Bürgergeld: Anspruch auf einen Schreibtisch vom Jobcenter

Begonnen von Meck, 03. Juni 2025, 16:55:39

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Meck

Kinder benötigen einen Platz zum Lernen, um beispielsweise die Hausaufgaben zu erledigen oder sich auf eine bevorstehende Klassenarbeit vorzubereiten. Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, haben aber meist nicht die finanziellen Mittel hierfür. Der Schülerschreibtisch ist jedoch eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II und wird daher vom Jobcenter übernommen.

Auch Schüler, deren Eltern Geld vom Jobcenter beziehen, haben Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch um dort zu lernen und ihre Aufgaben zu erledigen. Wenn das Kind in die Schule kommt oder halt trotz schon längerem Schulbesuch einfach noch keinen Arbeitsbereich hat, zahlt diesen das Jobcenter. Auf die Erledigung von Hausaufgaben am Wohnzimmer- oder Esstisch kann das Kind nicht verwiesen werden. Das hat das Sozialgericht Berlin AZ- S 174 AS 28285/11 WA entschieden.

Zusätzlich zum Schreibtisch wird regelmäßig ein (Schreibtisch-)Stuhl und teilweise auch eine Schreibtischlampe genehmigt. Wichtig ist, die benötigten Gegenstände auch zu benennen, denn es werden nur genannte Gegenstände bewilligt. Zum Schreibtisch gehört beispielsweise nicht automatisch ein Stuhl.

-->> https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-anspruch-auf-einen-schreibtisch-vom-jobcenter

Beispiele (Pauschalen für Erstausstattung mit Schreibtisch für Kinder ab der Einschulung)

-->> https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-jobcenter-muss-schreibtisch-fuer-schueler-zahlen/
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: