Aufforderung zur Senkung der Mietkosten bei Erwerbsminderungsrentenantrag

Begonnen von EPG, 12. Mai 2025, 17:25:20

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EPG

Verehrte Bürgergeld Forum Member,

ich habe am 16.1. Bürgergeldantrag gestellt (Bedarfsgemeinschaft 2 Personen, Sohn ist im Februar ausgezogen, deswegen zu viel qm & Mietkosten), dem nach einigen Schikanen inkl. Versagungsbescheid am 7.5. stattgegeben wurde. Parallel dazu habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Mit dem Bescheid am 7.5. wurde ich zur Senkung der Mietkosten bis zum 30.6. aufgefordert, die Bewilligung gilt ebenfalls bis 30.6. da ich die Karenzeit mit einem vorherigen Antrag vor zwei Jahren ausgeschöpft habe. Alles also sehr kurzfristig, wie ich finde. Kann ich eine Unterbrechung der Mitwirkungspflicht zur Senkung der Mietkosten bis zum Beschluss der DRV bezüglich meines Rentenantrags argumentieren? Die wären ja dann bei voller Erwerbsminderungsrente nicht mehr für mich zuständig. DRV Gutachter Termin ist morgen. Ist Mitwirkungspflicht zur Senkung der Mietkosten für einen nachweislich chronisch psychisch kranken Menschen offiziell zumutbar? Also neben u.a. Suizidgedanken sich noch mit Wohnungsbesichtigung, zwanghaft Inserate suchen etc. beschäftigen müssen? Danke fürs lesen und eure Mühe.   

Sheherazade

Wie hoch ist denn die Differenz zwischen der tatsächlichen und der angemessenen Miete?

Und wärt ihr bei Bewilligung einer EM-Rente raus aus dem Leistungsbezug?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

EPG

Danke für Deine Antwort/Fragen, Sheherazade. Differenz beträgt 121,-. Rente würde ich 1330,- Brutto bekommen d.h. vermutlich um die 1100,-. Meine Lebensgefährtin erhält Witwenrente 900,- Brutto.

Fettnäpfchen

EPG

Zitat von: EPG am 12. Mai 2025, 17:25:20Alles also sehr kurzfristig, wie ich finde.
Das ist sogar das Maximum das der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Und wenn du dich an die Regelungen der Nachweissuche gehalten hast dann wären,
 wenn es tatsächlich keine Möglichkeit zur Senkung oder "angemessenen Wohnraum" gibt,
alle Voraussetzungen erfüllt damit das JC deine KduH weiter übernehmen darf gegeben.

Zitat von: EPG am 12. Mai 2025, 17:25:20der Mitwirkungspflicht zur Senkung der Mietkosten bis zum Beschluss der DRV bezüglich meines Rentenantrags argumentieren?
Nein das geht nicht so weit ich es weiß.
Bei allen anderen JC Angelegenheiten ist es aber so dass mit Antrag auf Rente das JC dir nichts mehr abverlangen darf da ja deine Erwerbsfähigkeit noch festgestellt werden muss.

Zitat von: EPG am 12. Mai 2025, 18:26:54Differenz beträgt 121
2904 .- wäre die Summe zur Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Da kommt es halt darauf an ob Ihr in der Lage seid selber den Umzug zu stemmen oder ob dies von einer Firma gemacht werden müsste
plus das was es in Summe kostet die sogenannten Wohnungsbeschaffungskosten.

MfG FN
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EPG