Frage zur Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Sese, 20. April 2025, 12:45:01

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Ottokar

Welche fehlenden Abrechnungen?
Die Betriebskostenabrechungen liegen dem vor und darüber hinaus besteht keine Rechtsgrundlage zur Datenerhebung.
Bitte mal den genauen Wortlaut der Fordeurng vom JC.
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Sese

JC:
"Bitte reichen Sie die Nebenkostenabrechnungen ab 12/2022 ein. Bisher haben Sie nur die Heizkostenabrechnungen eingereicht.

Ihren Erläuterungen bzw. dem Eingang Ihrer Unterlagen sehe ich bis zum .... entgegen."

Wie gesagt, die Abrechnungen beinhalten Heizkosten plus Heiznebenkosten, Warmwasser und Gebäudeversicherung.

Zur Deckung dieser Kosten wurden meine kompletten Abschläge (50 Euro "kalte NK" + 100 Euro "warme NK" herangezogen.

Auf Nachfrage hat mir der Vermieter gesagt, dass in den Abrechnungen "alles enthalten sei".

Er wird also keine weiteren Kosten einfordern.
Entweder er weiß es nicht besser oder er macht es aus Bequemlichkeit.






Ottokar

An JC:
Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 und 01 - 12/2023 übersandt, die ich vom Vermieter erhalten habe. Etwas Anderes liegt mir nicht vor, Ihrer Mitwirkungsaufforderung kann ich somit nicht nachkommen, da die von Ihnen geforderten Unterlagen nicht existieren.

Sollte das JC die Betriebkostenabrechnungen als mangelhaft/unzulässig ansehen:
Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass eine Betriebkostenabrechnung Mängel aufweist, steht es Ihnen frei, mich dazu auffordern, diese prüfen zu lassen und gegebenenfalls mit Widerspruch anzufechten.
Da die Kosten für eine solche Prüfung, sowie für Widerspruch und Klage gegen eine Betriebkostenabrechnung nicht im Regelsatz enthalten sind, erbitte ich im Fall einer solchen Aufforderung eine Zusicherung nach § 34 SGB X, dass Sie die notwendigen Kosten dieser Rechtsverfolgung tragen bzw. erstatten.
Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass ein solcher Widerspruch hinsichtlich einer Betriebskostennachforderung keine aufschiebende Wirkung hat, womit Sie die Betriebkostenabrechnungen gemäß § 22 Abs. 1 SGB II auch im Fall eines dagegen erhobenen Widerspruches im Fälligkeitsmonat anzuerkennen haben.
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Sese

Ok, danke Ottokar.

Und du meinst, es ist nicht sinnvoll, wenn ich noch hinzufüge, dass mein Vermieter auf Nachfrage erklärt hat, dass die Abrechnungen für ihn vollständig sind und er keine weiteren Kosten einfordern wird ?

Ich würde das gern noch schreiben, damit das JC sieht, dass ich mich darum bemüht habe.


Rotti

Zitat von: Sheherazade am 21. April 2025, 09:47:00Guthaben des Mieters bleiben von der Fristüberschreitung jedoch unberührt und müssen weiterhin ausgezahlt werden.

genau es ist ja Guthaben zugeflossen solange der Mieter eben beim Vermieter nicht wiedersprochen hat bleibt das Geld beim JC sollte das JC die alten Nebenkostenabrechnungen einfordern weil der TE das Geld nicht annimmt müsste ja auch die Nachzahlung von 2022 berücksichtigt werden habe ich einen Denkfehler ?
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

Zitat von: Sese am 22. April 2025, 15:48:29Und du meinst, es ist nicht sinnvoll
meine ich

Zitat von: Sese am 22. April 2025, 15:48:29Ich würde das gern noch schreiben, damit das JC sieht, dass ich mich darum bemüht habe.
Es gibt aber keine Grundlage dafür, dass du dich hier weiter bemühen müsstest.
Du informierst JC damit nur darüber, dass du deren Spielchen mitspielst.
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