Frage zum Zuflussprinzip bei ALG1 Rückzahlung und vorher beantragtes Bürgergeld

Begonnen von thomasbb, 27. Februar 2025, 18:56:14

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thomasbb

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Zuflussprinzip.

ich bin seit 29.01.2025 ALG 1 berechtigt und habe es auch beantragt.

Kündigung zum 28.01.2025.

Da es Probleme bei der elektronischen Übermittlung meiner Arbeitsbescheinigung gab, ist Alg1 noch nicht bewilligt.

Daher habe ich für  Januar 2025 Bürgergeld beantragt und auch anteilig ausgezahlt bekommen.

Da ich ALG1 jetzt im Februar 2025 auch noch nicht bekam werde ich wieder Bürgergeld beantragen was dann wieder anteilig ausgezahlt werden wird.

Anteilig daher da ich noch Lohn und Zuschläge sowie Krankengeld verteilt erhalten habe Januar + Februar.

Also Aufstocker irgendwie.


Als ich Ende Januar bei der Leistungsabteilig bei der Sachbearbeiterin saß die den Antrag kontrollierte, sagte Sie, dass Sie die Leistung bei der Agentur für Arbeit geltend machen wird.

Ich habe das erst einmal nicht für voll genommen.

Nun bekam ich heute aber einen Anruf von der gleichen Sachbearbeiterin das Sie mir den kompletten Bürgergeldsatz überweisen möchte da ich im Februar noch kein ALG 1 bekam.

Das verneinte ich, da ich noch Krankengeld + Zulagen im Februar erhielt.

Da meinte Sie nur " Ohh dann kann ich den ganzen Satz gar nicht gelten machen, da Sie nur anteilig Bürgergeld bekommen würden."

Also schicke ich Morgen die Kontoauszüge zu damit es anteilig wie im Januar berechnet werden kann.


Meine Frage wäre daher was Sie mit der Geltendmachung meint bei der Arbeitsagentur (sitzen beide im gleichen Haus) meint.

Muss ich dann das erhaltene Bürgergeld von Jan+Feb im März mit meiner Nachzahlung ALG1 zurückzahlen oder wie?

Kann sowas einfach unter den Ämtern selbst entschieden werden, das dass dann automatisch mit der Auszahlung ALG1 verrechnet werden?

Laut Zuflussprinzip wäre das ja ausgeschlossen oder hat sich da was geändert?


Vielen Dank.

Ottokar

Zitat von: thomasbb am 27. Februar 2025, 18:56:14Muss ich dann das erhaltene Bürgergeld von Jan+Feb im März mit meiner Nachzahlung ALG1 zurückzahlen oder wie?
Korrekt, das nennt sich Erstattungsanspruch.

Zitat von: thomasbb am 27. Februar 2025, 18:56:14Kann sowas einfach unter den Ämtern selbst entschieden werden, das dass dann automatisch mit der Auszahlung ALG1 verrechnet werden?
Ja, das ist gesetzlich geregelt (§ 102 ff SGB X).
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