Aufstockendes Bürgergeld & Berechnungen

Begonnen von Saxo2025, 04. März 2025, 12:54:35

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Saxo2025

Hallo zusammen,
erstmal ein großes Dankeschön für dieses Forum!

Mein Thema ist das aufstockende Bürgergeld. Ich arbeite volltags und muss leider trotzdem mit Bürgergeld aufstocken. Die Miete ist zu hoch und das Einkommen zu niedrig. Wie vermutlich bei so manch einem.

Mein Problem sind die Berechnungen. Ich reiche jeden Monat meinen aktuellen Lohnnachweis ein. Trotzdem schaffen die es nicht, eine Berechnung so zu machen, dass ich nicht in Unter- oder Überzahlung komme. So kam es jetzt, dass ich vom Inkasso Bescheid bekommen habe mit einer Forderung. Was natürlich, bei diesem Durcheinander, dazu führt, dass ich wieder in Bedrängnis komme. Ich habe mehrmals darum gebeten, eine monatliche Neuberechnung zu machen.

Kann man das Jobcenter dazu "verpflichten", eine monatliche Berechnung zu machen, dass so etwas nicht passiert?
Es ist sehr kräftezährend, neben der Arbeit, noch nachvollziehen zu können was die überhaupt richtig berechnen. Und wirtschaften ist so unmöglich geworden. Dazu bin ich nun unverschuldet in der Schuldenfalle.

Da ich mich damit leider nicht sonderlich gut auskenne, wollte ich nun einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Also ab zum Amtsgericht mit Einkommensnachweisen und Bürgergeldbescheid.
Nun will die Beratungsstelle für den Beratungshilfeschein Nachweise darüber bringe, dass ich in Eigenbemühungen durch mich selbst mit dem Jobcenter alles versucht habe. Desweiteren weisen diese mich ausrücklich darauf hin, dass ich die Beratungshilfe des Jobcenters in Anspruch nehmen muss. Was ist das denn für eine STelle? Ist mir gänzlich unbekannt.
Es gibt so viel Schriftverkehr zwischen dem Jobcenter und mir. Muss ich da alles ausdrucken? Da ist mein Drucker ja monatelang mit beschäftigt.

Gibt es vielleicht eine Vorlage (z.B. für Excel) wo ich meine monatlichen Berechnungen selbst nachhalten kann?

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.
Grüße

TripleH

Zitat von: Saxo2025 am 04. März 2025, 12:54:35Kann man das Jobcenter dazu "verpflichten", eine monatliche Berechnung zu machen, dass so etwas nicht passiert?

Nein. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass das in der Regel erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemacht werden soll, damit man Überzahlungen in den einzelnen Monaten mit Nachzahlungen aus anderen Monaten verrechnen kann (Saldierung).

§ 41a Absatz 4 SGB II:

Zitat(4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

§ 41a Absatz 6

ZitatSoweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie insgesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen. 

Diese Vorschrift mit dem Saldieren und den 50 Euro würde man umgehen, wenn man gleich monatlich rechnet, wie du es willst. Das geht aber halt nicht, man kann keine Gesetze mal so eben umgehen, weil es für einen praktischer wäre.


Außerdem verstehe ich nicht, wie du überhaupt Überzahlungen verhindern willst. Wenn das Jobcenter z. B. mit einem fiktiven Einkommen von 1200 Euro rechnet, du aber dann z. B. 1240 Euro verdienst, bist du mit 40 Euro überzahlt und mist die erstatten. Dann bekommst du halt jeden Monat so einen "erstatte 40 Euro Bescheid", ansonsten halt nach 6 Monaten dann nur einen mit "erstatte 240 Euro". Bleibt doch in der Summe gleich.

Wenn du sowas komplett verhindern willst, musst du vereinbaren, dass man das fiktive Einkommen etwas höher ansetzt als das, was maximal tatsächlich zu erwarten ist. Dann bekommst du nach 6 Monaten eine Nachzahlung.
 

turbulent

Du hast also während des letzten Bewilligungszeitraums mehr Geld bekommen, als Dir zugestanden hat, und musst das nun zurückzahlen?
Sind Deine Einkommensverhältnisse so kompliziert (bzw. vielfältig)? Oder sind es Deine Verpflichtungen, die mal angerechnet werden und mal nicht? Ich meine: Warum funktioniert bei Dir nicht das einfache Nachrechnen bzw. ein Online-Rechner? Was an der Berechnung ist Dir denn nicht klar?

Maxi

Ein Kumpel von mir ist auch Aufstocker ( er ist Solo-Selbständiger ), das hat für ihn den Vorteil das die Krankenversicherung für ihn und seine Frau vom JC bezahlt wird und er -neben seinen Einnahmen als Selbständiger noch (je nachdem wie hoch diese Einnahmen im Monat waren)-
  700 € an Bürgergeld bekommt plus Kosten der Unterkunft.
Er muss immer das Formular EKS ausfüllen, weiß jetzt nicht monatlich oder vierteljährlich oder halbjährlich. Ausserdem läßt das JC seine Frau in Ruhe, die bleibt wie bisher Hausfrau und ihr Bürgergeld-Anteil ist ja in den durchschnittlich 700 € drin.

Hoffe ich konnte dem TE etwas helfen. Denk an das Formular EKS

Birgit63

Das Formular EKS ist nur für Selbständige und nicht für normale Arbeitnehmer.