firmen und bekomme meisten keine Rückmeldung, jetzt verlangt mein Sachbearbeiter eine Eingangsbetätigung von den Bewerbungen ansonsten wird mir mit Sanktionen gedroht. Wie soll ich was nachweisen, wenn ich keine Rückmeldung von den Firmen bekomme.

islandfeuer

liste  erstellen  mit  den Anschriften
sollte  weiterhin  auf  einen  nachweis  bestanden  werden  im  Voraus  für  die  monatlichen  5  ,10  oder  wieviele  du  machen  mußt  mit  zustellnachweis  mindestens  einschreiben  also  1,55  +  3,50  wenn  einschreiben  kosten  gnoch  so  sind !

Altmeister

Was mein Sachbearbeiter noch von mir verlangt sind die Antwortschreiben von den Arbeitgebern, aber von den meisten melden sich nicht, was kann ich da machen, lege ich das nicht vor werde ich sanktioniert.

Sheherazade

Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 14:30:31Ich bewerbe mich schriftlich bei den Firmen

Schriftlich per Post oder schriftlich per Email? Per Post ist heutzutage schon eher unüblich bzw. nur für Jobs in gehobeneren Positionen gewünscht. Die meisten Arbeitgeber im gewerblichen Bereich wünschen Email-Bewerbungen. Im Emailprogramm kann man einstellen, wenn man den Empfang und/oder die Lesebestätigung der Email vom Empfänger wünscht.

Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was  aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Altmeister

Überwiegend schriftlich per Email.

Sheherazade

Dann wählst du zukünftig VOR dem Absenden der Email die Option Lesebestätigung oder Empfangsbestätigung aus. Dann hast du was zum Vorzeigen.

Und noch mal meine Frage:
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2025, 15:44:11Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Das ist vollkommen egal, was irgendein SB sich wünscht oder droht.
So lange du nichts schriftliches mit RFB bekommst, innerlich lachen und ignorieren. Problem gelöst.

Milla

Lesebestätigung ist ein Witz. Die kann man ablehnen. Was du machen kannst ist eine Kopie der Bewerbungs-Mail ausdrucken und zum nächsten Termin mitnehmen. Da steht alles Notwendige, wie Datum, Uhrzeit usw. dabei. Das dürfte wohl als Nachweis reichen.

Fettnäpfchen

Altmeister

Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 14:30:31jetzt verlangt mein Sachbearbeiter eine Eingangsbetätigung von den Bewerbungen ansonsten wird mir mit Sanktionen gedroht.
Existiert ein Kooperationsplan zwischen Dir und dem JC und was steht da zum Thema Bewerbungen und auch was in Summe pro Bewerbung erstattet wird?

Zur angesprochenen Bewerbungsnachweisliste füllst du diese aus denn die müsste die SB dir ja mitgegeben haben??

MfG FN
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Altmeister

In dem Kooperationsplan steht, dass ich 6 Bewerbungen schreiben muss mit Eingangsbestätigung der Bewerbung und die Antwortschreiben vom Arbeitgeber und nur noch als Helfer und nicht mehr als Fachkraft, ich habe einen erlernten Beruf.

Birgit63

Erlernter Beruf ist bei Bürgergeld egal. Du musst dich auf alle Jobs bewerben, auch auf Helferjobs. Natürlich kannst du dich auch auf Jobs in deinem erlernten Beruf bewerben. Aber eben nicht nur. Du musst alles tun, um wieder aus dem Bürgergeld rauszukommen. Was das für ein Job ist, ist ganz egal.

Ronald BW

Es könnte auch überlegt werden den Jobcenter Sachbearbeiter mit der Weiterleitung der Bewerbung
zu beauftragen, dann kann Er nachweisen das Er weitergeleitet hat.
Ein Versuch wäre es aus meiner Sicht Wert, kann sein das es schnell wirkt.
Ich würde ihm das sauber in unfrankierten offenen Briefen zukommen lassen.
Bei Schikane ist Kreativität angesagt dann ist schnell Ruhe im Karton.
Ich bin da immer gut mit gefahren. 

Altmeister

Danke für euer Unterstützung,laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?

Sheherazade

Zitat von: Altmeister am 26. Februar 2025, 16:29:49laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?

Schreib doch mal bitte den genauen Wortlaut ab, ich bezweifele, dass das so da steht wie du das interpretierst. Grundsätzlich wurde das doch schon hier geklärt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Altmeister

Die genaue Beschreibung ist,ich bewerbe mich monatlich um 6 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Helfer und nicht als Fachkraft.