Kontoauszüge Lebensmittel

Begonnen von Eva-Kathrin, 27. März 2025, 21:47:58

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Eva-Kathrin

Hallo Zusammen,

Bürgergeldbezug.
Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen. Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.

Muss man Rechenschaft darüber ablegen wieviel Geld man z.B. für Lebensmittel usw ausgibt? Ist das zulässig?  Muss man zwingend einen gewissen Betrag für Lebensmittel; Kleidung usw. ausgeben?
Darf man nicht selbst entscheiden für was man seinen Regelbedarf ausgibt oder eben nicht ausgibt?



Bimimaus5421

Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Hallo Zusammen,

Bürgergeldbezug.
Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen. Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.

Muss man Rechenschaft darüber ablegen wieviel Geld man z.B. für Lebensmittel usw ausgibt? Ist das zulässig?  Muss man zwingend einen gewissen Betrag für Lebensmittel; Kleidung usw. ausgeben?
Darf man nicht selbst entscheiden für was man seinen Regelbedarf ausgibt oder eben nicht ausgibt?



Der Blödsinn kommt mir bekannt vor
Der Regelsatz ist frei verfügbar
Das jc mal fragen ob Sie von Bargeld nichts gehört haben
Dir wäre kein Gesetz bekannt das du verpflichtet wärst deine Lebensmittel mit Ec Karte zu kaufen


4Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Paragraf 20 SGB 2

Jobcenter mitteilen ob sie den paragrafen 20 SGb 2 mit Hinweis darauf nicht kennen ?
Dann würde man eine Nachschulung der SB empfehlen


Eva-Kathrin

@ Bimimaus5421

Danke dir. Und wenn man ein Jahr sehr sparsam und zurückgezogen gelebt hat und wenig Ausgaben hatte, kann einem da ein Strick draus gedreht werden?


Ronald BW

Es sollte noch glaubhaft sein, weil die fragen dürfen.
Wenn du das Geld hortest stellt sich die Frage von was lebst du.
Es macht auch Sinn um Fragen zu vermeiden das Geld entsprechend abzuheben
Bei dem niederen Regelsatz mit wenig Ausgaben zu argumentieren ist nicht sinnvoll.

Birgit63

Sehe ich auch so. Wenn du kein Geld abhebst, dann wird dir von anderer Seite geholfen und dann benötigst du kein Bürgergeld.

Ottokar

Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.
Dann kommen solche Unterstellungen und Nachfragen vom JC.

Wenn keine Barabhebungen oder Lastschriften für Einkäufe auf den Kontoauszügen ersichtlich sind, rechtfertigt das lt. unserer Justiz den Anfangsverdacht des Sozialleistungsbetruges.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Simone-

Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen.
Bitte mal anonymisiert lesen lassen.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Rotti

Zitat von: Ottokar am 28. März 2025, 08:31:32rechtfertigt das lt. unserer Justiz den Anfangsverdacht des Sozialleistungsbetruges.
:ironie:
richtig wenn man schon Schwarz arbeitet sollte auch kein Bürgergeld beantragt werden.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Eva-Kathrin

@Rotti

Ist das eine Unterstellung? Was wenn man eben ein Jahr nichts gekauft hat, keine Kleidung usw und die Wohnung nicht verlässt und eben nur das wichtigste an Lebensmitteln kauft weil es einem nicht gut geht. Soll man dafür bestraft werden? Gewisse Anschaffungen müssen dann halt nachgeholt werden.  Meines Wissens gibt es eine gewisse Freiheit beim ausgeben von Leistungen.

Sheherazade

Zitat von: Eva-Kathrin am 31. März 2025, 12:38:32Meines Wissens gibt es eine gewisse Freiheit beim ausgeben von Leistungen.

Lies bitte mal Beitrag #5 bevor du nur auf Unsinnsbeiträge antwortest, den Verdacht beim Jobcenter hast du mit deinen Schwärzungen selbst verursacht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Eva-Kathrin

Zitat von: Simone- am 28. März 2025, 21:59:18
Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen.
Bitte mal anonymisiert lesen lassen.


Das Schreiben möchte ich hier ungern einstellen. Es trägt allerdings die Überschrift " Wir brauchen ihre Mithilfe".
Habe ich so noch nie gesehen, bedeutet es das die Antwort freiwillig ist oder wie kann man das verstehen?

BigMama

Ohne den konkreten Inhalt des Schreibens zu kennen, kann dir niemand diese Frage korrekt beantworten.
Das wäre Glaskugellesen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jack Daniel

Du musst keine bestimmten Beträge für Essen oder Kleidung ausgeben, aber du solltest nachvollziehbar darlegen können, wie du über die Runden kommst.

Du kannst erklären, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Falls du z. B. von Vorräten gelebt hast, unterstützt wurdest oder sparsamer lebst, kannst du das einfach mitteilen.

Das Jobcenter hat kein Recht, eine bestimmte Mindesthöhe für Ausgaben zu verlangen. Es darf dich nicht zwingen, eine bestimmte Summe für Lebensmittel oder Kleidung auszugeben.

Schwärzungen auf Kontoauszügen sind erlaubt, aber sie dürfen nicht den Zweck der Prüfung verhindern. Wenn zu viele Infos fehlen, kann das Jobcenter nachfragen.

https://www.fr.de/verbraucher/empfaenger-von-buergergeld-koennen-kontoauszuege-schwaerzen-diese-details-muessen-nicht-offengelegt-werden-93644480.html

Fettnäpfchen

Jack Daniel

Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 14:24:12Du kannst erklären, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Falls du z. B. von Vorräten gelebt hast, unterstützt wurdest oder sparsamer lebst, kannst du das einfach mitteilen.
wenn du schon Tipps gibst dann doch bitte ohne das rot markierte denn das kann nach hinten losgehen!
Noch nie was von Unterstützungsvermutung gehört?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Eva-Kathrin am 01. April 2025, 14:12:49Es trägt allerdings die Überschrift " Wir brauchen ihre Mithilfe".
Habe ich so noch nie gesehen, bedeutet es das die Antwort freiwillig ist oder wie kann man das verstehen?


Nein, das ist nicht freiwillig, das soll nur irgendwie "freundlich" klingen ...  :cool:
Diese neue Wortwahl ist bei mir schon relativ lange in den Schreiben.
Genauso wie man bei "Einladungen" zu Terminen nicht freiwillig entscheiden kann, obwohl normalerweise eine "Einladung" im Alltag /sozialen Umfeld etwas anderes suggeriert.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧