JC Auszahlungsbeträge zu gering Widerspruch einlegen?

Begonnen von Sonnenschein, 07. März 2025, 12:38:22

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Sonnenschein

Hallo in die Runde,
ich brauche mal wieder Hilfe. Es geht um die abschließende Bewilligung für den BWZ 09/2024-02/2025 beim Aufstocker ( schwankendes Einkommen).
Vorab es wird noch eine Aufrechnung 50,20 € bis einschließlich Dezember 24 und 33,75€ für Januar 25 abgezogen.
Mein Problem ist, dass die erstmalige und geänderte Festsetzung korrekt ist.
Aber der Auszahlungsbetrag zu gering ist.
 Es summiert sich auf über 300,-€ zu wenig ausgezahlte Beträge für den BWZ.
Da ich anhand der Umsatzliste die bisherigen Auszahlungen berücksichtigt habe, muss der Fehler beim JC liegen. Erklärungen sind aus dem Bescheid nicht ersichtlich.
Und jetzt die eigentliche Frage: Ist hier ein Widerspruch einzulegen?
Oder nur eine neue Abrechnung zwecks der Auszahlungsbeträge für 6 Monate zu beantragen?
Anhand eines Zeitraums hier September 2024 möchte ich mein Problem schildern:
JC bisher 311,43 € ( minus 50,20 € Aufrechnung) ausgezahlt laut KTO 261,23 €
JC neu     483,-€     (   -50,20 € Aufrechnung) = 433,-€ ausgezahlt 98,90 €
Nach meinen Berechnungen ( 433-261,23= 171,77€) also 72,87 Euro zu wenig gezahlt.
Es bestehen keine Rückstände.
Daher kann ich mir die geminderten Auszahlungsbeträge nicht erklären.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
Danke für Eure Hilfe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sonnenschein am 07. März 2025, 12:38:22Es summiert sich auf über 300,-€ zu wenig ausgezahlte Beträge für den BWZ.

Wenn du sicher bist, dann Widerspruch, so müssen sie neu prüfen.
Automatisch kann so, auch keine Frist verstreichen.

Zitat von: Sonnenschein am 07. März 2025, 12:38:22eine neue Abrechnung zwecks der Auszahlungsbeträge für 6 Monate zu beantragen?
Passiert ja eigentlich mit dem Widerspruch schon.

Zitat von: Sonnenschein am 07. März 2025, 12:38:22Erklärungen sind aus dem Bescheid nicht ersichtlich.
Wenn Bescheid unklar, muss das JC es so machen, dass er auch verständlich ist.

Hatte schon ähnliches, wo zu viel Einkommen angerechnet wurde und auch zu wenig vom JC gezahlt wurde.
Nach immerhin 4 Bescheiden (und ca. 3 Monaten) hat es dann endlich gestimmt. 

Sonnenschein

Zitat von: Sonnenschein am 07. März 2025, 12:38:22Mein Problem ist, dass die erstmalige und geänderte Festsetzung korrekt ist.
Also keine Abweichungen beim Einkommen und Freibeträge.Trotzdem zahlen die zu wenig aus.
Nächste Frage: Wenn durch die Anrechnung des Betriebskostenguthaben kein ALG II Anspruch mehr besteht für den Folgemonat hier Dezember 2024 reicht es dann aus nur die abschließende Bewilligung datiert vom 24.2.2025 anzuweisen.
Hätte da nicht ein Änderungsbescheid, Anhörung und Erstattungsbescheid vorher kommen müssen?
Im Bescheid der endgültigen Festsetzung steht nur, dass das Guthaben im Dezember und der Rest im Jan.25 angerechnet wurden.Im Nov 2024 haben den Zufluss mitgeteilt und nachgewiesen. Dann verschwanden alle eingereichten Unterlagen im Bermudadreieck. Deshalb hat es sich bis Ende Januar hingezogen. Und außer dem endgültigen Bescheid der für Dezember 0 Euro ausweist kam bisher / heute nichts.

BigMama

Steht im Bescheid ganz am Schluss welche Beträge wohin überwiesen werden? Hast du dir das mal genau angeschaut?
Stimmt der Auszahlungsbetrag in deinem Bescheid mit dem Betrag auf deinem Konto überein?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sonnenschein

die zu niedrigen Auszahlungsbeträge wurden an den Leistungsempfänger ausgezahlt .Keine Zahlung an weitere Dritte.
Aus den Berechnungsbögen ist die Festsetzung nicht der überschießende Betrag der auszuzahlen ist, ersichtlich.
Für diese erheblichen Abweichungen habe ich keine Erklärung. Also werde ich Widerspruch einlegen. Aber wie sieht es mit der weiteren Frage aus? Hat jemand eine Antwort für mich bezüglich des vorherigen Änderungsbescheid, Anhörung Erstattungsbescheid.
Kann jetzt noch ein Erststattungs- Bescheid kommen??

TripleH

Zitat von: Sonnenschein am 07. März 2025, 12:38:22Nach meinen Berechnungen ( 433-261,23= 171,77€) also 72,87 Euro zu wenig gezahlt.

Stehen dir denn in allen Monaten Nachzahlungen zu, oder gab es Monate, in denen du was zurück zahlen müsstest? Denn im Verfahren vorläufige Bewilligung - endgültige Festsetzung wird saldiert, das heißt, dass die dir zustehenden Nachzahlungen einiger Monate mit den Überzahlungen anderer Monate verrechnet werden und du nur den Rest nachgezahlt bekommst.