"vollständige Heiz- und Betriebskostenabrechnung" gefordert obwohl bereits

Begonnen von Oskar24, 25. April 2025, 16:54:37

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Oskar24

Das Jobcenter fordert eine "vollständige Heiz- und Betriebskostenabrechnung" obwohl ich bereits eine umfangreiche "Einzelabrechnung Energie- und Betriebskosten" (von ista) eingereicht habe.
Die eingereichte Abrechnung hatte bisher immer gereicht. Es steht ja auch alles mögliche drin Grundsteuer, Strom allgemein usw. sowie die ganzen Messwerte, Kosten, Kostenanteile und sogar Auswertungen mit farbigen Diagrammen.
Das scheint jetzt aber nicht mehr zu reichen, wurde nur als "ista Abrechnung" bezeichnet.

Ich hatte auch schon gefragt, was in der eingereichten Abrechnung fehle, darauf wurde aber nicht geantwortet.
Es wurde mir in der Antwort lediglich mitgeteilt, dass diese vom Vermieter ausgestellt und unaufgefordert zugestellt werde.
Ich hatte allerdings noch nie eine andere als die eingereichte Abrechnung erhalten.

Hat irgendwer so eine "vollständige Heiz- und Betriebskostenabrechnung" schonmal gesehen oder eine Ahnung was es damit auf sich haben könnte?

Wegen einigen anderen Dingen habe ich den Verdacht, dass es sich hierbei um Schikane handelt.

Rotti

Zitat von: Oskar24 am 25. April 2025, 16:54:37Das Jobcenter fordert eine "vollständige Heiz- und Betriebskostenabrechnung" obwohl ich bereits eine umfangreiche "Einzelabrechnung Energie- und Betriebskosten" (von ista) eingereicht habe.
Die eingereichte Abrechnung hatte bisher immer gereicht. Es steht ja auch alles mögliche drin Grundsteuer, Strom allgemein usw. sowie die ganzen Messwerte, Kosten, Kostenanteile und sogar Auswertungen mit farbigen Diagrammen.
Das scheint jetzt aber nicht mehr zu reichen, wurde nur als "ista Abrechnung" bezeichnet.

Ich hatte auch schon gefragt, was in der eingereichten Abrechnung fehle, darauf wurde aber nicht geantwortet.
Es wurde mir in der Antwort lediglich mitgeteilt, dass diese vom Vermieter ausgestellt und unaufgefordert zugestellt werde.
Ich hatte allerdings noch nie eine andere als die eingereichte Abrechnung erhalten.

Hat irgendwer so eine "vollständige Heiz- und Betriebskostenabrechnung" schonmal gesehen oder eine Ahnung was es damit auf sich haben könnte?

Wegen einigen anderen Dingen habe ich den Verdacht, dass es sich hierbei um Schikane handelt.
bei uns kommt von Techem die Abrechnung und vom Vermieter dabei wo dann alle Kosten im einzelnen Aufgelistet sind.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Ottokar

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Oskar24

Zitat von: Ottokar am 25. April 2025, 20:01:15Lies dazu mal bitte hier: https://hartz.info/index.php/topic,135944.msg1628897.html#msg1628897

Ja, danke.
Als kleine Ergänzung: Wenn man einen weiblichen Vermieter hat, würde ich "Vermieterin" schreiben, weil die das in ihrer Denkweise schlechter mit etwas Negativem in Verbindung bringen können.

Neanderthaler

Ich habe ähnliches Thema.
Das JC bekam 24 Jahre lang von meiner Wohnungsgesellschaft (Vermieter) immer nur Seite 1+2, wo alles nötige drauf stand. Die anderen Seiten waren immer von Ablesediensten und enthielten nur Verbrauchsdaten und Berechnungen, Diagramme und CO²-Ausweis. Gefühlt weitere 10 Seiten.
Nun macht das alles die Gesellschaft. Und plötzlich, nach 24 Jahren, fordert das JC die vollständige Abrechnung per Brief von mir ein, der wie folgt lautet

bei der Bearbeitung Ihres Antrages auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) vom XX.XX.20XX wurde festgestellt, dass folgende Unterlagen bzw. Nachweise benötigt werden:

[b]Angaben zu den Kosten der Unterkunft[/b]
- Kopie der kompletten Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung. (Sie haben lediglich die ersten beiden Seiten eingereicht.)

Bitte reichen Sie die o. g. Nachweise unter Angabe des Aktenzeichens sowie Name des Antragstellers bis zum XX.XX.20XX in unsere Behörde ein. Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung der von Ihnen eingereichten Kopien nicht erfolgt.

Wichtiger Hinweis:
Sie sind verpflichtet, bei der Feststellung Ihres Bedarfs mitzuwirken §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I).
Sollten Sie bis zum genannten Termin Ihrer Mitwirkungspflicht nach §§ 60 bis 65 SGB I nicht nachkommen und keine Hinderungsgründe mitteilen, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise ablehnen oder eine bereits gewährte Leistung entziehen, vgl. § 66 SGB I.


Da das für mich unnötige Arbeit & Kosten wären (ich versende mit einem Onlinedienst) bekommen die von mir nur das Folgende, was ich hier gerne bereitstelle, falls von Euch auch jemand angeschrieben wurde:


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX mit dem Aktenzeichen XX‑XXX.XX:XXXXXX nehme ich fristgerecht Stellung.

Die Angaben zu den Kosten der Unterkunft habe ich bereits vollständig mit den Seiten 1 und 2 der Betriebskostenabrechnung eingereicht.
Die von Ihnen zusätzlich angeforderten Verbrauchs‑, Berechnungs- und Diagrammseiten, sowie der CO²-Ausweis enthalten jedoch keine weiteren Angaben zu den Kosten der Unterkunft, sondern ausschließlich interne technische Berechnungen.

Gemäß § 60 SGB I komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach, indem ich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe.
Nach § 67a SGB X dürfen Sozialleistungsträger nur solche Daten erheben, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Bitte teilen Sie mir daher die konkrete Rechtsgrundlage mit, auf deren Basis die zusätzlichen Verbrauchs‑, Berechnungs- und Diagrammseiten, sowie der CO²-Ausweis erforderlich sein sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Kopfbahnhof

Zitat von: Neanderthaler am 07. Mai 2026, 19:33:49Das JC bekam 24 Jahre lang von meiner Wohnungsgesellschaft (Vermieter) immer nur Seite 1+2, wo alles nötige drauf stand

Was auch weiterhin ausreicht.
Halt die Beträge, Guthaben/Nachzahlung und die weitere Miethöhe.

Das ganze Zeug vom Ablesedienst braucht das JC überhaupt nicht, wozu auch?
Das wäre unnötige Datenerhebung und die darf das JC nicht einfordern.



Neanderthaler

Genau. Danke :)

Wer noch etwas mehr klotzen will, hier nochmal komplett überarbeitet mit mehr Power, aber auch Feingefühl - also ohne frech zu wirken. Alles rein sachlich korrekt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX mit dem Aktenzeichen XX‑XXX.XX:XXXXXX nehme ich fristgerecht Stellung.

Sie führen aus, dass "Angaben zu den Kosten der Unterkunft"(KdU) benötigt werden.
Genau diese Angaben zu den KdU habe ich Ihnen bereits vollständig mit den Seiten 1 und 2 der Betriebskostenabrechnung eingereicht.

Sie schreiben weiter, dass hierfür die "komplette Betriebskostenabrechnung" erforderlich sei.
Die Ihnen noch nicht vorliegenden Seiten enthalten jedoch ausschließlich Verbrauchswerte, interne Berechnungen, Diagramme sowie den CO₂‑Ausweis. Diese Seiten enthalten keine weiteren Angaben zu den Kosten der Unterkunft.

Gemäß § 60 SGB I kam ich meiner Mitwirkungspflicht nach, indem ich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe.
Nach § 67a SGB X dürfen Sozialleistungsträger nur solche Daten erheben, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Darüber hinaus habe ich nach § 33 SGB X Anspruch auf eine verständliche Auskunft, und nach § 35 SGB X besteht eine Begründungspflicht der Behörde für jede Anforderung, die Auswirkungen auf meinen Leistungsanspruch hat.
Nach § 20 SGB X hat die Behörde bei der Anforderung von Unterlagen zu prüfen, welche Angaben für die Entscheidung tatsächlich erforderlich sind.

Die in den angeforderten Seiten enthaltenen Verbrauchs- und Zählerdaten stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 DSGVO sowie § 67 SGB X dar. Da diese Daten für die Feststellung der Kosten der Unterkunft nicht erforderlich sind, würde ich sie gemäß § 67a SGB X und § 84 SGB X unkenntlich machen.

Sollten Sie dennoch Unterlagen anfordern, die über die KdU-relevanten Angaben hinausgehen, bitte ich um die o. g. Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Kopfbahnhof

Hab es mir nochmal genauer angesehen.

Da ist es leider so, dass JC sitzt am längeren Hebel.
Da gilt das mit der doppelten Datenerhebung wohl nicht so ganz, obwohl es eine ist.

Es wird doch besser sein, den ganzen Kram zum JC zu schicken, evtl. per Mail.

Scheint eine weitere Schikane zu sein, die ab Juli in Kraft tritt.
Die suchen wohl jetzt immer mehr nach irgendwelchen Sparmöglichkeiten.

Daher zerpflücken die wohl auch bald jede BK-Abrechnung so.

Neu ist ja dann auch: Schickt man es nicht hin, dürfen die dann den MV direkt danach fragen.

Will man das nicht, muss man wohl den ganzen Scheiß ertragen.

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Das ist ein altes Thema und schon lange durch!
Es wurde nur wiederbelebt weil  :weisnich: .. der Neanderthaler das Thema wieder hochgeholt hat. Der Hinweis vom Forum da nur was zu schreiben wenn... hat wohl nicht interessiert.

und Antwort # 2 hat es ausführlich beantwortet.

MfG FN
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