Wohnungsbesichtigung und WG Untermietvertrag

Begonnen von probaund, 10. März 2025, 21:44:44

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probaund

Hallo liebe Forumsmitglieder,
schon mal vorab, danke für eure Mühen.
Ich habe da mal eine Frage.
Seit dem 01.01.2024 beziehe ich -Sven- Bürgergeld inkl. Wohnkastenzuschuss.
Die Wohnung Teile ich mir (seit 01.04.2021) mit einem Freund (als WG) Der Hauptmietvertrag Läuft auf –Torsten- ich habe eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter und bin auch dort polizeilich gemeldet. Nach dem beantragen vom Bürgergeld sollte ich den Mietvertrag einreichen.
Von mir wurde der Hauptmietvertrag von Torsten, die Bestätigung vom Vermieter, eine Aufteilung der Wohnung nach Quadratmetern, Nutzung und Anteil Miete eingereicht.
Auch den Nachweis meiner Bezahlung der Miete an –Torsten-
Der Hinweis zum Jobcenter war – es ist eine Wohngemeinschaft keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Jetzt, ein Jahr später, möchte das Jobcenter eine Wohnungsbesichtigen machen und einen Untermietvertrag zwischen mir –Sven und –Torsten- haben.

Text Jobcenter: Gemäß §21 Abs. 1 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X bedient sich die Behörde der Beweismittel, die sie nach Pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Sie kann insbesondere den Augenschein einnehmen. Daher wurde ein entsprechender Prüfantrag veranlasst.
Zur Prüfung der Unterkunftskosten bitte ich Sie daher den Mietvertrag zwischen Ihnen und Herrn Torten K. einzureichen sowie die Wahrnehmung des Termines durch die Kollegen des Außendienstes.

Meine Frage:
Muss ich in einer WG zwingend einen Untermietvertrag mit Herrn Torsten K. machen?
Und wenn ja, darf das Jobcenter in die Wohnung?
Und wenn ja, müssen die Vorher irgendetwas Bekannt geben – genaue Gründe, Protokolle oder?

Ich freue mich auf eure Antwort und Daaaaaaaanke das ihr euch die Zeit dafür nehmt.
LG Sven

Sheherazade

Zitat von: probaund am 10. März 2025, 21:44:44Muss ich in einer WG zwingend einen Untermietvertrag mit Herrn Torsten K. machen?

Sagen wir mal so, es wäre klug gewesen, von Anfang an einen Untermietvertrag zu machen als Nachweis, dass keine Partnerschaft vorliegt. Außerdem hat in der Regel ein WG-Bewohner keinen Zugriff auf die Unterlagen des Hauptmieters.  Jetzt sind die natürlich auf dumme Ideen gekommen und wollen prüfen wie ihr lebt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: probaund am 10. März 2025, 21:44:44Muss ich in einer WG zwingend einen Untermietvertrag mit Herrn Torsten K. machen?
Nein. Aber wenn Du möchtest, dass ein Dritter für Kosten aufkommt, braucht es Belastbareres als die Aussage desjenigen, der Geld möchte.

Die Grundvoraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Partnerschaft/Beziehung. Vielleicht sind Fotos Eurer jeweiligen Freundinnen auf dem Nachttisch hilfreich?

Fettnäpfchen

probaund

Zitat von: probaund am 10. März 2025, 21:44:44Meine Frage:
Muss ich in einer WG zwingend einen Untermietvertrag mit Herrn Torsten K. machen? Und wenn ja, darf das Jobcenter in die Wohnung? Und wenn ja, müssen die Vorher irgendetwas Bekannt geben – genaue Gründe, Protokolle oder?
Zu 1
Ein Beispiel für einen Untermietvertrag ist Beweis das getrennte Kosten herrschen und damit ein Argument gegen eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB

Ein VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE ist selbst aus Sicht der BA kein Mittel um eine BG/VuE festzustellen
und
du musst niemand vom JC in deine Whg. lassen. Lies dazu das verlinkte Thema durch ist immer noch aktuell und gültig.

MfG FN

Edit:
Zitat von: turbulent am 11. März 2025, 10:52:39Die Grundvoraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft ist eine Partnerschaft/Beziehung. Vielleicht sind Fotos Eurer jeweiligen Freundinnen auf dem Nachttisch hilfreich?
nicht für ein JC da ist maßgebend das man nicht aus einem Topf wirtschaftet oder sich sonst wie unterstützt. Selbst wenn man eine LV hat und den anderen als Empfangsberechtigten einträgt hat man schon verloren.
MfG FN
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probaund

Wow, besten Dank für die ausführliche Antwort und Hinweise.
Mein Gefühl – unwissend und hilflos zu sein hat sich zum positiven gedreht.
Super nett, das ihr euch die Mühe gemacht habt.
Ich wünsche euch eine schöne Zeit und bleibt gesund.
Daaaaaaanke – LG Sven -probaund-