Wichtige Frage? Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts

Begonnen von Andree, 27. Februar 2025, 19:44:07

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Andree

Hallo,

Kurz zu meinem Anliegen:

Ich bin vom Amtsarzt über  6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsunfähig beurteilt wurden am 2.11.2024.

Ich habe bereits von der Rente eine Absage aufgrund zu weniger Monate Arbeit erhalten. (Beschäftigungszeiten).

Das JobCenter macht mächtig Druck , klar bin ja auch nicht erwerbsfähig.

Nun habe ich den Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Als Antwort kam es steht mir diese nicht ZU, sondern Sicherung des Lebensunterhalts.

Habe den Antrag nun komplett mit allem fertig ausgefüllt mit den zahlreichen Dokumenten Mietvertrag, Kontoauszug, Krankenversicherung und und....

Jetzt zu meiner Frage:

Wann und wer wird ein neues Gutachten erstellen, denn an meinem Gesundheitlichen Zustand hat sich Nichts verändert, ist leider noch was hinzugekommen.

Denn das Amt für Grundsicherung bzw Sozialamt möchte ein Datum wie lange ich noch erwerbsunfähig bin?..

Danke für Eure Antworten jetzt schon einmal!

Ottokar

#1
Zitat von: Andree am 27. Februar 2025, 19:44:07Ich bin vom Amtsarzt über  6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsunfähig beurteilt wurden am 2.11.2024.

Ich habe bereits von der Rente eine Absage aufgrund zu weniger Monate Arbeit erhalten. (Beschäftigungszeiten).
Das liest sich für mich so, als hätte der äD der AfA im sozialmedizinischen Gutachten festgestellt, dass deine Leistungsfähgkeit für länger als 6 Monate aber vorr. nicht auf Dauer weniger als 3 Std. beträgt. Ist das zutreffend?
Hast du bei der DRV Erwerbsminderungsrente beantragt und im Antrag angekreuzt, dass du vom JC zur Antragstellung aufgefordert wurdest? Oder was genau hast du getan?
Was konkret hat die DRV festgestellt?

Zitat von: Andree am 27. Februar 2025, 19:44:07Denn das Amt für Grundsicherung bzw Sozialamt möchte ein Datum wie lange ich noch erwerbsunfähig bin?..
Die Frage ergibt keinen Sinn, denn das hat das Sozialamt festzustellen, wenn du von denen Leistungen bekommst.

Zitat von: Andree am 27. Februar 2025, 19:44:07Wann und wer wird ein neues Gutachten erstellen
Frühestens nach 6 Monaten wird das Gesundheitsamt im Auftrag des Sozialamtes eine erneute Begutachtung vornehmen.
Sollte das Sozialamt der Feststellung des äD jedoch widersprechen, geht das Ganze jetzt zur Entscheidung an die DRV und das JC muss solange weiterzahlen.
Hast du jedoch bei der DRV Erwerbsminderungsrente beantragt und im Antrag angekreuzt, dass du vom JC zur Antragstellung aufgefordert wurdest, dann hat die DRV bereits im Ablehnungsbescheid festgestellt, ob und in welchem Umfang du erwerbsgemindert bist. Daran ist das Sozialamt gebunden und dann muss die DRV auf Antrag des Sozialamtes die erneute Begutachtung vornehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andree

Danke erstmal fürs kurze Feedback,


Also von der DrV bekomme ich nach Überprüfung Nix da ich nicht die Beschäftigungszeiten erfülle.

Das JobCenter hat mich dazu aufgefordert Grundsicherung zu beantragen.

Dies habe ich auch gemacht, als Antwort bekam ich als Antwort es stehe mir keine Grundsicherung zu sondern Hilfe zum Lebensunterhalt.

Dazu wolle man den Zeitraum bzw wie lange die Erwerbsminderung anhält und den Einstellungsbescheid vom JobCenter.

Nur habe ich die schriftliche Stellungnahme vom ärztlichen Gutachten, aber ein Datum wie lange habe ich nicht und die 6 Monate sind demnächst auch abgelaufen.
Momentan bezahlt Das JobCenter noch, aber die machen Druck da ich ja nicht erwerbsfähig bin.

Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt war ziemlich komplex mit allem was dazugehört Mietvertrag,Kontoauszug,Krankenversicherung,Wasser und Das Schreiben der DrV das mir Nix von denen zu steht.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie es natürlich weitergeht, denn gesundheitlich geht es mir noch schlechter als zuvor!?




Ottokar

Zitat von: Andree am 28. Februar 2025, 18:26:42Also von der DrV bekomme ich nach Überprüfung Nix da ich nicht die Beschäftigungszeiten erfülle.
Damit kann man absolut nichts anfangen.
Beantworte bitte meine Fragen dazu, sonst kann man deine nicht beantworten.
Solltest du die Fragen hier nicht beantworten wollen, wende dich damit bitte an einen Anwalt.
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Andree

Guten Abend,

Ich habe doch ausführlich geantwortet.

Die DRK bezahlt Nix aufgrund fehlender Beschäftigungszeiten.

Daraufhin habe ich beim Sozialamt einen Antrag gestellt wie beschrieben.

Die haben daraufhin geantwortet es besteht Hilfe zum Lebensunterhalt.

Jetzt wollen die wissen wie lange ich erwerbsunfähig bin, weil im Schreiben vom Ärzttlichen Dienst steht über 6 Monate aber nicht auf Dauer..

Wie und wer oder was geht es denn jetzt weiter das war meine Frage?

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und gegen Ämter klagen ist nicht mein Ziel.


TripleH

Die Frage, ob die Rentenversicherung bereits deine Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt hat oder es dazu eben nur das Gutachten des ÄD des Jobcenters gibt, ist unbeantwortet. Aber extrem wichtig.

Andree

Guten Abend,

Ja die DrK hat die Erwerbsunfähigkeit bestätigt anhand meiner Unterlagen und des Briefes (Stellungnahme des Äd).

Die haben auch den Anfang der Erwerbsunfähigkeit Zeitraum genannt aber nicht das Ende und das ist. Der Punkt an der gesamten Geschichte...

Sonst hat die DrV nichts mehr mit mir zu tun da ich die nötigen Beschäftigungszeiten nicht erfüllt habe.

Deswegen ist jetzt auch das Sozialamt für mich zuständig, und die. Sagten ich hätte Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt,Nicht auf Grundsicherung.

Nur wollen die auch das Ende der Erwerbsunfähigkeit also Datum wissen, doch woher soll ich das denn wissen es steht nirgendwo!

Anhand des Ärztzlichen Dienst länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer.

Kommt jede 6 Monate eine neue Begutachtung in Form von Persönlichen Erscheinen oder wieder ein Fragebogen samt Krankenberichte und sonstiges??

TripleH

Lade dieses ominöse Gutachten mal hoch, zumindest den Teil, der zur Zeit was aussagt und wo man sieht, woher (von welcher Behörde) das kommt.

Ottokar

Wie es weiter geht, kann man nur anhand der konkreten Umstände sagen. Dazu muss man diese aber auch kennen. Eine Wiederholung der ungenügenden Fakten mit anderen Worten führt aber nicht dazu.

Zitat von: Andree am 02. März 2025, 20:27:46Ja die DrK hat die Erwerbsunfähigkeit bestätigt anhand meiner Unterlagen und des Briefes (Stellungnahme des Äd).
Die Frage war auch: wie hat sie das getan?
Möglich wäre, dass du einen Bescheid von der DRV bekommen hast, in welchem steht, dass du seit ... voll erwerbsgemindert bist. Und dann muss da auch drin stehen, ob das dauerhaft ist oder nicht.
Ebenso möglich wäre, dass die DRV das im Rahmen des § 44a SGB II dem JC mitgeteilt hat. Dann müsstest du zumindest eine Kopie davon bekommen haben.
Eine bislang nicht beantwortete Frage war deshalb auch, wie die DRV involviert wurde: hast du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, oder hat das JC die DRV eingeschalten und eine gutachterliche Stellungnahme erhalten?

Wenn die DRV eine Feststellung getroffen hat, ist die DRV auch für eine erneute Begutachtung zuständig. Das hatte ich bereits geschrieben.
Die (vollkommen sinnbefreite) Frage des Sozialamtes nach der möglichen Dauer der vollen Erwerbsminderung kann nur die DRV beantworten. Sinnbefreit deshalb, weil selbst die DRV das nicht weis. Deshalb wird in solchen Fällen ja eine erneute Begutachtung vorgenommen.

Das sozialmedizinische Gutachten des äD der AfA sollte nach deinen Aussagen in Punkt 2 "Leistungsbild" so aussehen:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Unter Punkt 4 "Beantwortung der Fragen im Auftrag an den Ärztlichen Dienst" könnte noch etwas stehen, das relevant ist.

Sollte es einen entsprechenden Bescheid von der DRV geben, kann der so aussehen:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
In deinem Fall müsste da dann stehen "dass Sie seit dem ... voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht auf Dauer."
Des Weiteren könnte da eine Empfehlung stehen, wann eine erneute Begutachtung vorzunehmen ist.
Eine Prognose über die Dauer einer Erwerbsminderung gibt die DRV nicht ab, ebensowenig wie der äD, denn das ist medizinisch unmöglich.
Das sollte die MA des Sozialamtes auch wissen, ansonsten fehlen ihr grundlegende Qualifikationen für ihren Job.

Am Besten wäre es, wenn du das Gutachten des äD und das Schreiben der DRV mal hier anonymisiert einstellst, damit wären alle diesbezüglichen Fragen beantwortet.
Alternativ kannst du sie auch mal sorgfältig lesen und die offenen Fragen beantworten.
Du siehst also, man versucht dir durchaus zu helfen und es gibt auch genügend Kompetenz dies zu tun, aber Du lieferst trotz konkreter Fragen nicht die Fakten, die dazu nötig sind.
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Andree

Guten Abend,

Hier sind die Schreiben:

Hoffentlich ist es jetzt ersichtlicher

Ottokar

Also ganz wie vermutet.
Da die DRV die Feststellung getroffen hat, ist auch die DRV für eine erneute Begutachtung zuständig. Diese muss das Sozialamt gemäß § 109a Abs. 2 SGB VI bei der DRV beantragen, üblicherweise nach Ablauf von 3 Jahren nach der Erstfeststellung (vgl. § 102 Abs. 2 S. 2 SGB VI), außer dem Sozialamt liegen vorher Erkenntnisse vor, dass keine volle Erwerbsminderung mehr besteht.

Auf die vollkommen sinnbefreite Frage des Sozialamtes nach der möglichen Dauer der vollen Erwerbsminderung würde ich antworten, dass diese Frage nur die DRV beantworten kann und sich das Sozialamt bitte dorthin wenden möchte.
Was den ebenfalls geforderten Einstellungsbescheid des JC betrifft, so muss dieses bis zur Bewilligung der Leistung durch das Sozialamt vorläufig weiterzahlen. Das Sozialamt kann die Leistungsbewilligung also nicht vom Vorliegen dieses Bescheides abhängig machen.
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Andree

Guten Morgen,

Danke soweit für deine Antwort.

Wie kommst du aber auf 3 Jahre?

Ja ist klar das Sozialamt zieht alles in die Länge....

Aber  das JobCenter bezahlt ja noch momentan aber schickt jetzt jeden Monat ein Brief Mit der Überschrift Fehlende Mitwirkung mit einer Frist., wie der Sachstand isr......

Und festgestellt hat es ja der Amtsarzt nur kein Datumsende mit reingeschrieben!

Siehe dieser Satz befristet.

Ottokar

Die Feststellung der DRV ist sowohl für das JC (vgl. § 44a Abs. 1a S. 2 SGB II) als auch das Sozialamt (§ 62a SGB XII) rechtlich bindend und kann nicht angefochten werden. Die Feststellung des äD hat sich damit erledigt, d.h sie ist ist rechtlich wirkungslos.
Eine Erwerbsminderung kann längstens für 3 Jahre befristet werden (§ 102 Abs. 2 S. 2 SGB VI) und wird es üblicherweise auch. Eine erneute Begutachtung erfolgt somit i.d.R. nach 3 Jahren.
Da hier die DRV als dem JC und Sozialamt übergeordnete Stelle bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit diese Entscheidung getroffen hat, muss auch die DRV über die weitere Erwerbsfähigkeit entscheiden.
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Rotti

Zitat von: Andree am 02. März 2025, 20:27:46Anhand des Ärztzlichen Dienst länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer.
doch steht im Gutachten der DRV länger als 6 Monate auf Dauer du kannst ja nur das dem Sozialamt vorlegen was du auch bekommen hast an Unterlagen. Jetzt muss ja das Sozialamt seiner Pflicht nachkommen um eine weitere Prüfung zur Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu beauftragen, die können dich ja nicht ohne weiteres auf die Straße setzen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu