Miete für unbegehbare Garage bezahlen?

Begonnen von Longlife, 27. Mai 2025, 22:31:23

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Longlife

Vor gut 3 Monaten hat es in der Tiefgarage gebrannt. Seit dem ist die Garage nicht mehr nutzbar. Ich habe mit der Gesellschaft telefonisch Rücksprache gehalten, daß ich die Miete um 100% mindern werde. Die Dame sagte, daß wäre o.k. und ich soll daß bitte auch schriftlich via mail einreichen. Darauf erhielt ich bis heute keine Antwort.

Anstatt dessen kam vor ca. 2 Wochen ein Schreiben vom Vermieter, mit der Bitte die Miete weiter zu zahlen. Die Mietminderung wird nach den Sanierungsarbeiten bei jeden einzelnen Mieter gesondert geprüft.

Nun meine Frage...ist das von Seiten des Vermieters so rechtens?

Danke vorab für hilfreiche Hinweise.

PS: Die Miete beträgt 75€.

Kopfbahnhof

Zitat von: Longlife am 27. Mai 2025, 22:31:23Nun meine Frage...ist das von Seiten des Vermieters so rechtens?
Eher seltsam, warum sollte er es so machen, was bezweckt er damit?

Fakt ist, Garage nicht nutzbar = 100 % Mietminderung, das sofort.

Ich würde es jedenfalls so machen.

Kann die Garage wieder genutzt werden, ab dem Zeitpunkt muss man die Garagenmiete auch wieder zahlen.
(möglicherweise auch nur anteilig nach Datum)

Longlife

Genau so sehe ich das auch...und so eigentlich auch eine Mitarbeiterin der Gesellschaft, wie bereits in meinem Thread erwähnt.

Meine Bedenken sind jetzt folgende...sobald man mit zwei Mieten im Rückstand ist, können die den Mieter fristlos kündigen...was wahrscheinlich auch in deren Interesse liegt, damit sie die Garage anschl. für einen höheren Preis vermieten können.

Sheherazade

Zitat von: Longlife am 27. Mai 2025, 22:31:23Anstatt dessen kam vor ca. 2 Wochen ein Schreiben vom Vermieter, mit der Bitte die Miete weiter zu zahlen. Die Mietminderung wird nach den Sanierungsarbeiten bei jeden einzelnen Mieter gesondert geprüft.

Wurde diese Bitte nicht begründet? Grundsätzlich ist es dein Recht, keine Miete mehr zu zahlen für etwas, das du durch Fremdverschulden nicht nutzen kannst. Wenn du also gebeten wirst auf dieses Recht zu verzichten, dann sollte das begründet werden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Longlife am 27. Mai 2025, 22:31:23Nun meine Frage...ist das von Seiten des Vermieters so rechtens?
Nein. Solange die Garage wegen eines Mangels nicht nutzbar ist, kann der Vermieter auch keine Miete dafür verlangen.
Nachträglich kann eine "Mietminderung" auch nicht geprüft werden, das wäre dann ja eine "Mietenrückerstattung".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Longlife

Zitat von: Ottokar am 02. Juni 2025, 10:24:58
Zitat von: Longlife am 27. Mai 2025, 22:31:23Nun meine Frage...ist das von Seiten des Vermieters so rechtens?
Nein. Solange die Garage wegen eines Mangels nicht nutzbar ist, kann der Vermieter auch keine Miete dafür verlangen.
Nachträglich kann eine "Mietminderung" auch nicht geprüft werden, das wäre dann ja eine "Mietenrückerstattung".

Dann gehe ich jetzt einfach mal davon aus, daß der Vermieter damit nicht durchkommen würde, wenn er mich jetzt fristlos kündigen sollte...
Habe nämlich keine Muße, mich jetzt noch um einen Anwalt kümmern zu müssen, da ich noch andere Baustellen habe.

Ottokar

Die einschlägige Rechtsprechung geht von einer 100% Minderung aus, wenn und solange der Parkplatz oder die Garage nicht genutzt werden kann.
Bsp. LG Köln (MDR 1976, 44): 100 % Minderung der Stellplatzmiete wenn der Stellplatz regelmäßig zugeparkt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Longlife

Alles klar, vielen Dank nochmal für die Antwort.

Nun hatte ich vorgestern die Kündigung im Briefkasten. Auch hier weiß ich nicht, ob das seitens des Vermieters so rechtens ist.
Ich versuche mal das Schreiben hier einzufügen...

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Birgit63

Das hört sich für mich so an, als wenn sie die Tiefgaragenplätze nach der Sanierung für mehr Geld vermieten wollen. Wobei ich sagen muss, 75,00 Euro für einen Tiefgaragenplatz ist schon heftig. Bei uns kostet der Tiefgaragenplatz 44,00 Euro.

Sensoriker

Zitat von: Birgit63 am 06. Juni 2025, 07:49:51Das hört sich für mich so an, als wenn sie die Tiefgaragenplätze nach der Sanierung für mehr Geld vermieten wollen
Kann man von ausgehen. Gäbe ja sonst keinen Grund das jetzt zu kündigen.

Sieht, aber nach einer ganz normalen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus.
Ich würde nur aufgrund der nicht Nutzbarkeit keine Miete mehr zahlen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Ein separat vermieter Stellplatz darf von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
Es macht auch Sinn, wegen der erforderlichen Sanierung alle Mietverträge erst mal zu kündigen, statt sich mit unzähligen Mietminderungen herumzuschlagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Longlife am 05. Juni 2025, 22:20:10Auch hier weiß ich nicht, ob das seitens des Vermieters so rechtens ist.

Doch ist es der VM möchte sicher gleich für klare Verhältnisse sorgen.

Was aber nicht heißt, dass die Miete bis zum 31.08.2025 auch zu zahlen ist.

Falls schon gezahlt, würde ich die Miete ab dem Zeitpunkt der Nichtverfügbarkeit der Garage vom VM dennoch zurückfordern.

Zitat von: Birgit63 am 06. Juni 2025, 07:49:51Wobei ich sagen muss, 75,00 Euro für einen Tiefgaragenplatz ist schon heftig
Kommt schwer auf den Wohnort an, geht auch noch deutlich teurer.

Maunzi

Hier bei uns zahlt man in der Innenstadt für die Stellplätze in der TG durchaus 120 und mehr. Denke mal der Klassiker von Angebot und Nachfrage?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)