Entbindung der Schweigepflicht

Begonnen von Gerhaard, 08. Mai 2025, 17:15:46

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Gerhaard

Hallo

Sollte man Schweigepflicht für den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit unterschreiben?

Es steht eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur an. In den Unterlagen ist auch eine Entbindung von Schweigepflicht dabei.

Muss man sollte man?

Vorteile und Nachteile ?

Kopfbahnhof

Zitat von: Gerhaard am 08. Mai 2025, 17:15:46Muss man sollte man?
Muss schon mal gar nicht.

Vorteile sehe ich da auch keine, Nachteile aber auch nicht.

Man kann dem ÄD auch eine maßgeschneiderte Schweigepflichtsentbindung zukommen lassen.
Eben nur die Ärzte, die du davon auch befreien möchtest, ist allein deine Entscheidung.

So ein pauschales Ding würde ich niemals unterschreiben.

Fettnäpfchen

Gerhaard

Zitat von: Gerhaard am 08. Mai 2025, 17:15:46Es steht eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur an. In den Unterlagen ist auch eine Entbindung von Schweigepflicht dabei.
Wenn die dass enthält wie die hier Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt kannst du die Unterschreiben.

Zitat von: Gerhaard am 08. Mai 2025, 17:15:46Muss man sollte man? Vorteile und Nachteile ?
Sollte man machen die Begründung kannst du im Anhang nachlesen.

MfG FN
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Filip2610

In manchen entsprechenden Briefen des Jobcenters steht, dass man alternativ zur Entbindung von der Schweigepflicht auch die ärztlichen Befunde einreichen kann. Eventuell ist das eine Alternative.

,,Muss schon mal gar nicht."

Das ist nach meiner Erfahrung falsch. Mir wurde schon auch wegen der Nichtentbindung Geld vom Jobcenter gekürzt und in erster Instanz wurde das auch vom Sozialgericht bestätigt. Erst in der nächsten Instanz wurde mir dann recht gegeben. Mein Anwalt wäre eventuell vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und ging davon aus, dass die Erpressung einer Entbindung unrechtmäßig ist. Ich sehe das auch so, aber es entscheidet halt leider erst mal das Jobcenter und ggf. auch der Richter. Also de facto muss man leider oft. Obwohl Chancen da sind, dagegen vorzugehen. Aber so ein Rechtsstreit kostet oft viel Kraft und viel Zeit und viel Nerven. So weit ich weiss ist die Sache noch nicht in Karlsruhe entschieden worden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Filip2610 am 13. Mai 2025, 11:29:46Das ist nach meiner Erfahrung falsch.
Ist es nicht, keiner, kann je dazu gezwungen werden jemanden eine Schweigepflichtsentbindung zu geben, egal für wen und was.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen, aber ein JC gehört zu 100 % definitiv nicht dazu.

Ob das immer Sinn macht, die zu verweigern steht auf einem anderen Blatt.

Filip2610

,,keiner, kann je dazu gezwungen werden jemanden eine Schweigepflichtsentbindung zu geben, egal für wen und was.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen, aber ein JC gehört zu 100 % definitiv nicht dazu."

Tja, mir wurde zwecks Erpressung der Entbindung von der Schweigepflicht die Hälfte des Regelsatzes weggenommen und eine Richterin bestätigte das als rechtmäßig. Ich habe also selber diese Erpressung erlebt. Wie du angesichts dieses Sachverhalts schreiben kannst, dass niemand dazu gezwungen werden kann, ist schwer nachzuvollziehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Filip2610 am 14. Mai 2025, 12:08:51Tja, mir wurde zwecks Erpressung der Entbindung von der Schweigepflicht die Hälfte des Regelsatzes weggenommen und eine Richterin bestätigte das
Da habe ich schon schwere Zweifel.

Zitat von: Filip2610 am 14. Mai 2025, 12:08:51dass niemand dazu gezwungen werden kann, ist schwer nachzuvollziehen.
Das steht auch eindeutig im Gesetz.

Ansonsten lies hier weiter

https://hartz.info/index.php/topic,128357.0.html

Wen willst du hier damit verarschen?