Anspruch auf einmalige Leistung?

Begonnen von TG, 14. April 2025, 08:37:29

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TG

Hallo,
ich bin Altersrentner, bewohne eine 65qm Wohnung allein und zahle dafür 464€ incl. NK. Ich heize und koche mit Gas. Nun habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 800 € bekommen, die ich nicht stemmen kann, auch nicht mit Ratenzahlungen, da diese innerhalb 6Mon. abgetragen sein müssen. Mein mtl. Einkommen beträgt 1447€ incl. Wohngeld. Kredit bei der Bank bekomme ich nicht. Hätte ich Anspruch auf einmalige Leistung nach SGB 12? Nach welchem Schlüssel würde Hzg + Kochenergie berechnet werden? Mein mtl. Abschlag für Gas beträgt 230€.

Sheherazade

Zitat von: TG am 14. April 2025, 08:37:29Mein mtl. Abschlag für Gas beträgt 230€.

 :schock:  Warum hast du so einen hohen Verbrauch? Das zahlen wir hier für ein 180qm-EFH mit 3 Personen.

Wieso klappt das nicht mit einer Ratenzahlung? Mit 133€ musst du nur den Gürtel etwas enger schnallen für 6 Monate.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Meine Tochter wohnt in einem Haus zur Miete und heizt auch mit Gas. Sie zahlt 120 Euro Abschlag und bekommt immer noch was wieder. Vielleicht sollte man hier mal über einen Gasanbieterwechsel nachdenken. Bei der Miete sind allerdings 1447 Euro Einkommen doch recht viel. Ich glaube nicht, dass es da von anderer Stelle noch Gelder gibt. Hier bleibt wirklich nur wie schon beschrieben, den Gürtel für 6 Monate enger schnallen und die Nachzahlung in Raten beim Energieversorger abzahlen.

Ottokar

#3
Zitat von: TG am 14. April 2025, 08:37:29Mein mtl. Abschlag für Gas beträgt 230€.
Suche dir schnellstmöglich einen günstigeren Gasanbieter!

Zitat von: TG am 14. April 2025, 08:37:29Hätte ich Anspruch auf einmalige Leistung nach SGB 12?
Für den Kochgasbezug wird das Sozialamt bei den Heizkosten einen Abschlag i.H.v. ca. 7,54€ pro Monat vornehmen.
Damit reduziert sich die Nachzahlung bereinigt um das Kochgas auf ca. 700€.

464€ Miete inkl. NK
222,46€ Heizkosten, ca.
= 686,46€ Warmmiete + 563€ Regelleistung = 1249,46€ Bedarf

Wenn dein Einkommen (Rente etc.) monatlich weniger als 1249,46€ beträgt, hast du generell Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII.

Im Monat der Fälligkeit der Heizkostennachzahlung erhöht sich dein Bedarf einmalig auf (1249,46€ + 700€ =) 1949,46€.
Wenn dein Einkommen weniger als 1949,46€ beträgt, hast du im Fälligkeitsmonat Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII in Höhe der Differenz zwischen deiner monatlichen Rente und dem einmaligen Bedarf i.H.v. 1949,46€.
Der Antrag muss dann aber auch im Fälligkeitsmonat gestellt werden, nachträglich geht das nicht.

 
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TG

Danke Ottokar.
Gibt es einen Mehrbedarf bei GdB 90 + MZ?

Ottokar

Bei Behinderung (GdB ab 20) und Merkzeichen G wird ein Mehrbedarf i.H.v. 17% des Regelsatzes anerkannt (§ 30 Abs. 1 SGB XII), das sind bei 563€ Regelsatz nochmal 95,71€ zusätzlich.
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TG

Vielen Dank für die ausführliche Info.

TG

Zitat von: Sheherazade am 14. April 2025, 09:13:59Warum hast du so einen hohen Verbrauch? Das zahlen wir hier für ein 180qm-EFH mit 3 Personen.

Der Gasverbrauch beinhaltet Heizung, kochen und Warmwasser. Ich bin 2 Jahre an meinen Vertrag gebunden. Der Verbrauch liegt im normalen Bereich.


Sheherazade

Zitat von: TG am 14. April 2025, 16:43:34Der Gasverbrauch beinhaltet Heizung, kochen und Warmwasser.

Bei uns ist zwar "nur" Heizen und Warmwasser enthalten, aber das Kochen mit Gas ist bestimmt nicht der größte Posten.

Zitat von: TG am 14. April 2025, 16:43:34Der Verbrauch liegt im normalen Bereich.

Dann sind die 2 Jahre hoffentlich bald beendet und du überlegst vor dem nächsten Vertrag drei Mal ob du so langfristige Verträge ausgerechnet dann, wenn Gas am teuersten ist, abschließt.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Danke für die Belehrung. Mein Vertrag war vor einem Jahr der günstigste!

Rotti

Zitat von: Ottokar am 14. April 2025, 11:15:58Suche dir schnellstmöglich einen günstigeren Gasanbieter!
Zitat von: TG am 14. April 2025, 08:37:29Hallo, ich bin Altersrentner, bewohne eine 65qm Wohnung allein

und eine neue kleinere Wohnung die mit 65 Qm zu groß als Altersrentner ist man im Immobiliensektor ja ein beliebter und gerngesehener Mieter meine ich.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser