KFZ Haftpflichtversicherung bzw. Versicherungspauschale

Begonnen von Petra-48, 19. März 2025, 12:44:42

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Petra-48

Guten Tag zusammen :flag:

Ich mache seit Februar einen Teilzeitjob , täglich 3 Stunden.

Ich habe eine Frage zu der KFZ Haftplichtversicherung oder Versicherungspauschale.
Hatte gestern das Jobcenter angeschrieben, da ich um Übernahme der Haftpflichtversicherung bat.

Antwort kan heute....Wird nicht übernommen, da es die 100 Euro nicht übersteigt.

Ist das richtig so? Keine Versicherungspauschale und keine übernahme der KFZ Haftpflichtversicherung mehr?

Einen sonnigen Tag gewünscht.....


Sheherazade

Die Versicherungspauschale ist in dem 100€ Freibetrag enthalten. Wenn du mit deinen Werbungskosten (Kfz-Haftpflicht und Wegekosten einfache Fahrt) nicht über die 100€ kommst, gibt es nichts extra.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Petra-48

Zitat von: Sheherazade am 19. März 2025, 12:57:17nicht über die 100€ kommst, gibt es nichts extra.
und wenn du drüber kommst musst du extra beantragen das die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Und diese natürlich nachweisen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Die KFZ Haftpflichtversicherung wurde noch nie übernommen.
Erwerbstätige können Beiträge zur KFZ Haftpflichtversicherung nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II vom Einkommen absetzen.
Allerdings sind die Absetzungen nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II bereits mit dem Grundfreibetrag nach § 11b Ab. 2 SGB II abgegolten.
Mit dem Grundfreibetrag ist außerdem die Pauschale für private Versicherungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung abgegolten.
Um einen höheren Absetzbetrag als die 100 Euro Grundfreibetrag nach § 11b Ab. 2 SGB II geltend machen zu können, müssen also tatsächliche Aufwendungen der Nummern 3 bis 5 höher sein als 100 Euro, d.h. neben den 30 Euro für private Versicherungen müssten weitere Absetzungen von mehr als 70 Euro hinzukommen, z.B. KFZ Haftpflichtversicherung, Fahrkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Berufsbekleidung etc.
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Petra-48