Erstantrag Aufstockendes Bürgergeld Selbstständig

Begonnen von Nira, 27. April 2025, 09:28:26

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Nira

Hallo,
im April 2025 habe ich per Jobcenter Digital einen Erstantrag auf aufstockendes Bürgergeld gestellt. Alle Fragen durch die mich das Programm geführt hat wurden beantwortet, und alle geforderten Unterlagen hochgeladen.
Dennoch soll ich weitere Unterlagen einreichen zu denen ich einige Fragen habe und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich soll unter anderem einreichen:

1. Antragsbegründung
Ich dachte mein Finanzstatus (Kontoauszüge) begründen meinen Antrag ?  Reicht es wenn ich schreibe mein Bedarf ist durch meine Einnahmen zurzeit nicht gedeckt? Das ist doch eigentlich Logisch, wozu sonst der Antrag

2. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?

3. Nachweis zu den Betriebsausgaben
Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?

4. Anlage SV (Sozialversicherung)
Ich habe die Anlage SV bei der Antragstellung bereits beantwortet und verstehe daher nicht warum ich das nochmal ausfüllen soll.
Ich bin bei der Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Formular kann man ankreuzen ob man einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen möchte oder nicht.
Ich habe Nein ausgewählt, weil ich nicht nur den Zuschuss möchte, sondern einen Vollantrag gestellt habe, der ja schon die Zahlungen an die Krankenkasse beinhaltet. So liest es sich auch im Merkblatt. Oder war das falsch und ich soll den deshalb nochmal ausfüllen?

5. ausgefüllte Vermieterbescheinigung
Während der Antragstellung bei Jobcenter Digital habe ich alle geforderten Unterlagen bereits hochgeladen aus denen meine Wohnkosten ersichtlich sind. Also Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung. Wozu also die Viermieterbescheinigung, dann hätte ich mir das hochladen der Unterlagen gleich sparen können. Zudem möchte ich nicht das mein Vermieter weis das ich einen Antrag gestellt habe.

Danke schon mal fürs Antworten

Chefkoch

Entweder Mietvertrag, oder Vermieterbescheinigung. Beides geht nicht. Unzulässige doppelte Datenerhebung

Antragsbegründung ist unzulässig. Die Begründung ergibt sich aus Deinen Angaben im Antrag
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Fettnäpfchen

Nira

Und wieder mal eine Verzögerungstaktik oder Faulheit in den Unterlagen nachzuschauen.  :no:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:261. Antragsbegründung
Kannst du ja trotzdem machen. siehe ALG2-FAQ
ZitatZwar ist eine solche Begründung grundsätzlich nicht für den Anspruch erforderlich, wird aber von der BA aus Gründen des generellen Missbrauchsverdachts gegenüber Leistungsempfängern empfohlen: http://dip21.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/94/9453.html
Dafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage Bürgergeld, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."
bei BGs noch dazu:
"Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid
Begründung zur Nichtabgabe
Ist nicht leistungsrelevant!

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:263. Nachweis zu den Betriebsausgaben Ich habe eine vorläufige Anlage EKS eingereicht und dort meine Betriebsausgaben angegeben. Reicht es geschwärzte Rechnungen zu schicken?
Da bin ich nicht sicher ob es verlangt werden darf also um schneller den Bewilligungsbescheid zu bekommen die Rechnungen hinschicken.
Wahrscheinlich ist die Forderung nicht korrekt denn das macht man ja am Ende des Bewilligungszeitraumes für eine abschließende/endgültige. Und wahrscheinlich kommt das nächste Schreiben mit der Aufforderung nicht zu schwärzen, oder nicht so viel. Bewilligung
Dass:
Kontoauszüge von Geschäftskonten
Ausnahme: Zur Feststellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben zur Gewinnermittlung:  § 3 ALG II-V i. V. m. § 60 SGB I
steht in den >Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern< dazu.

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:264. Anlage SV (Sozialversicherung)
Begründung zur Nichtabgabe
Ist nicht leistungsrelevant!

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:265. ausgefüllte Vermieterbescheinigung
Liegt in Form von deinen Unterlagen vor und damit darf keine Bescheinigung mehr gefordert werden. s. Ratgeber

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Nira am 27. April 2025, 09:28:262. Letzter Einkommenssteuerbescheid Der wäre von 2024. Ich verstehe nicht warum es wichtig ist was im Jahr 2024 war, da ich zu dem Zeitpunkt keine Leistungen bezogen habe. Meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate sollten doch ausreichen. Welche Erkenntnis möchte das Jobcenter daraus ziehen?

Es könnte ja sein, dass du noch eine Steuerrückzahlung zu erwarten hast. Die können ja nicht wissen, dass du für den Veranlagungszeitraum 2024 deine Steuererklärung schon gemacht hast.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nira

Ja vielen Dank erstmal.

Ich werde dann ein zwei eigene Sätze zur Antragsbegründung schreiben, wobei mir der empfohlene Standartsatz auch sehr gefällt.

Nicht Leistungsrelevant sind also Einkommenssteuerbescheid und die Anlage SV. Dann werde ich das mal so begründen. Wobei ich die Anlage SV bei Jobcenter Digital bereits ausgefüllt habe. Es wird auch meine Krankenkassenkarte gefordert, ich schicke denen dann stattdessen meine Mitgliedsbescheinigung.
Wenn es denen beim Einkommenssteuerbescheid um eine mögliche Steuerrückzahlung geht, würden es doch auch meine Kontoauszüge zeigen.

Sollte ich auch begründen warum ich die Vermieterbescheinigung nicht einreiche? Ich dachte an das hier: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

Morgen werde ich die Unterlagen hochladen, dann schaun wir mal ob es so durchgeht.


Pit66

Warum zum Teufel kann man nciht die geforderten Unterlagen beibringen.
Warum  dieses gekaspere und rumducksen.  Was hat man zu verbergen?

Wenn ich JC Mitarbeiter wäre würde ich hellhörig.
Warum schafft man nicht einfach sie Sachnn bei und die Bearbeitung und "Zulassung" geht fix.
Ich wäre doch interessiert mit meinen Gewerbe in die Pötte zu kommen.

Aber ne... erstmal bis zum BVerfG durchklagen weil man was doppelt einreichen soll... Unglaublich.

Ich hoffe die Verlangen noch eine ausführlichen Businessplan!

Pitt

Nira

Pit66,

Sach mal was willst du von mir? Kennst mich nicht aber urteilst schnell. Seit Jahren lebe ich von meiner Arbeit, und jetzt brauche ich Hilfe, also erzähl mir nichts von in die Pötte kommen.

Das Jobcenter bekommt selbstverständlich alle Unterlagen von mir die nötig sind, alles andere eben nicht! Und deswegen habe ich hier mal nachgefragt weil ich unsicher war. Das hat nichts mit "etwas verbergen wollen" zu tun, sondern mit Vorsicht vor zu viel Schnüffelei.

Bist du ein frustrierter Jobcenter Mitarbeiter :grins: ? Klingst fast so.

Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 29. April 2025, 07:28:28Pit66,
den ignorierst du am besten, da gibt es eine (im Benutzerkonto da ins Forenprofil) Ignorierliste in den du ihn setzen kannst dann taucht er bei dir nicht mehr auf.
Wer weiß ob er nicht bezahlt wird so Zeug zu schreiben wie er es macht und das seit er dabei ist.

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01wobei mir der empfohlene Standartsatz auch sehr gefällt.
:mocking:

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01Wobei ich die Anlage SV bei Jobcenter Digital bereits ausgefüllt habe
Dann erwähnst du gar nicht das es nicht leistungsrelevant ist
und
verweist das JC darauf das es bereits vorliegt und eine doppelte Datenerhebung nicht rechtens ist schließlich sind sie zum Aktenstudium und zur Datensparsamkeit verpflichtet.
 
Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01ich schicke denen dann stattdessen meine Mitgliedsbescheinigung.
ist sogar besser.

Zitat von: Nira am 28. April 2025, 19:56:01Sollte ich auch begründen warum ich die Vermieterbescheinigung nicht einreiche?
Ja kannst und solltest du sogar.

Je weniger du dir von einem unter hybris leidenden SB auf der Nase herumtanzen lässt um so schneller sucht er sich ein leichteres Opfer.

MfG FN
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Nim


Pit66

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2025, 17:18:16Je weniger du dir von einem unter hybris leidenden SB auf der Nase herumtanzen lässt um so schneller sucht er sich ein leichteres Opfer.
Und wieder mal eine Verzögerungstaktik oder Faulheit in den Unterlagen nachzuschauen. 

Ja wenn du willst das es extra lange dauert würde ich es so machen. Direkt "Bockig" stellen.
Der JC Mitarbeiter macht dann extra schnell.

Was für ein denken... Anstatt sich die Unterlagen zu beschaffen, Termin machen, die Füße in die Hand und schauen das man voran kommt!

Pitt




Nira

Alles klar, danke euch. Habe alles nötige gesendet.

Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 30. April 2025, 07:53:57Alles klar, danke euch. Habe alles nötige gesendet.
Wäre schön wenn du uns bei Erfolg auf dem laufenden hältst.

MfG FN
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Nira

Hallo, jetzt gehts weiter mit Runde zwei :scratch:

Weitere Unterlagen werden gefordert:

1. Finanzstatus aller Konten (Übersichtsblatt aller bei den Banken geführten Produkte)
Ich habe denen alles bereits gesendet, ich besitze nur ein Hauptkonto und Paypal. Kontoauszüge ab Januar 2025 liegen denen vor. Was wollen die denn noch?

2. Betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Summen und Saldenlisten von Nov 2024 - April 2025
Geh ich recht in der Annahme, das auch diese Forderung (wie schon der Einkommenssteuerbescheid 2024) nicht leistungsrelevant ist? 
Ich habe denen trotzdem den Bescheid 2024 gesendet, damit ersichtlich ist das ich keine große Steuererstattung zu erwarten habe. Ich dachte damit wäre man zufrieden und würde endlich meinen Antrag bearbeiten.
Ich verstehen den Sinn dahinter nicht, ich hätte solche Forderungen zur Prüfung einer abschließenden EKS erwartet, aber doch nicht vorher. Zumal ich zu dem Zeitpunkt auch keine Geldleistungen bezogen habe :weisnich:

Denen ist mein aktueller Finanzstatus bekannt, alle relevanten Informationen liegen vor.

Vermieterbescheinigung wird nicht nochmal gefordert, falls es jemanden interessiert. Ich habe diesen Text hier übernommen und so die Nichtabgabe begründet: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

angi

Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:24Ich verstehen den Sinn dahinter nicht,
Ich würde sagen, das JC prüft die Bedürfigkeit, und dazu will es eben Unterlagen sehen.
Warum sonst sollten die dir Fragen stellen und Nachweise haben wollen?



Fettnäpfchen

Nira

Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:241. Finanzstatus aller Konten (Übersichtsblatt aller bei den Banken geführten Produkte) Ich habe denen alles bereits gesendet, ich besitze nur ein Hauptkonto und Paypal. Kontoauszüge ab Januar 2025 liegen denen vor. Was wollen die denn noch?
Dann schreibst du denen dass.
Und zusätzlich erwähnst du das sie zum Aktenstudium verpflichtet sind und eine erneute Aufforderung einer doppelten Datenerhebung entspricht und nicht verlangt werden kann/darf.
Und den § dazu sollte sie kennen, es ist nicht deine Sache ihnen ihre Arbeit zu erklären.
Und wenn du noch einen drauf setzen willst:
Sie soll bei Ihrem Chef nach einer Schulung verlangen wenn sie es nicht besser weiß. Es aber durchaus auch passieren kann dass du diesen Part in Gestalt einer Beschwerde (s. Anhang) an Ihren Chef über Ihre Unkenntnis in Kenntnis setzt.

Zitat von: Nira am 03. Mai 2025, 18:59:242. Betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Summen und Saldenlisten von Nov 2024 - April 2025
Da kann ich mangels Wissen nicht weiterhelfen!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.