Haushaltsgemeinschaft mit Pflegebedürftigem (Kosten Pflegedienst)

Begonnen von Slowbro, 06. April 2025, 09:42:10

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Slowbro

#15
Danke nochmal für die Antworten. Meine Mutter hatte gerade eine große Operation, deswegen hatte ich die letzten Tage keinen Kopf hierfür und schreibe erst jetzt.

Ich denke ich werde die Kostenbeteiligungsvereinbarung nehmen. Das erscheint einfacher als ein Untermietvertrag. Hoffentlich ist es trotzdem genauso wasserdicht.
In dem Thread schrieb Ottokar es müsse bei einer Pauschalmiete keine Betriebskostenabrechnung gemacht werden. Das würde allerdings auch heißen, dass keine Nachzahlung gefordert werden darf. Wie sieht das aus wenn die Heizkosten wider Erwartens weniger waren? Gilt trotzdem die Pauschalmiete? Wird vermutlich sowieso nicht passieren, aber wäre für den Fall gut zu wissen.
PS: Liege ich da falsch oder müsste "1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:" nicht "1.3. Die Kosten nach 1.2. betragen aktuell:" heißen?

Ansonsten denke ich, dass ich schreiben werde, dass nun keine HG mehr besteht. Es ist der Wille meiner Mutter und es macht auch am meisten Sinn. Aber gleichzeitig werde ich die Vermögensverhältnisse meiner Mutter offenlegen. Ja ich weiß, das es mein Recht wäre diese nicht mitzuteilen, aber ich will mich nicht wirklich mit dem Sachbearbeiter anlegen und dann sieht er auch gleich, dass es da nicht viel zu holen gibt.
Wobei ich mich jetzt noch frage ob nicht in einer HG zu wohnen ein Problem werden könnte, wenn es meiner Mutter hoffentlich in einem halben Jahr krebsfrei ist, es ihr besser geht und ich ausziehen will. Wird das dann problematisch nicht mehr mit einem Elternteil in einer HG zu wohnen, was Bewilligung des Umzugs, Umzugskosten und Erstausstattung angeht?

Zitat von: Ottokar am 08. April 2025, 12:16:40Aber selbst wenn tatsächlich eine HG besteht, hätte deine dich nachweislich unterstützende Mutter einen Freibetrag i.H. des 2fachen Regelsatzes zzgl. Miete und von dem diesen Betrag übersteigenden Einkommen dürfte nur 50% berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung), wobei aber z.B. ihr Pflegegeld im SGB II gar kein Einkommen darstellt.
Zitat von: Quinky am 09. April 2025, 11:17:58"Slowbo" die ganzen Bestimmungen der Haushaltsgemeinschaft stehen unter: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 9 SGB II Hilfebedürftigkeit Das ganze umfasst 22 Seiten, daher kann ich nicht einzeln alles darstellen.
Es ging mir nicht um das Pflegegeld, sondern das Geld, das der Pflegedienst über das Pflegegeld hinaus kostet, denn das wird einiges werden.
In den Fachlichen Weisungen habe ich dazu potentiell relevant nur 1.2.2.3 (5) gefunden. Aber auch das ist leider nicht gerade eindeutig.

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2025, 13:42:13Für dich damit deine Unsicherheit überwunden werden kann und du auch einen kleinen Einblick bekommst was da so alles gefordert wird was nicht gefordert werden darf und noch etwas mehr:
Danke für die Ermutigung und die vielen Links! Lese ich mir heute Nachmittag durch. Ist sicher einiges dabei, das etwas Unsicherheit nimmt.

Zitat von: TripleH am 08. April 2025, 20:43:20Es ist nicht das Forum mit ehemals "24". Man muss schon auf den Unterschied "buerger-geld.org" und "buergergeld.org" achten. Und es wurde dem TE dort auch nur geraten, nicht getrennte Haushalte zu konstruieren, wenn es die in Wirklichkeit gar nicht gibt, sondern es wie von Ernie empfohlen, vorzurechnen, dass die Mutter ihr Geld jetzt für sich selbst benötigt.
Nachdem ich das ganze ähnlich wie hier beschrieben hatte, kam von einem Mod "wir geben hier keine Anleitung zum Betrug". Als ich das scharf von mir wies und mir verbat Betrüger genannt zu werden, kam eine PM von einem Admin "was das denn sollte". Nach einigem hin und her, wo auch mehrfach "das andere Forum" (wohl dieses hier) vom Admin erwähnt wurde, mit dem Hinweis wie daneben meine Posts dort doch wären und wie schlecht der Rat den ich dort bekommen doch sei, wurde mir gesagt dass man mit Betrug wohl meinte, dass ich eventuell versehentlich in eine Owi nach § 63 SGB II hinein laufen könnte. Auf den Hinweis, dass zwischen einer Owi und einer schweren Straftat wie Betrug ja wohl Welten liegen, wurde weiterhin abgewiegelt und eine Entschuldigung war scheinbar nie im Bereich des Möglichen.
Kurz nachdem ich einen Link zu dem Thread hier gepostet hatte, wurde der Thread und mein Account gelöscht.

Fettnäpfchen

Slowbro

Zitat von: Slowbro am 15. April 2025, 04:36:58Das erscheint einfacher als ein Untermietvertrag. Hoffentlich ist es trotzdem genauso wasserdicht.
Ja das ist es da es vom JC wie ein Vertrag gesehen werden muss.
Und mit Vertrag greifen auch die Urteile des BSG für dein JC.

Zitat von: Slowbro am 15. April 2025, 04:36:58PS: Liege ich da falsch oder müsste "1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:" nicht "1.3. Die Kosten nach 1.2. betragen aktuell:" heißen?
Das kannst du ja ändern, schädlich ist es nicht.
Probleme deswegen kamen hier noch nie als Rückantwort, oder als Ablehnungsgrund an. Das wäre sicher passiert.
Vermutlich ist das dem Beamtendeutsch geschuldet  :weisnich:

Übrigens braucht es auch eine Kopie des MV und der letzten BK Abrechnung deiner Mutter weil die Kostenbeteiligungsvereinbarung auf den MV verweist.

Zitat von: Slowbro am 15. April 2025, 04:36:58Ansonsten denke ich, dass ich schreiben werde, dass nun keine HG mehr besteht. Es ist der Wille meiner Mutter und es macht auch am meisten Sinn. Aber gleichzeitig werde ich die Vermögensverhältnisse meiner Mutter offenlegen. Ja ich weiß, das es mein Recht wäre diese nicht mitzuteilen, aber ich will mich nicht wirklich mit dem Sachbearbeiter anlegen und dann sieht er auch gleich, dass es da nicht viel zu holen gibt.
Wenn du meinst bzw. deine Mutter es so will dann mach das einfach.

Zitat von: Slowbro am 15. April 2025, 04:36:58Wobei ich mich jetzt noch frage ob nicht in einer HG zu wohnen ein Problem werden könnte, wenn es meiner Mutter hoffentlich in einem halben Jahr krebsfrei ist, es ihr besser geht und ich ausziehen will. Wird das dann problematisch nicht mehr mit einem Elternteil in einer HG zu wohnen, was Bewilligung des Umzugs, Umzugskosten und Erstausstattung angeht?
Abgesehen davon das du mit deiner Mutter in einer WG wohnst und nicht in einer HG. Du solltest schon die richtigen Begrifflichkeiten verwenden!
ansonsten ist ja zum Begriff HG einiges geschrieben worden falls die darauf bestehen müssen die auch beweisen das ihr eine HG seid.
Hier im Forum schadet es dir noch nicht wenn es unsereinem auffällt und wir gegensteuern können, beim JC ist das ein riesen Fehler!

Umziehen kannst du jederzeit und dabei musst du dich an die Regelungen des Bürgergeldes halten. Deswegen bevor du was falsch machst lies dich im Ratgeber Umzug ein.

Eine Erstausstattung hat auch nicht mit einem Umzug zu tun und da gilt dasselbe wie beim Umzug, hier ein paar Urteile dazu > Erstausstattung

Welches Forum das mit den besseren Tipps ist muss jeder für sich selber beurteilen denn schließlich ist man ja letztendlich selber verantwortlich.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fettnäpfchen

Edit

Dazu
Zitat von: Slowbro am 15. April 2025, 04:36:58In dem Thread schrieb Ottokar es müsse bei einer Pauschalmiete keine Betriebskostenabrechnung gemacht werden. Das würde allerdings auch heißen, dass keine Nachzahlung gefordert werden darf. Wie sieht das aus wenn die Heizkosten wider Erwartens weniger waren? Gilt trotzdem die Pauschalmiete? Wird vermutlich sowieso nicht passieren, aber wäre für den Fall gut zu wissen.
sei noch erwähnt dass es zwei Muster gibt und ich mich auf das erste bezogen habe.
Da wird das mit den BK/NK Forderungen angepasst (Punkt 1.4)
und beim zweiten Muster ist es eine Pauschale da gilt der Mietzins der ausgemacht/ausgerechnet wurde.

Bei beiden gilt wenn du zu viel bekommen hast also eine Guthabenrückzahlung dann muss diese dem JC ersetzt werden.

Wird aber vom Anbieter noch Geld verlangt gilt beim ersten dass du die Mehrkosten beantragen kannst
und
beim Zweiten dass die Kosten nicht vom JC übernommen werden (Punkt 4).

MfG FN
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