Trading und Bürgergeld

Begonnen von alex789, 24. März 2025, 12:44:11

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alex789

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einigen Fragen bezüglich Trading und Bürgergeld helfen :)

1. Muss man ein Konto bei einem ausländischen Broker (z.B. icmarkets) angeben und wenn ja, welche Angaben genau (Kontostand, gehaltene Positionen, unrealized P&L,...) und zu welchem Zeitpunkt (Tag Antragsstellung, Monatsanfang/-ende,...)?

2. Beispiel 1 (fiktiv): Man bezieht seit Februar Bürgergeld. Im Februar verliert man beim Trading 500 Euro, im März verliert man erst 600 Euro, gewinnt dann aber 2.000 Euro, im April verliert man davon wieder 500 Euro. Was gibt man zu welchem Zeitpunkt beim Jobcenter an, insbesondere im März? Einkommen von 1.400 oder 900 Euro?

3. Beispiel 2 (fiktiv): Man investiert Mitte März 500 Euro in Gold (nicht physisch, sondern beim Broker), am 31.03 ist diese Investition 3.000 Euro wert, man verkauft aber nicht, sondern hält die Position weiter bis April. Wie muss man diesen "unrealized Profit" angeben? Zählt es evtl. sogar als 2.500 Euro Einkommen am 31.03 obwohl man nicht verkauft hat?

Danke vorab! :)

Ronald BW

Du musst jedes Konto angeben
Was du verlierst ist egal, das Einkommen wird voll angerechnet
Gold das nicht real bei dir ist wird auf dem Markt 4x verkauft.
Der Gesamtwert ist Vermögen bist du über 15000 verlierst du deinen Anspruch auf Leistungen
Auch dann wenn du später Verluste hast.
Verluste sind dein Privatvergnügen.
Einkommen mindert deinen Anspruch auf Sozialleistungen abzüglich Freibetrag

Fettnäpfchen

alex789

Genau und besser werden die Antworten nicht mehr!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: alex789 am 24. März 2025, 12:44:111. Muss man ein Konto bei einem ausländischen Broker (z.B. icmarkets) angeben und wenn ja, welche Angaben genau (Kontostand, gehaltene Positionen, unrealized P&L,...) und zu welchem Zeitpunkt (Tag Antragsstellung, Monatsanfang/-ende,...)?
ja Kontoauszug und Wertpapierbesitz
Zitat von: alex789 am 24. März 2025, 12:44:112. Beispiel 1 (fiktiv): Man bezieht seit Februar Bürgergeld. Im Februar verliert man beim Trading 500 Euro, im März verliert man erst 600 Euro, gewinnt dann aber 2.000 Euro, im April verliert man davon wieder 500 Euro. Was gibt man zu welchem Zeitpunkt beim Jobcenter an, insbesondere im März? Einkommen von 1.400 oder 900 Euro?
Du kannst mit deinen angegebenen Vermögen machen was du willst aber sobald du Einkömmen durch deine Tradings generiert musst du das sofort angeben 100€ Kapitalerträge im Jahr sind Frei Verluste kannst du behalten.
Zitat von: alex789 am 24. März 2025, 12:44:113. Beispiel 2 (fiktiv): Man investiert Mitte März 500 Euro in Gold (nicht physisch, sondern beim Broker), am 31.03 ist diese Investition 3.000 Euro wert, man verkauft aber nicht, sondern hält die Position weiter bis April. Wie muss man diesen "unrealized Profit" angeben? Zählt es evtl. sogar als 2.500 Euro Einkommen am 31.03 obwohl man nicht verkauft hat?
auch da was du mit deinen Vermögen machst ist deine Sache aber sobald du verkaufst muss das angegeben werden besser du verkauft alles sobald du wieder arbeiten gehst so hatte ich das auch immer gemacht. Wenn es nicht über deinen Freibetrag von 40.000 € bzw. 15.000€ bleibt das VM geschützt.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

alex789

ok, vielen Dank erstmal.

Also gehaltene Positionen sind am Ende des Monats kein Einkommen, erst wenn man verkauft  :ok:

Aber interessant, dass wenn ich im März 4x 100 Euro verliere und dann aus weiteren 100 Euro 2.000 Euro mache, die im nächsten Trade wieder verliere, ich Einkommen von 1.900 Euro habe, obwohl -500 auf dem Konto steht  :mail:

Ich denke eher, das Jobcenter wird sich die Spalte "realized P&L" für März anschauen und da würde -500 stehen.

Ronald BW

Du denkst falsch deine Pflicht ist dein Vermögen nicht unnötig zu verschleudern.
Kommst du also über die Freigrenzen ist das Plus ein Plus für den Zeitraum wo es im Plus ist.
Und wenn du dein Geld verzockst wirst du in einer Notlage nur schwer zusätzliche Hilfe bekommen.
Spekulationen sind Spiele so viel sollte dir bekannt sein.
Das Jobcenter beteiligt sich am Gewinn weil es deine Pflicht ist deine Notlage zu reduzieren das Jobcenter beteiligt sich aber nicht am Verlust den du ja bewusst in Kauf nimmst.

JensM1

Gewinne aus Trading sind im Gegensatz zu Zinseinnahmen dem Vermögen zuzuordnen (Fachliche Weisungen Rz. 11.60a i. V. m. BSG vom 28.02.24 AZ: B 4 AS 22/22 R). Die Gewinne kannst du also behalten.

Ronald BW

Wenn er nicht über den Freigrenzen ist, ab 15000 wird jeder Cent angerechnet.
"Die Gewinne kannst du behalten" ist also eine Aussage die nicht Ganz zutrifft

JensM1

Zitat von: Ronald BW am 25. März 2025, 21:01:36Wenn er nicht über den Freigrenzen ist, ab 15000 wird jeder Cent angerechnet.
"Die Gewinne kannst du behalten" ist also eine Aussage die nicht Ganz zutrifft

Hier wurde auf die konkreten Beispielfragen zu Einkommen aus Wertpapiergeschäften u. a. auch von dir geantwortet, dass die realisierten Gewinne angerechnet werden, was schlicht falsch ist.

Zusätzlich pauschale Behauptung, dass alles über 15 000.- Euro angerechnet wird, was ohne weitere Infos zu Karrenzjahr, Zusammensetzung BG einfach nur eine Vermutung ist.

Vermögen und Einkommen sind verschiedene Sachverhalte, auch wenn letzteres zu ersterem führen kann und umgekehrt.


alex789

Zitat von: JensM1 am 25. März 2025, 17:42:32Gewinne aus Trading sind im Gegensatz zu Zinseinnahmen dem Vermögen zuzuordnen (Fachliche Weisungen Rz. 11.60a i. V. m. BSG vom 28.02.24 AZ: B 4 AS 22/22 R). Die Gewinne kannst du also behalten.

hm, da geht es aber nur um Finanzprodukte, die bereits vor Antragstellung gekauft wurden oder?

(Und richtig, ich bin beim VM weit von der Freigrenze (40k im ersten Jahr) entfernt)

Rotti

Zitat von: alex789 am 25. März 2025, 14:45:05Aber interessant, dass wenn ich im März 4x 100 Euro verliere und dann aus weiteren 100 Euro 2.000 Euro mache, die im nächsten Trade wieder verliere, ich Einkommen von 1.900 Euro habe, obwohl -500 auf dem Konto steht :mail:
es macht keinen Sinn im Bürgergeld zu traden, weil du keine Verluste gegenrechnen darfst.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

alex789

§ 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben

Bedeutet das nicht, dass Gewinne und Verluste (der selben Einkunftsart) in einem Monat verrechnet werden können?

Ronald BW

Verluste sind keine Ausgaben, das ist eine Wertkorrektur,
Börsen Gewinne sind auch eine Wertkorrektur die aber ab der erlaubten Höhe des Gesamtvermögens
auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Also realisiert werden müssen.
Wie zeitnah, ich denke sofort.