Liegt hier ein privates Darlehen vor und wurde es als Einkommen angerechnet?

Begonnen von Mitsubishi1972, 08. April 2025, 06:45:54

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Mitsubishi1972

Guten Morgen,
schön wieder hier zu sein. Vor 10 Jahren war ich Leistungsbezieher beim Jobcenter. Nun arbeite ich als Steuerfachangestellter (Umschulung powered by Jobcenter) in einem Steuerbüro und betreue Aufstocker als Mandanten. Für sie erstelle ich die EKS.
Nun habe ich einen Mandanten mit Migrationshintergrund, der nach Ablauf des Bewilligungszeitraums Geld zurück zahlen muss.
In diesem Bewilligungszeitraum habe ich die endgültige EKS erstellt.
In Punkt 7 habe ich 8.000€ als Darlehen eingetragen. Als finanzierte Betriebsausgabe habe ich Wareneingang getragen, der auch aus dieser Summe bezahlt wurde. So ein "richtiger" Darlehensvertrag liegt vor, lediglich eine Art Schuldschein(A5, 1 Seite), woraus der Geldgeber hervorgeht, die Summe, die Rückzahlungsverpflichtung und die Zweckbestimmung (Rechnungsnummer).
Im Punkt A4 "Zuwendung von Dritten" habe ich den Zufluss der Gelder aufgenommen. Dummerweise war das großteils im August. Er hat zwei schulpflichtige Kinder (BuT-Anspruch könnte dadurch wohl auch entfallen sein).

Nun zum Punkt Migrationshintergrund:
Ich habe ihm zum Widerspruch geraten. Da er einen Anhörungstermin hatte sollte er einen lediglich fristwahrenden Widerspruch "zur Niederschrift" aufnehmen lassen. Hier wurde er auf den schriftlichen Widerspruch mit Begründung hingewiesen, die er innerhalb von vier Tagen einreichen sollte. Die Widerspruchsfrist endet aber mehr als eine Woche später. Ob die Widerspruch aufschiebende Wirkung steht da nicht.

Da die Begründung trotz guter Vorlagen für ihn unmöglich ist, habe ich mich privat bereiterklärt, ihm zu helfen.

Könnt ihr mir den Rücken stärken?

Ottokar

Man sollte keine private Hilfe anbieten, wenn man diese nicht leisten kann.
Was der Migrationshintergrund mit dem Widerspruch zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, was du da ausgefüllt hast, das EKS Formular der BA jedenfalls nicht.
Betriebsdarlehen sind dort im Abschnitt F in Nr. 35 bis 41 einzutragen (Ausfüllhinweise EKS Seite 4).
Darlehen sind grundsätzlich auch keine Zuwendung von Dritten.
Stelle mal das Formular hier ein, damit man deine Angaben nachvollziehen kann. Oder verweise deinen Migranten unverzüglich an einen Anwalt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mitsubishi1972

Hallo Ottokar,
ich wollte die Familie ja zum Anwalt schicken, aber alle Anwälte in der Nähe waren "überlastet" oder gleich nicht interessiert.
Ich habe dieses Formular genutzt, weil die Jobcenter hier dieses noch benutzen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlage-eks_ba036515.pdf

Wenn Darlehen grundsätzlich keine Zuwendungen von Dritten sind, müssen wir das doch nur erklären im Widerspruch. Das war ja nun keine vorsätzliche Täuschung.


Sheherazade

Zitat von: Mitsubishi1972 am 08. April 2025, 18:04:24Das war ja nun keine vorsätzliche Täuschung.

Aber ein grober Fehler von dir, der das Jobcenter ggf. veranlasst, das Darlehen als Unterstützung Dritter anzurechnen. Übernimmt die Steuerkanzlei, in der du arbeitest, für solche Fälle die Haftung?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mitsubishi1972

@Sheherazade: Meine Chefin steht hinter mir. Wir warten ab, was passiert und wehren und entsprechend.

Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung (2 Abschläge) im Bewilligungszeitraum mindern doch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der BG. Diese müssten doch als Freibeträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II fallen, richtig?
Wenn ich einen Freibetragsrechner einsetze wird nie nach EStVZ gefragt, aber die Ergebnisse fallen immer so aus als wäre nur § 11b Abs. 2 SGB II zur Anwendung gekommen.

Sheherazade

Im Bewilligungszeitraum getätigte Steuervorauszahlungen sind keine Freibeträge sondern Ausgaben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Ottokar

Im alten EKS Formular stehen Betriebsdarlehen noch unter Nr. 7, das wäre korrekt.
Aber auch dort ist ein Betriebsdarlehen keine "Zuwendung von Dritten", wie man unschwer in den Ausfüllhinweisen dazu nachlesen kann.
Deinem "Kunden" wurde also nicht das Betriebsdarlehen als Einkommen angerechnet, sondern der von dir falsch unter "Zuwendung von Dritten" eingetragene Betrag. D.h. du hast hier großen Mist gebaut und das Problem zu verantworten.
Dein "Kunde" soll Widerspruch einlegen und erklären, dass die Angabe unter "Zuwendung von Dritten" falsch ist und dort irrtümlich nochmal das Betriebsdarlehen eingetragen wurde, das bereits unter 7. eingetragen ist. Und am Besten gleich noch eine korrigierte EKS dazu legen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mitsubishi1972

@Sheherazade: Ausgaben die nicht vom Regelsatz umfasst sind. Außerdem gilt doch das Abflussprinzip.

@Ottokar: Die EKS wollte ich eh neu ausstellen und einreichen.
Die Ausfüllhinweise zur EKS finde ich nicht so aussagekräftig. Zuwendungen von Dritten müssen an diesen nicht zurückgezahlt werden, also quasi Geschenke?

Sheherazade

Zitat von: Mitsubishi1972 am 11. April 2025, 06:00:37Wenn ich einen Freibetragsrechner einsetze wird nie nach EStVZ gefragt,

Das liegt vielleicht daran, dass Grundsicherungsempfänger selten bis nie Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages, der 2025 bei 12.096 Euro liegt, generieren.

Ist hier wirklich die Rede von Einkommensteuervorauszahlungen oder doch eher Umsatzsteuervorauszahlungen?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Ottokar

Zitat von: Mitsubishi1972 am 12. April 2025, 07:08:34Die Ausfüllhinweise zur EKS finde ich nicht so aussagekräftig
Gerade im Punkt Betriebsdarlehen sind sie durchaus aussagekräftig und unmissverständlich.

Zitat von: Mitsubishi1972 am 12. April 2025, 07:08:34Zuwendungen von Dritten müssen an diesen nicht zurückgezahlt werden, also quasi Geschenke?
Genau das.

Bevor du für jemanden nochmal die Buchhaltung machst, solltest du dich dringend in diesem Bereich weiterbilden.
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Mitsubishi1972

Ich habe positive Nachricht vom Jobcenter erhalten. Aus Rückzahlung wurde Nachzahlung. Allerdings fehlt mir noch eine Enscheidung für den vorherigen Abrechnungszeitraum.

Mitsubishi1972

Auch aus dem Überprüfungsantrag konnte ich eine Nachzahlung erreichen.