Heizkostenguthaben Mindestrückforderung?

Begonnen von NRWMaster, 09. Mai 2025, 15:49:53

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NRWMaster

Bei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

Bei mir macht das das JC so

Mindert im darrauffolgenden Monat hier 06/2025 die Summe

Sie legen nicht schlüssig dar wie das Guthaben zu Stande kommt. Die Endabrechnung des Versorgers sagt eine Nachzahlung in Höhe von 74,96 EUR. Selbst durch 3 habe ich immer noch kein Guthaben.

Für den Verbraucher echt nicht schlüssig nachvollziehbar.

Sieht so aus



Der Bescheid heute ist rechtsmittelfähig

Früher kannte ih es mit Gegenüberstellungen in Tabellen usw.

Rotti

#1
Zitat von: NRWMaster am 09. Mai 2025, 15:49:53Bei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

bei mir wurde bisher immer alles unter 50€ zurück gefordert. Es wurde aber auch eine Nebenkostenerhöhung vom Vermieter gefordert in der Abrechnung.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."


Rotti

bei mehreren zu prüfenden Änderungssachverhalten gilt das aber nicht mehr.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

JensM1

ZitatBei angeblichen Heizkostenguhaben zählt nicht die Mindestrückforderung/Bagtalelle von 50,00 EUR oder ?

Doch, die gilt imo bei allen Überzahlungen unter 50,00 Euro. Da das Guthaben aber erst in 06/25 angerechnet wurde, gibt's keine Überzahlung. Du müsstest mal prüfen, ob der Anrechnungsmonat korrekt ist.

NRWMaster

Die Endabrechnung (NACHZAHLUNG) ist im April zugegangen. Im Mai ist das dann wohl jetzt vom SB bearbeitet worden.
Allein damit die eine Gegenberstellung liefern ist wohl der WIDERSPRUCH notwendig.
So kannst hier nichts schlüssig  nachvollziehen. So machen Sie es sich einfach

16,68 soll das Guthaben sein.


JensM1

ZitatDie Endabrechnung (NACHZAHLUNG) ist im April zugegangen. Im Mai ist das dann wohl jetzt vom SB bearbeitet worden.

Widerspruch, Guthaben ist in 05/2025 mit der Folge anzurechnen, dass es wegen Bagatellgrenze nicht zurück gefordert werden darf.

NRWMaster

Ja ich lass sowas in der Regel über ein RA machen weil im erfolgsfall dann das Jobcenter draufzahlt :D (RA Kosten)

NRWMaster

Der Kollege Böthling, BEKANNT als Bürgergeldanwalt übernimmt das

JensM1

ZitatJa ich lass sowas in der Regel über ein RA machen weil im erfolgsfall dann das Jobcenter draufzahlt :D (RA Kosten)

Das Jobcenter zahlt da nix. Das zahlst du mit u. a. deiner Mehrwertsteuer.