Merz: 15 Euro Mindestlohn möglich, aber nicht per Gesetz

Begonnen von selbiger, 14. Mai 2025, 17:47:28

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selbiger

Bundeskanzler Friedrich Merz will keine gesetzlichen Vorgaben für die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro. Die Koalition habe vereinbart, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten, sagte der CDU-Politiker in seiner ersten Regierungserklärung im Bundestag.

https://www.aerzteblatt.de/news/merz-15-euro-mindestlohn-moglich-aber-nicht-per-gesetz-2b7cc8c0-c5dd-4a87-9722-55659817d74b

jawolli..aber nicht per gesetz..was das heist sollte klar sein..da wird also garnichts kommen..warum nur verschten diese heinis ständig die bürger..ekelhaft.. :kotz:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Wo ist denn jetzt hier dran das Problem oder die Verarsche?
Zitat von: selbiger am 14. Mai 2025, 17:47:28Die Koalition habe vereinbart, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten
Das hat doch in den letzten Jahren auch gut geklappt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

Zitat von: Sheherazade am 14. Mai 2025, 17:53:17Wo ist denn jetzt hier dran das Problem oder die Verarsche?


dieser mindestlohn wird nicht gesetzlich verankert.das heist im klartext..versprechen kann ich ihn muss aber nicht liefern..sollte dir aber klar sein..es gibt also keinen anspruch..der aktuelle gesetzliche darf nicht im mom..unter 12,82 unterschritten werden weil gesetzlich..daher ist das unterschreiten nicht möglich..aber bei den 15 euro..alles nur eine kann geschichte..ich verspreche dir also was und halte es nicht ein..wie würdest du dich also vorkommen..??ich komme mir denn ziemlich verarscht vor..wird man ja ohne hin schon..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Dachte ich mir schon, dass du das mit der Mindestlohnkommission nicht verstanden hast. Dann mal hier für dich die ausführliche Erklärung:

ZitatGesetzlicher Auftrag

Seit 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe dieses Mindestbruttolohns. Nur für wenige Ausnahmen gilt der Mindestlohn nicht.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen wird er turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Die Kommission hat zuletzt am 26. Juni 2023 die vierte Anpassung des Mindestlohns beschlossen. Alle Anpassungsbeschlüsse können Sie hier abrufen.

Für die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Abs. 2 MiLoG).

Weiterhin hat die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Auftrag (§ 9 Abs. 4 MiLoG) laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen sowie auf die Produktivität zu bewerten. Die Ergebnisse stellt die Kommission der Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Bericht zur Verfügung.

Die Mindestlohnkommission wird gemäß § 4 Abs. 2 MiLoG alle fünf Jahre neu berufen. Sie besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern aus dem Kreis der Sozialpartner und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat sich die Mindestlohnkommission eine Geschäftsordnung gegeben und kommt regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Die Tätigkeit der Mitglieder der Mindestlohnkommission ist ehrenamtlich.
Mindestlohnkommission

Taucht hier das Wort "gesetzlich" oft genug für dich auf? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt möchte unsere Regierung der Mindestlohnkommission nur nicht vorgreifen, das bedeutet nicht, dass sie nicht eingreifen werden bzw. können. Es bleibt erstmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Mindestlohnkommission kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Konstantin

So ein Mindestlohn ist ein zweischneidiges Schwert. Da kommt ein völlig ungelernter und verdient 15€ die Stunde. Da gehen natürlich dann die Facharbeiter mit Ausbildung zum Chef und wollen natürlich entsprechend auch mehr Geld haben damit der Abstand gewahrt bleibt. Am Ende zahlt der Verbraucher immer mehr drauf oder er meidet dann die teuren Produkte, was dann zu noch mehr Insolvenzen führt.

Der richtige und bessere Weg wäre runter mit den Steuern und Abgaben.

Sheherazade

Noch eine andere Seite vom Schwert: Die AG werden keine Ungelernten mehr einstellen wollen (oder maximal als Minijobber), wenn ein junger Mensch mit gerade abgeschlossener Berufsausbildung gerade mal €1-2/Stunde mehr kostet. Dann zählt eben Qualität vor Quantität.

Es ist im übrigen ohnehin jetzt schon fast unmöglich für Ungelernte, einen Vollzeitjob in der freien Wirtschaft zu bekommen, so gut wie alles wird auf dem Helfersektor über die Zeitarbeit geregelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Marco1982

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2025, 11:51:50Noch eine andere Seite vom Schwert: Die AG werden keine Ungelernten mehr einstellen wollen (oder maximal als Minijobber), wenn ein junger Mensch mit gerade abgeschlossener Berufsausbildung gerade mal €1-2/Stunde mehr kostet. Dann zählt eben Qualität vor Quantität.

Es ist im übrigen ohnehin jetzt schon fast unmöglich für Ungelernte, einen Vollzeitjob in der freien Wirtschaft zu bekommen, so gut wie alles wird auf dem Helfersektor über die Zeitarbeit geregelt.


Das Stimmt das viele über Zeitarbeit eingestellt werden, aber ob das für die Firmen billiger ist muss man sich halt auch fragen?

Für Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gilt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Entgelthöhe und Zeitpunkt der Erhöhung: 14,53 Euro pro Stunde ab 1. März 2025.

In der Zeitarbeit ist aktuell der Mindestlohn 14,53 also nicht weit weg von den 15 Euro,wo sich ja keine Firma angeblich leisten kann, da ist es schon lustig das gerade Zeitarbeits Buden es fast können und die Zeitarbeitsfirma will ja auch noch verdienen, also für 15 Euro bekommt eine Firma auch keinen Zeitarbeiter.

Und die meisten Firmen haben Zeitarbeiter nicht nur mal für kurz auszuhelfen, sondern immer als dauerarbeiter.

selbiger

Zitat von: Konstantin am 15. Mai 2025, 10:24:52So ein Mindestlohn ist ein zweischneidiges Schwert. Da kommt ein völlig ungelernter und verdient 15€ die Stunde.

naja..die fixkosten heutztage haben ebend keinen respekt vor ungelernten und machen keinen bogen um diese..deshalb müssen diese wie facharbeiter so verdienen das sie leben und all ihre rechnungen begleichen können..sonst kommt ebend sowas wie..dann beziehe ich doch lieber bürgergeld,weil sich arbeiten nicht lohnt,bei heraus..

man müste nicht über lohnerhöhungen reden würde man nicht ständig zb.an den personalkosten schrauben..zudem sollten wie es vor 2005 wahr..die preisteigerungen vorher geprüft werden ob die erhöhungen gerechtfertigt sind..wie man ja heutztage weis,sind sehr viele preistreibereien nicht gerechtfertigt..

Zitat von: Marco1982 am 15. Mai 2025, 14:22:56Und die meisten Firmen haben Zeitarbeiter nicht nur mal für kurz auszuhelfen, sondern immer als dauerarbeiter.


b1 hatte bei uns eine verkäuferin gesucht..und diesen platz hat eine freundin über eine leihbude ergattert..wollte keiner machen..sie hats trozdem gemacht..nach einem jahr hat b1 sie aus der leihbude freigekauft weil sie sozusagen  perfekt dafür ist,für 10.000 euro..das klingst schon son bissel wie zuhältergeschäft.. :weisnich:
aber wenn das wirklich so wahr dann kommt das dem recht nahe..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: Marco1982 am 15. Mai 2025, 14:22:56Das Stimmt das viele über Zeitarbeit eingestellt werden, aber ob das für die Firmen billiger ist muss man sich halt auch fragen?

Zeitarbeiter sind risikoloser, nicht zwangsläufig billiger (der Entleiher zahlt fast das doppelte je Stunde). Das Arbeitgeberrisiko (Auftragslage, Urlaubs- und Krankentage ...) trägt alleine die ZA. Die durchschnittlichen Kosten für einen festangestellten Mitarbeiter kann man auch nicht nur auf den Stundenlohn runterbrechen, Faustformel wegen Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitszeiten etc. ca. 1,5-1,8 Monatslöhne kostet ein Festangestellter je Monat.

Brechen Aufträge weg, kann man die Zeitarbeiter von einem Tag auf den anderen abbestellen, es gibt keine Kündigungsfristen einzuhalten, keine Sozialauswahl zu treffen. Für Festeinstellungen muss man die Auftragslage für wenigstens 3, besser 5 Jahre einschätzen können, das ist derzeit schier unmöglich.

Zitat von: Marco1982 am 15. Mai 2025, 14:22:56Und die meisten Firmen haben Zeitarbeiter nicht nur mal für kurz auszuhelfen, sondern immer als dauerarbeiter.

Kurz ist relativ, üblich sind schon bis zu 1-1,5 Jahre, nach 18 Monaten muss der Zeitarbeiter ohnehin bei dem Entleiher für 3 Monate "pausieren". Nach 9 Monaten gilt Equal Pay und nach 12 Monaten sind die Zeitarbeiter auch ohne Vermittlungsgebühr übernahmefähig. Es gibt reichlich Arbeitssuchende, die über eine seriöse ZA (auch davon gibt es bei gründlicher Recherche einige) den Sprung in eine Festanstellung geschafft haben.

Kurz bleiben manche Leiharbeiter nur, wenn sie für den Entleiher nicht tauglich sind.
 

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

peter_m

Zitat von: selbiger am 15. Mai 2025, 14:29:03naja..die fixkosten heutztage haben ebend keinen respekt vor ungelernten und machen keinen bogen um diese..deshalb müssen diese wie facharbeiter so verdienen das sie leben und all ihre rechnungen begleichen können..sonst kommt ebend sowas wie..dann beziehe ich doch lieber bürgergeld,weil sich arbeiten nicht lohnt,bei heraus..

Wer nichts gelernt hat, kann aus meiner Sicht auch nicht erwarten, von seiner Hände Arbeit leben zu können oder sogar damit eine Familie zu ernähren.
Wir müssen wirklich mal verändern, dass jedes Jahr >50.000 Jugendliche ohne Schulabschluss und Berufsausbildung ins Leben starten. Wenn die dann vor sich hinleben und versauern, ist niemand geholfen.

Und - Bürgergeld darf natürlich nicht so hoch sein, dass sich jemand gerne aussucht, statt Arbeit lieber Bürgergeld zu beziehen.

GoetzB

Die Tauglichkeit (auch in Zeitarbeit) erhöht sich durch freiwillige - echte - Vermittlung.

Braucht man einen Mindestlohn von 15€ ?
Ja - so lange es Sanktionen gibt.
Gäbe es eine Grundsicherung ohne Sanktionen, wäre der Mindestlohn als Schutzfaktor weniger bis gar nicht relevant.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: peter_m am 15. Mai 2025, 15:32:03Wer nichts gelernt hat, kann aus meiner Sicht auch nicht erwarten, von seiner Hände Arbeit leben zu können oder sogar damit eine Familie zu ernähren.


"Ungelernt" heißt doch nicht immer, dass man gar nichts gelernt hat.
Es kann auch heißen, man hat mal vor x Jahren einen Facharbeiter (oder was auch immer) abgeschlossen, aber man arbeitet aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) in diesem Beruf.
Vielleicht gibt es ihn so nicht mehr, oder man ist zu lange raus.
Dann steigt man irgendwo ein und ist dort "ungelernt" und bekommt Mindestlohn. Nicht zuletzt auch wegen dem vielzitierten Lohnabstand zum gelernten (im dort ausgeübten Beruf) AN.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 15. Mai 2025, 14:29:03nach einem jahr hat b1 sie aus der leihbude freigekauft weil sie sozusagen perfekt dafür ist,für 10.000 euro.

Wenn das in den letzten 10 Jahren passiert sein soll, bezweifele ich diesen Sachverhalt.

ZitatAus aktuellem Anlass (Rechtsausführungen des Landgerichts Stuttgart in einer Gerichtsverhandlung) sei nochmals auf die Grundsätze verwiesen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in seinem Urteil vom 10. November 2011, Aktenzeichen III ZR 77, 11, aufgestellt hatte. Ein Vermittlungshonorar oder, wie das Gesetz sagt, eine Vermittlungsgebühr, ist wirksam, wenn sie angemessen im Sinne des § 9 Nummer 3, zweiter Halbsatz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist. Der BGH hat in diesem Fall eine Staffelung wie folgt:

Übernahme innerhalb der ersten drei Monate 15 % des Jahresbruttoeinkommens,

    nach drei Monaten 12 % des Jahresbruttoeinkommens,
    nach 6 Monaten 9 % des Jahresbruttoeinkommens,
    nach 9 Monaten 5 % des Jahresbruttoeinkommens und
    nach 12 Monaten keine Vermittlungsgebühr

als noch angemessen erachtet. Zu warnen ist jedoch – wie im vorliegenden Fall – vor sogenannten starren Klauseln, die beispielsweise pauschal bei einer Überlassung von bis zu drei Monaten Euro 3.000,00, bei einer Überlassung von bis zu sechs Monaten Euro 2.000,00 usw. vorsehen. Diese sind nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart unter Verweis auf die BGH-Entscheidung nicht angemessen, da sie nicht differenzieren nach der Tätigkeit und insbesondere der Bezahlung des Mitarbeiters. Beispielsweise könnte hierbei auch bei einem geringverdienenden Helfer eine Pauschale von Euro 3.000,00 verlangt werden und so die Übernahmegebühr weit über das doppelte Bruttomonatseinkommen hinausgehen und damit auch die Einstellung von solchen Mitarbeitern in Festanstellungen behindern, was rechtspolitisch nicht erwünscht ist.
Quelle

Es gibt mittlerweile genug Urteile bzw. Gesetze um diese Form der Zuhälterei zu unterbinden und die Rechte der Zeitarbeiter als Arbeitnehmer zu stärken.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Konstantin

Das es sich für Leihbuden überhaupt noch lohnt wundert mich etwas. Ich habe mal gehört das eine Firma für das Geld was sie für 2 Leiharbeiter bezahlt locker 5 Leute fest einstellen kann.

Ist ja nicht bloß der Mindestlohn von 14,53€ den die Leihbuden bezahlen müssen, dazu kommt noch eine Verpflegungspauschale von 12€ täglich in den ersten 3 Monaten für jeden neuen Einsatzort und zusätzlich die Fahrtkosten von 0,30€ zum erreichen des Einsatzortes. Und wenn es mal keine Arbeit gibt müssen sie die einsatzfreie Zeit ebenfalls bezahlen.

selbiger

Zitat von: peter_m am 15. Mai 2025, 15:32:03Und - Bürgergeld darf natürlich nicht so hoch sein, dass sich jemand gerne aussucht, statt Arbeit lieber Bürgergeld zu beziehen.

denn muss man das gezocke unterbinden..und ständige erhöhungen währen unnötig..aber auch der sozialschwache muss leben können..nicht wegetiren.
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.