Frage zur Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Sese, 20. April 2025, 12:45:01

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Ottokar

Welche fehlenden Abrechnungen?
Die Betriebskostenabrechungen liegen dem vor und darüber hinaus besteht keine Rechtsgrundlage zur Datenerhebung.
Bitte mal den genauen Wortlaut der Fordeurng vom JC.
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Sese

JC:
"Bitte reichen Sie die Nebenkostenabrechnungen ab 12/2022 ein. Bisher haben Sie nur die Heizkostenabrechnungen eingereicht.

Ihren Erläuterungen bzw. dem Eingang Ihrer Unterlagen sehe ich bis zum .... entgegen."

Wie gesagt, die Abrechnungen beinhalten Heizkosten plus Heiznebenkosten, Warmwasser und Gebäudeversicherung.

Zur Deckung dieser Kosten wurden meine kompletten Abschläge (50 Euro "kalte NK" + 100 Euro "warme NK" herangezogen.

Auf Nachfrage hat mir der Vermieter gesagt, dass in den Abrechnungen "alles enthalten sei".

Er wird also keine weiteren Kosten einfordern.
Entweder er weiß es nicht besser oder er macht es aus Bequemlichkeit.






Ottokar

An JC:
Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 und 01 - 12/2023 übersandt, die ich vom Vermieter erhalten habe. Etwas Anderes liegt mir nicht vor, Ihrer Mitwirkungsaufforderung kann ich somit nicht nachkommen, da die von Ihnen geforderten Unterlagen nicht existieren.

Sollte das JC die Betriebkostenabrechnungen als mangelhaft/unzulässig ansehen:
Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass eine Betriebkostenabrechnung Mängel aufweist, steht es Ihnen frei, mich dazu auffordern, diese prüfen zu lassen und gegebenenfalls mit Widerspruch anzufechten.
Da die Kosten für eine solche Prüfung, sowie für Widerspruch und Klage gegen eine Betriebkostenabrechnung nicht im Regelsatz enthalten sind, erbitte ich im Fall einer solchen Aufforderung eine Zusicherung nach § 34 SGB X, dass Sie die notwendigen Kosten dieser Rechtsverfolgung tragen bzw. erstatten.
Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass ein solcher Widerspruch hinsichtlich einer Betriebskostennachforderung keine aufschiebende Wirkung hat, womit Sie die Betriebkostenabrechnungen gemäß § 22 Abs. 1 SGB II auch im Fall eines dagegen erhobenen Widerspruches im Fälligkeitsmonat anzuerkennen haben.
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Sese

Ok, danke Ottokar.

Und du meinst, es ist nicht sinnvoll, wenn ich noch hinzufüge, dass mein Vermieter auf Nachfrage erklärt hat, dass die Abrechnungen für ihn vollständig sind und er keine weiteren Kosten einfordern wird ?

Ich würde das gern noch schreiben, damit das JC sieht, dass ich mich darum bemüht habe.


Rotti

Zitat von: Sheherazade am 21. April 2025, 09:47:00Guthaben des Mieters bleiben von der Fristüberschreitung jedoch unberührt und müssen weiterhin ausgezahlt werden.

genau es ist ja Guthaben zugeflossen solange der Mieter eben beim Vermieter nicht wiedersprochen hat bleibt das Geld beim JC sollte das JC die alten Nebenkostenabrechnungen einfordern weil der TE das Geld nicht annimmt müsste ja auch die Nachzahlung von 2022 berücksichtigt werden habe ich einen Denkfehler ?
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Ottokar

Zitat von: Sese am 22. April 2025, 15:48:29Und du meinst, es ist nicht sinnvoll
meine ich

Zitat von: Sese am 22. April 2025, 15:48:29Ich würde das gern noch schreiben, damit das JC sieht, dass ich mich darum bemüht habe.
Es gibt aber keine Grundlage dafür, dass du dich hier weiter bemühen müsstest.
Du informierst JC damit nur darüber, dass du deren Spielchen mitspielst.
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Oskar24

Zitat von: Ottokar am 22. April 2025, 11:02:12An JC:
Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 und 01 - 12/2023 übersandt, die ich vom Vermieter erhalten habe. Etwas Anderes liegt mir nicht vor, Ihrer Mitwirkungsaufforderung kann ich somit nicht nachkommen, da die von Ihnen geforderten Unterlagen nicht existieren.

Ja, das ist gut.
Als kleine Ergänzung: Wenn man einen weiblichen Vermieter hat würde ich "Vermieterin" schreiben, weil die das in ihrer Denkweise schlechter mit etwas Negativem in Verbindung bringen können.

Sese

Ich habe dem JC geschrieben:

"Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 bis 12/2023 übersandt, die ich vom Vermieter erhalten habe. Etwas Anderes liegt mir nicht vor.
Ihrer Mitwirkungsaufforderung kann ich somit nicht nachkommen, da die von Ihnen geforderten Unterlagen nicht existieren."

Daraufhin schrieb nun das JC:

"Bitte reichen Sie die Nebenkostenabrechnungen ab 2022 ein.
Sie haben am 09.04.2025 die Heizkostenabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 eingereicht, jedoch nicht die Nebenkostenabrechnungen ab 2022.
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB müssen Vermieter/innen die Nebenkostenabrechnungen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und den Mieter/-innen zukommen lassen.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Vermieter und lassen sich die Nebenkostenabrechnungen ab 2022 ausstellen."

Weiter im Text dann noch die Frist und der Hinweis, dass mir die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung entzogen werden können.

Ich hatte beim Vermieter ja schon per whatsapp nachgefragt. Er sieht die ista-Abrechnung als vollständig an.

Was soll ich nun machen ?


hko

Wie wäre es mit:
Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 bis 12/2023 übersand. Sie enthalten neben den Heizkosten auch die vollständigen Nebenkosten.
Falls Sie jetzt die Schornsteinfegerkosten vermissen: die finden Sie auf Seit  ?   Zeile  ?.
Hier könnte noch ein weiterer Posten in gleicher Weise stehen.

Gruß hko


Sese

Zitat von: hko am 02. Mai 2025, 15:34:37Wie wäre es mit:
Ich habe Ihnen die Betriebkostenabrechnungen für den Zeitraum 12/2022 bis 12/2023 übersand. Sie enthalten neben den Heizkosten auch die vollständigen Nebenkosten.
Falls Sie jetzt die Schornsteinfegerkosten vermissen: die finden Sie auf Seit  ?   Zeile  ?.
Hier könnte noch ein weiterer Posten in gleicher Weise stehen.

Gruß hko



Die Abrechnungen sind ja eben NICHT vollständig.
Aber aus Sicht meines Vermieters sind sie vollständig.
Er nimmt das halt nicht so genau, und ich will ihn auch nicht damit belästigen.

Sheherazade

Zitat von: Sese am 02. Mai 2025, 16:01:16und ich will ihn auch nicht damit belästigen.

Ich befürchte aber, dass du das musst, solange jemand anderes deine Miete bezahlt. Allerdings verstehe ich nicht das Beharren des Jobcenters auf der vollständigen Betriebskostenabrechnung für 2022 und 2023, denn nachfordern kann dein Vermieter für diese Zeit nichts mehr. Kann es sein, dass die im Mietvertrag veranschlagten Kosten (die nicht abgerechnet wurden) so auffällig hoch sind, dass das Jobcenter eine Erstattung annimmt? Denn die müsste dein Vermieter trotz Fristablauf noch zahlen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ich zahle 500 Grundmiete + 50 kalte NK + 100 Heizkosten.

Der Vermieter hat mir über den Dienstleister ista nur Heizkosten, Warmwasser, Versicherung in Rechnung gestellt und dafür die kompletten Abschläge (150 Euro/Monat) herangezogen.

Für 2022 soll ich ca. 30 Euro nachzahlen.
Für 2023 bekomme ich ca. 474 Euro zurück.

Dadurch, dass er die anderen Nebenkosten nicht berücksichtigt, habe ich (und somit auch das JC) doch sogar einen Vorteil.
De facto sind dann ja Wassser, Müll, etc. pauschal in der Grundmiete enthalten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 02. Mai 2025, 16:49:27De facto sind dann ja Wassser, Müll, etc. pauschal in der Grundmiete enthalten.
Was steht denn dazu im MV?

Grundsätzlich ist das möglich, die kalten BK da mit hineinzupacken.

Heizkosten laufen ja extra und werden immer neu berechnet.
Ansonsten gibt es eben keine extra Abrechnung für die kalten BK, kommt halt auch auf den MV an.

Zitat von: Sese am 02. Mai 2025, 16:49:27Versicherung in Rechnung gestellt
Was für eine Versicherung soll das sein, die über ista laufen soll?

Sese

Im MV steht dazu nichts.

Eigentlich sind die fehlenden NK nicht in der Grundmiete enthalten.
Aber der Vermieter macht es halt einfach so.
Deswegen sage ich, dass sie "de facto" in der Grundmiete enthalten sind.

Was die Versicherung angeht, scheint es die Gebäudeversicherung zu sein, da die m² hier als Berechnungsgrundlage dienen.


Sheherazade

Zitat von: Sese am 02. Mai 2025, 17:32:29Eigentlich sind die fehlenden NK nicht in der Grundmiete enthalten. Aber der Vermieter macht es halt einfach so. Deswegen sage ich, dass sie "de facto" in der Grundmiete enthalten sind.
Idealerweise bestätigt dir dein Vermieter das genau so schriftlich zur Vorlage beim Jobcenter.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"