Verlangen Nachweise

Begonnen von Gerhaard, 30. April 2025, 11:03:15

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Kopfbahnhof

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Es ist eine Wohnungslosenunterbringung.
Dann kann die schon mal nicht unangemessen sein, genauso wie Sozialwohnungen.

Vermutlich wohnst du eh nur in einem Zimmer?

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Die Stadtgemeinde könnte durch meinen Antrag verärgert worden sein, in eine Unterkunft zu ziehen.

Eigentlich kannst du dir jederzeit eine Wohnung mieten, solange diese angemessen ist.
Dafür braucht es keinen Antrag, um aus einer Notunterkunft ausziehen zu dürfen.

Das mit den Migranten ist leider oft so, da spielen die Kosten keine Rolle.
Da die Kommunen nehmen müssen, was sie vom Markt angeboten bekommen.
Gibt da schon einige fragwürdige Vermieter.

Gerhaard

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2025, 17:15:07Gerhaard

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Allerdings bestimmt die Stadtgemeinde darüber, ist Herr über die Sache.
Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 16:36:56Welche Folgen das hat
wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Wenn es nicht da steht wo Sheherazade gemeint hat dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der allerersten Aufforderung von deiner Gemeinde
und
wenn es da nicht steht
dann
musst du bei deiner Gemeinde nachfragen.

MfG FN

Wenn ich das richtig verstehe, kommt die erste Aufforderung N A C H Pflichtverletzung, worauf man reagieren kann und muss. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.

OK, danke. ich werde hier berichten. Heute ist 02.05.

Kopfbahnhof, ja.


Fettnäpfchen

Gerhaard

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 17:36:35Wenn ich das richtig verstehe, kommt die erste Aufforderung N A C H Pflichtverletzung, worauf man reagieren kann und muss. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.
Keine Ahnung ob du etwas richtig verstanden hast.

Inhaltlich hat, zumindest für mich, dass im Zitat nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe

und da du keine Schreiben einstellst weiß hier niemand was in diesen Schreiben steht.

MfG FN
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angi

Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche.
Wie kann man diese Nachweise sammeln? Welche Sachen und Daten gelten als Nachweise?
Nachweise dafür sind zB deine geschriebenen Mails an die Vermieter und die erhaltenen Antworten von denen.

Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Müssen nicht alle gleichbehandelt werden?
Nein. Ist ausserdem unwichtig und Zeitverschwendung. Ist wie eine Diskussion über philosophische Dinge des Lebens. Führt zu gar nichts.

Kopfbahnhof

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 17:36:35ja.
Wie kann ein Zimmer, in einer Obdachlosenunterkunft, für das JC unangemessen sein?

Hast du eine schriftliche Begründung vom JC, warum das Zimmer unangemessen sein soll?

Gibt es bei euch überhaupt Wohnungen, die angemessen wären?

Auf jeden Fall alles an Nachweisen gut dokumentieren, was du versucht hast, eine angemessene Wohnung zu finden.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Mai 2025, 16:07:24Wie kann ein Zimmer, in einer Obdachlosenunterkunft, für das JC unangemessen sein? Hast du eine schriftliche Begründung vom JC, warum das Zimmer unangemessen sein soll?

Nicht das Jobcenter möchte Nachweise für die Wohnungssuche wegen Unangemessenheit, sondern der Landkreis/die Gemeinde wegen der Aufenthaltsdauer. Ein Zimmer kostet ab 600€ aufwärts (in München gut 1500€), die meisten Kosten werden vom Staat bzw. Bund übernommen und der Aufenthalt ist in der Regel auch nur befristet möglich - aber das müsste alles in den Unterlagen stehen, die dem TE vorliegen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 04. Mai 2025, 16:54:15Nicht das Jobcenter möchte Nachweise für die Wohnungssuche


Zitat von: Gerhaard am 30. April 2025, 11:03:15Das Jobcenter verlangt Nachweise der Wohnungssuche

Hab ich was überlesen?

Sheherazade

Kann sein.

Zitat von: Gerhaard am 02. Mai 2025, 14:22:41Die Aufforderung kam von der Stadtgemeinde, weil diese die Unterbringung von Wohnungslosen verwaltet und verantwortet. Nur die Zahlung der Tagessätze für die Unterkunft wird über das Jobcenter abgewickelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Möglicherweise ein kommunales JC?

Offenbar bekommt er ja Leistungen vom JC inkl. KdU.

Solche Unterkünfte werden ja auch oft von der Stadt betrieben, vermutlich auch hier.