Bewerbungsnachweis

Begonnen von Altmeister, 25. Februar 2025, 14:30:31

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Sheherazade

Jetzt bin ich so durcheinander gekommen, dass ich im falschen Thread geantwortet habe. Egal, dann hier noch mal.

Zitat von: Sheherazade am 26. Februar 2025, 17:04:16Als Helfer sind die Chancen größer, dass man dich evtl. in die engere Wahl zieht. Bewirbst du dich als Fachkraft in einem Beruf, in dem du seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr tätig warst, landet deine Bewerbung gleich auf dem Absagenstapel.
Und
ZitatGrundsätzlich gehen Experten und auch die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich Menschen vor ihrem Beruf entfremden können. Als Richtwert wird dabei ein Zeitraum von vier Jahren angegeben, den die Betroffenen nicht mehr gearbeitet haben. Dies geht dann häufig auch mit einem gesunkenen Kenntnisstand einher und macht die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt unwahrscheinlicher.
Quelle

Offenbar hast du deine Vermittlungschancen in der letzten Zeit durch Bewerbungen ausschließlich als Fachkraft schon so stark eingeschränkt, dass der SB sich genötigt sah, diesen Passus im Koop-Plan aufzunehmen.

Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Altmeister

Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 20:00:49In dem Kooperationsplan steht, dass ich 6 Bewerbungen schreiben muss mit Eingangsbestätigung der Bewerbung und die Antwortschreiben vom Arbeitgeber und nur noch als Helfer und nicht mehr als Fachkraft, ich habe einen erlernten Beruf.
Bis jetzt bist du verpflichtet die Bewerbungsnachweise vorzulegen.

Was jetzt noch fehlt ist die Frage nach der Kostenerstattung!
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2025, 18:34:37und auch was in Summe pro Bewerbung erstattet wird?

Zitat von: Altmeister am 26. Februar 2025, 16:29:49Danke für euer Unterstützung,laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?
Nein darf es nicht
und daher ist dieser KOOP schon mal ein Fall um den Inhalt ausbessern zu lassen. Entweder vom SB oder von einem Mediator.
siehe im Anhang ab Seite 24 § 15

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2025, 15:44:11Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
ich hab das immer Online erledigt da gibt es doch Vorlagen zum Melden z.b Beworben anwort erhalten
oder man schreibt den Ag nach 3 Wochen dann noch mal an mein SB sagt immer nicht zu früh anschreiben
Ich hab von einem Bürgermeister einer kleinen Stadt erst nach über 4 Wochen eine Absage erhalten-
Das sich das jetzt verschärfen wird ist ja klar.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Hary

Ein kleiner Tipp: Erstelle dir eine zusätzliche Email-Adresse und bei einer Bewerbung setzt du diese in den cc. Dann landet dort die Mail ebenfalls mit dem originalen Empfänger. Im Prinzip ist dies ein sehr sicherer Beweis, dass diese Mail versendet wurde. Im besten Fall ist dieses zweite Postfach bei einem anderen Anbieter.Christian

Wirklich nachweisbar ist natürlich keine Mail, die auf dem Server liegende Daten lassen sich leicht manipulieren. Aber für die Nachweise einer Bewerbung wird es sicher reichen.