Einkommen angeblich nicht angegeben

Begonnen von Livia, 09. April 2025, 13:57:14

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Livia

Hallo ihr lieben,
schon wieder ich mit einer Frage.
Nachdem mir ja letztens schon (auch durch eigene Blödheit) ein fiktives Einkommen angerechnet wurde, kam heute ein weiterer Brief.

Von 01/2024 bist 10/24 haben wir angeblich das Einkommen meiner Tochter nicht rechtzeitig angezeigt, so daß es bei der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt werden konnte.
Sie fordern für die Monate jetzt insgesamt 2224€ zurück.

Wir haben immer die Gehaltsabrechnungen hingeschickt. Ich weiß überhaupt nicht was die von mir jetzt wollen....ich habe eben auf Anhieb 4 Bescheide gesichtet, in denen überall das Einkommen berechnet wurde. Ob das falsch berechnet ist, kann ich leider nicht sagen  :weisnich:

Natürlich möchte ich Widerspruch einlegen. Vlt kann mir jemand helfen die Worte dafür zu finden?

Den Brief habe ich geschwärzt unten angehängt.

Viele Grüße

TripleH

Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch unzulässig. Damit bietet man dir die Gelegenheit, deine Sichtweise zu schildern und z
B. Die rechtzeitige Mitteilung der Ausbildung und der Vergütung zu belegen.

Rotti

Zitat von: Livia am 09. April 2025, 13:57:14Wir haben immer die Gehaltsabrechnungen hingeschickt. Ich weiß überhaupt nicht was die von mir jetzt wollen....ich habe eben auf Anhieb 4 Bescheide gesichtet, in denen überall das Einkommen berechnet wurde. Ob das falsch berechnet ist, kann ich leider nicht sagen :weisnich:
wenn du doch alles richtig angegeben hast und die einen Bescheid erlassen haben dann kannst du auch darauf vertrauen das es rechtens war falsche Bescheide sind nicht deine Kosten.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Kopfbahnhof

Zitat von: Livia am 09. April 2025, 13:57:14haben wir angeblich das Einkommen meiner Tochter nicht rechtzeitig angezeigt
Aber ihr habt es dann getan und wenn ja, wann?
Es geht ja schon um nicht gerade wenig, und einen längeren Zeitraum.

Zitat von: Livia am 09. April 2025, 13:57:14Wir haben immer die Gehaltsabrechnungen hingeschickt.
Gut wäre, wenn es darüber einen Nachweis gibt, dass würde ich in der Anhörung mit hineinschreiben.

Bisher ist es nur eine Anhörung und noch keine Anrechnung.
Sollte es zu einer Überzahlung gekommen sein, muss diese natürlich an das JC zurück.

Zitat von: Livia am 09. April 2025, 13:57:14ich habe eben auf Anhieb 4 Bescheide gesichtet, in denen überall das Einkommen berechnet wurde
Wenn die sicher falsch sind, dagegen kann man Widerspruch einlegen, gegen jeden Bescheid einzeln.
Aber nicht gegen die Anhörung selbst.

Sheherazade

Zitat von: Livia am 09. April 2025, 13:57:14Von 01/2024 bist 10/24 haben wir angeblich das Einkommen meiner Tochter nicht rechtzeitig angezeigt, so daß es bei der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt werden konnte. Sie fordern für die Monate jetzt insgesamt 2224€ zurück. Wir haben immer die Gehaltsabrechnungen hingeschickt. Ich weiß überhaupt nicht was die von mir jetzt wollen....ich habe eben auf Anhieb 4 Bescheide gesichtet, in denen überall das Einkommen berechnet wurde.

Hast du mal verglichen ob das angerechnete Einkommen deiner Tochter mit den Zahlungen vom Ausbildungsbetrieb übereinstimmt? Und wieso 4 Bescheide in 10 Monaten?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Livia

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2025, 17:08:28Hast du mal verglichen ob das angerechnete Einkommen deiner Tochter mit den Zahlungen vom Ausbildungsbetrieb übereinstimmt? Und wieso 4 Bescheide in 10 Monaten?

Wenn ich das verstehen würde 🙈
Also meine Tochter hat ein Festgehalt. Sie verdient jeden Monat das gleiche, außer der Tarif wird angepasst oder sie kommt in ein neues Ausbildungsjahr.
Das haben wir natürlich so immer mitgeteilt (leider per Email und so ohne weiteren Nachweis) und es erging danach auch immer ein Bescheid. Deswegen in relativ kurzer Zeit soviele Bescheide.

Gestern Abend kam ich der Spur schon etwas näher. In einem Bescheid steht was vom Kindesunterhalt. Der Vater zahlte mit Beginn der Ausbildung (09/23) nicht mehr, wurde dann vom Amt aufgefordert usw. Seit September 2024 bezahlt er monatlich wieder. Das würde mit dem Zeitraum in etwa zusammen passen. Und auch mit dem Betrag. Er zahlt 200€ monatlich.
Diese 200€ haben wir, in der Zeit in der er nicht zahlte, natürlich auch nicht angerechnet bekommen. Ab 09/24 wurde es dann wieder angerechnet.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen 🥴

Ich werde mich auf jeden Fall am Wochenende dann mal hinsetzen und was formulieren.
Danke für eure Antworten 🙌🏼

Sheherazade

Zitat von: Livia am 10. April 2025, 11:01:32Gestern Abend kam ich der Spur schon etwas näher. In einem Bescheid steht was vom Kindesunterhalt. Der Vater zahlte mit Beginn der Ausbildung (09/23) nicht mehr, wurde dann vom Amt aufgefordert usw. Seit September 2024 bezahlt er monatlich wieder. Das würde mit dem Zeitraum in etwa zusammen passen. Und auch mit dem Betrag. Er zahlt 200€ monatlich. Diese 200€ haben wir, in der Zeit in der er nicht zahlte, natürlich auch nicht angerechnet bekommen. Ab 09/24 wurde es dann wieder angerechnet.

Ja, das hört sich schlüssig an.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#7
Ist deine Tochter schon volljährig? Dann muss sich die Anhörung an deine Tochter richten. Wurde sie stattdessen an dich gerichtet, ist das ein Verfahrensfehler.

Das Azubi-Einkommen kennt das JC aus dem Ausbildungsvertrag?
Dann ist damit die diesbezügliche Mitwirkungspflicht bereits erfüllt und das Azubi-Einkommen muss nicht zusätzlich monatlich mitgeteilt werden. Nur Änderungen beim Azubi-Einkommen müssen danach mitgeteilt werden. Da das JC auf diese Mitteilungen mit entsprechenden Änderungsbescheiden reagiert hat, lassen sich darüber auch die erfolgten Mitteilungen beweisen. Warum sonst hätte es diese Änderungsbescheide zum Azubi-Einkommen erlassen sollen und woher sonst hätte das JC die Angaben zum Azubi-Einkommen haben sollen, die es in den Änderungsbescheiden zugrunde legt, wenn nicht von dir.

Sofern der Kindesunterhalt korrekt berücksichtigt wurde, wie du schreibst, liegt auch hier kein Fehler vor.

Möglich wäre, dass das JC hier unterstellt, das auch im Zeitraum 09/23 - 08/24 Unterhalt gezahlt wurde. Allerdings wäre das gleich aus mehreren Gründen grober Unfug, denn
1. hat das JC den Kindsvater ja wegen der Nichtzahlung gemahnt, weis also das und wann nicht gezahlt wurde, und
2. geht bei einer Nichtzahlung der Anspruch auf den nicht gezahlten Unterhalt lt. § 33 SGB II auf das JC über, d.h. dass der Kindsvater den Unterhalt dann dem JC schuldet.
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