Altersrente und Aufstockung

Begonnen von sue, 11. April 2025, 16:56:00

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sue

Moin :-)
Ich habe gelesen, dass die Grundsicherung für Altersrentner erst ab dem 65. Lebensjahr gilt.
Nun gehen ich (62) demnächst in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte.
Gilt in diesem Fall, dass die Aufstockung durch das Bürgergeld geleistet wird?
Danke!

Kopfbahnhof

Zitat von: sue am 11. April 2025, 16:56:00Grundsicherung für Altersrentner erst ab dem 65. Lebensjahr gilt
Das ist nicht richtig, es kommt darauf, an, wann man geboren ist.

Aber mit 62 gibt es diese Grundsicherung nur in Ausnahmefällen.
Könnte ja hier einer sein.

Zitat von: sue am 11. April 2025, 16:56:00Altersrente für Schwerbehinderte
Wenn nicht mehr vermittelbar, ist das JC nicht zuständig.

Am besten wird sein, sich da mal beim zuständigen Sozialamt zu erkundigen.
Wenn die Rente nicht reicht, sollte es Grundsicherung dazu geben, oder evtl. Wohngeld.
Muss man dann selbst sehen, was für einen besser ist.

orpheus

Grundsicherung im Alter gibt es erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung, also nicht bei vorgezogener Rente. Da greift dann das dritte Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).

Ottokar

Du kannst also mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung liegt nicht vor?

Bis einschl. 31.12.2026 muss kein Bürgergeldbezieher vorzeitig Rente beantragen (§ 12a S. 3 SGB II). Du könntest deinen Rentenbeginn also auch noch bis zum 01.01.2026 aufschieben, um Abzüge zu vermeiden bzw. zu verringern.
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