Waren die Regelbedarfe 2023/2024 tatsächlich verfassungsgemäß?

Begonnen von UW, 04. Mai 2025, 10:58:22

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UW

In einer aktuellen Pressemitteilung 
des LSG NRW behauptete der zuständige Pressesprecher vollmundig: "Bürgergeld: Regelbedarf 2023/2024 verfassungsgemäß"

"28.04.2025
Essen. Dies hat das Landessozialgericht in drei Beschlüssen am 02.04.2025 entschieden (L 2 AS 1358/24 B, L 2 AS 1621/24 B und L 2 AS 1643/24 B).
Die alleinstehende Klägerin bezieht von dem beklagten Jobcenter Märkischer Kreis Bürgergeld nach dem SGB II. Sie legte gegen die Bewilligungsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 Widerspruch ein. Die Regelbedarfe seien zu niedrig bemessen. Die Methode zur Ermittlung des Regelbedarfs sei unangemessen, die erhöhte Inflation sei nicht berücksichtigt worden. Gegen die drei Widerspruchsbescheide erhob die Klägerin Klagen und beantragte jeweils Prozesskostenhilfe (PKH). Das Sozialgericht Dortmund lehnte die PKH-Bewilligung ab.

Der Pressebericht des LSG NRW muss kritisch hinterfragt werden.

1. Welches Gericht entscheidet in Deutschland über die Verfassungskonformität der Regelsätze?
2. Hat die 2. Kammer des LSG in den Verfahren L 2 AS 1358/24 B, L 2 AS 1621/24 B und L 2 AS 1643/24 B durch fünf Richter die Verfassungskonformität sachlich und faktisch anhand von Gutachten und Inflationsdaten geprüft?
3. Oder hat möglicherweise nur ein Einzelrichter Prozesskostenhilfe abgelehnt?
4. Hatte die Klägerin ohne Anwalt PKH beantragt und war ihre Begründung bereits darum "schwach ausformuliert"?
5. Aufgrund welcher überprüfbaren Fakten hat das Gericht ausgeschlossen, dass die vorhergehenden Zeiträume, die bei dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung angenommen wurden, keinen Einfluss nehmen würden auf die nachfolgenden Zeiträume?

Prozesskostenhilfe in drei Fällen abgelehnt Waren die Regelbedarfe 2023/2024 tatsächlich verfassungsgemäß?

Unwissender

Selbst wenn rauskommen würde, das diese nicht verfassungsgemäß waren, ändert sich trotzdem nichts!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

UW

Antwortmail des Pressesprechers:

"Der 2. Senat hat die Beschlüsse über die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in der Besetzung mit drei Berufsrichtern bzw. -richterinnen gefasst. In Verfahren für die Gewährung oder Ablehnung von Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht ohne weitere Ermittlungen nach summarischer Prüfung. Dies ist nach Recht und Gesetz ausreichend, da die Entscheidung lediglich eine vorläufige ist und von ihr durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abgewichen werden kann.

Im Prozesskostenhilfeverfahren ist ein weiteres Rechtsmittel als die Beschwerde nicht vorgesehen. Der – bei Stellung des PKH-Antrages und der Beschwerdeeinlegung anwaltlich vertretenen – Klägerin ist es unbenommen, im Hauptsacheverfahren ihren behaupteten Anspruch weiterzuverfolgen.

Ich bitte um Verständnis, dass eine Kommentierung von Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht seitens der Pressestelle nicht stattfinden kann."

Vollloser

Ich finde, eine Hartz4-Aufarbeitung ist mal genauso nötig, wie eine Corona-Aufarbeitung !  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

peter_m

Zitat von: Vollloser am 07. Mai 2025, 09:50:17Ich finde, eine Hartz4-Aufarbeitung ist mal genauso nötig, wie eine Corona-Aufarbeitung !  :yes:

Und dann geht es Dir besser?
Schau nach vorne, verbessere Dein Leben.

Vollloser

Zitat von: peter_m am 07. Mai 2025, 11:07:19...verbessere Dein Leben.

Was weist DU denn von MEINEM Leben ??
,,Verbessere Dein Leben !"  Das is ja die jeilste Ansage, die ich je in meinem Leben zu hören/lesen bekommen habe !  :lol:  :cool:
Ich kann nich mehr !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

das wurde ja schon beantwortet
ZitatWer legt den Regelbedarf fest?
Das Verfahren zur Ermittlung und zur Fortschreibung der Regelbedarfe ist gesetzlich geregelt und entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Höhe der Regelbedarfe wird in einem aufwendigen statistischen Verfahren ermittelt.
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/regelbedarfsermittlung-sozialhilfe-faq.html
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

selbiger

Zitat von: peter_m am 07. Mai 2025, 11:07:19Schau nach vorne, verbessere Dein Leben.

totsachlagagoment..wie soll man so ohne vernünftige grundlagen sein leben verbessern..??oder wie bringe ich einen rollstuhlfahrer wieder das laufen bei..??sehr inovativ..hat denn der eine oder andere denn mal ein wirklich guten konstuktiven tip..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Meck

Die geplante ,,Neue Grundsicherung" von SPD und Union sorgt derzeit für hitzige Debatten. In den Koalitionsverhandlungen ist die Rede von einer faktischen Kürzung des Regelsatzes – und das durch die Hintertür. Während Bürgergeld-Empfänger bislang zumindest auf eine direkte Inflationsanpassung hoffen konnten, ändert sich das in Zukunft. Der Regelsatz könnte künftig deutlich an Kaufkraft verlieren.Die Änderungen der Ampel-Regierung in Bezug auf den Regelsatz-Anpassungen sollen wieder einkassiert werden. Die Union drängt auf eine Rückkehr zum Stand vor Corona, was die Berechnungsmethode betrifft. Damit könnte die Kaufkraft der Grundsicherung über die Jahre weiter sinken, wie Bürgergeld-Aktivistin Helena Steinhaus in der Wochenzeitung ,,Der Freitag" befürchtet. Gerade in Zeiten steigender Lebensunterhaltungskosten wäre das ein Problem für die Betroffenen.

Mehr dazu im Artikel -->> https://www.derwesten.de/politik/neue-grundsicherung-buergergeld-spd-union-id301509223.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: