Wieviele Wohnungsabsagen bei Widerspruch

Begonnen von Slash86, 28. Februar 2025, 10:27:01

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Slash86

Moin Leute,

ich hatte ja vor einiger Zeit das Thema meiner Bekannten gepostet wegen der Wohnung die zu teuer ist.
Sie hat jetzt einen Überprüfungsantrag gestellt, dieser wurde aber abgelehnt wegen mangelnder Beweise
der Wohnungssuche. Auf den psychischen Zustand wurde gar nicht eingegangen.
Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.

Aktuell wird ein erneutes Gutachten über die Gesundheit vom Amt in Auftrag gegeben, dieses könnte man z.B. mit anfügen.

So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?
Alleine seit gestern hat sie 5 Anfragen gestellt und direkt eine Absage bekommen, weil nicht an Bürgergeldempfänger vermietet wird. Die Wohnungen wären finanziell sogar im Rahmen gewesen.
Ob sie am Ende wirklich nur Absagen möchte oder wirklich einziehen würde bei einer Zusage sei mal dahingestellt...

Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ?

Beste Grüße

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01So jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange und wie viele Absagen würdet ihr sammeln ?

Ab Kostensenkungsaufforderung bis zur tatsächlichen Kostensenkung, gegen die ich Widerspruch einelgen würde. Aber da hat sich bei deiner Bekannte ja nichts getan in der Zeit von April 2024 bis Januar 2025.

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Die Sachbearbeiterin hat aber jetzt geraten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dieser würde dann nicht von ihr sondern von der Rechtsstelle bearbeitet werden. Entsprechende Beweise müsste sie natürlich anführen.

Ihr fangt JETZT an, Absagen ( = Beweise) zu sammeln? Dann mal zügig so viele wie möglich, die Widerspruchsfrist dürfte ja auch bereits abgelaufen sein?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Slash86

Also der Bescheid mit der gesenkten KDU nach Kostensenkungsverfahren kam ja im Dezember.
Darauf gab es keinen Widerspruch innerhalb der Frist sondern jetzt einen Überprüfungsantrag.

Dieser wird per Bescheid abgelehnt und gegen diesen Bescheid soll dann Widerruf eingelegt werden.

Für diesen Widerruf soll man dann demnach aktuelle Beweise vorlegen. Daher die Frage, eine Woche sammeln und Widerspruch einlegen oder die gesamten 4 Wochen Frist nutzen und dementsprechend mehr Beweise sammeln ?
Ab wann wird es übertrieben? Im Prinzip kann man denen auch ein Telefonbuch an Ablehnungen auf den Tisch knallen, fände ich nur etwas übertrieben bzw. kontraproduktiv. Das macht ja dann erst recht den Anschein man will nur Ablehnungen sammeln.

Sheherazade

In dem Fall gibt es kein Übertreiben, wenn nichts an angemessenem Wohnraum zu bekommen ist, sollte man die Bemühungen darum auch ausgiebig nachweisen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Slash86


Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:43:15Also dann Feuer frei ... :flag:
Dann mal viel Erfolg!

Wäre toll wenn du uns auf dem laufenden hältst.
Es wäre interessant wie das JC reagiert wenn man Monate nach dem die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist noch Rücksicht auf die Nachweise nimmt; die allesamt nach der Frist unternommen wurden.

Vllt. kann man das dann weiter für andere Hilfesuchenden verwenden!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Slash86

Ok mache ich. Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.

Das ist ein völlig anderes Argument (und abhängig von der Differenz zwischen tatsächlicher Miete und angemessener KdU)  als die Beweisführung, dass man sich intensiv um angemessenen Wohnraum bemüht hat und trotzdem keiner zu bekommen war. Letzteres ist in deinem Fall noch schwieriger, weil die Bemühungen viel zu spät begonnen werden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Ok mache ich.
Super!

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 13:59:39Gerade mit neuer Mietkaution, Umzugskosten usw. in manchen Fällen ist ein Umzug ja z.B. auch total unwirtschaftlich.
Dann hätte sie dort wohnen bleiben können
(wenn sie Nachweise erbracht hätte das keine passenden Whg.vorhanden sind und das JC das anerkannt hätte)
Hätte es das nicht anerkannt dann wäre der Widerspruch und u.U. die Klage der weitere Weg gewesen.

Dass kann man erst einklagen, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war und wenn die Kürzung der KdUH vollzogen wurde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Slash86

Also sporadisch gekümmert hat sie sich schon, die Beweissicherung war nur nicht optimal um es nett zu sagen, nicht existent um es genau zu sagen.


Aber wie gesagt die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass die Möglichkeit durchaus besteht die tatsächlichen KDU zu übernehmen, es kommt halt jetzt auf die Art und Weise an wie sie darlegen kann keine günstigere Wohnung gefunden zu haben.

Am Ende entscheidet eben die Rechtsstelle.

Rotti

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 10:27:01Was meint ihr, würden 10 Absagen reichen oder soll sie 2, 3 oder 4 Wochen sammeln und das Amt dann mit 100 Absagen, ausgedruckt in Papierform zuspamen ? Beste Grüße
das wäre aber schon verdächtig so viele absagen, ein paar schöne teurere Wohnungen mit zusagen brauchst du schon, um glaubwürdig zu erscheinen.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Slash86

Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.

Sehr oft scheitert es ja tatsächlich daran.

Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wie sieht es eigentlich mit Schufa - Einträgen aus ? Müsste das JC das als Grund einer Ablehnung anerkennen oder ist das persönliches Pech ?

Ich möchte dir die Illusionen nicht nehmen, aber es wird bei keiner Absage eine Begründung vom Vermieter mitgeliefert. Der Standardsatz ist "Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden" - genauso wie bei der Stellensuche.

Aber ja, eine negative Schufa ist pP.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Slash86 am 28. Februar 2025, 16:45:12Wieso wenn der Ablehnungsgrund meistens "nicht an Hartz 4-Bezieher" ist ? Außerdem sucht man doch nach angemessenen Wohnungen, nicht absichtlich nach Luxus-Buden die man sich eh nicht leisten kann.
man kann ja nicht ständig im Bürgergeld leben ausser vieleicht weil erwerbsgemindert von daher müssten sie doch die Wohnung auch weiter zahlen, wer will denn schon freiwillig in ein Viertel ziehen wo ein schlechteres Umfeld ist von daher wird das bei dir schon genehmigt werden zu bleiben.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Slash86

Also bei mir wird weder etwas genehmigt noch abgelehnt.  :grins:

Aber wieder zum Thema, wenn man direkt fragt und sagt hey ich bin im Bürgergeld und der Vermieter antwortet dann : Nöö will ich nicht. Ist ja quasi ein Grund zur Ablehnung.

Wenn man danach geht würden aber auch im Prinzip Inserate reichen, dort ist meistens ja schon hinterlegt, dass fester Job, positive Schufa, keine Haustiere usw. Voraussetzung für eine Anmietung sind.

Ich werde jedenfalls berichten wenn und was sich tut.