Fragen zum Lohnsteuerbescheid

Begonnen von Benutzer50, 03. Juni 2025, 20:44:05

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Benutzer50

Bei mir in den Gehaltsabrechnungen gibt es 2 Zeilen: Gehalt & Jobticket. Muss das Jobticket in der Lohnsteuerbescheinigung "3 - Bruttogehalt einschließlich Sachbezüge" auch mit einberechnet sein? Oder gibt es Ausnahmen, wo das nicht so gemacht wird?

Ich habe auch noch eine zweite Frage dazu. Ausgezahlter Resturlaub nach Kündigung müsste dort auch mit einberechnet sein, oder?

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 03. Juni 2025, 20:44:05Muss das Jobticket in der Lohnsteuerbescheinigung "3 - Bruttogehalt einschließlich Sachbezüge" auch mit einberechnet sein? Oder gibt es Ausnahmen, wo das nicht so gemacht wird?
Das Jobticket wird nicht in Zeile 3 der Jahreslohnsteuerbescheinigung stehen.
Hast du es steuerfrei bekommen? Dann steht es in Zeile 17.
Hat der Arbeitgeber das pauschal versteuert? Dann steht es in Zeile 18.

Zitat von: Benutzer50 am 03. Juni 2025, 20:44:05Ausgezahlter Resturlaub nach Kündigung müsste dort auch mit einberechnet sein, oder?

Ausgezahlter Resturlaub wird als Bruttoarbeitslohn ausgezahlt und sollte dann in der Zeile 3 mit enthalten sein.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Danke, das ist also die Angabe in Zeile 17. Das passt.

Dann hat mir mein Arbeitgeber aber tatsächlich nicht den Resturlaub ausgezahlt bzw. da brauche ich nicht länger eine Rückzahlung erwarten. Da bin ich mal gespannt, wie ich das nachweisen soll. Also ich habe keine Kopie meiner Arbeitszeiten. Wenn ein Arbeitgeber einfach bei Arbeitstagen ein paar Stunden Arbeitszeit entfernt. Das würden Kollegen nicht mehr wissen, wie lange ich Anfang des Jahres an speziellen Tagen gearbeitet habe, weil es war jeden  Tag anders.

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 04. Juni 2025, 11:17:08Also ich habe keine Kopie meiner Arbeitszeiten.

Du hast Anspruch auf die Daten der Zeiterfassung für dein Zeitkonto. Oder anders gefragt: Wie hast du denn die jeweiligen monatlichen Abrechnungen kontrolliert ohne Wissen über die geleistete Arbeitszeit? Beanstandungen zur Zeiterfassung müssen zeitnah erfolgen, nicht erst weit nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Und deine Ex-Kollegen müssen da gar nichts wissen, die Kontrolle über die korrekte Abrechnung deiner geleisteten Arbeitszeit ist deine Aufgabe.

Ob dir tatsächlich eine Urlaubsabgeltung zusteht, hängt von weiteren Faktoren ab.
ZitatUrlaubsabgeltung meint, dass Sie nicht wirklich frei bekommen, sondern sich pro offenem Urlaubstag einen Geldbetrag auszahlen lassen.

Im deutschen Arbeitsrecht ist dies die Ausnahme. Die Auszahlung von Urlaub in Geld sieht das Gesetz nur vor, wenn Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch ungenutzte Urlaubstage zustehen.

Quelle

Noch mehr Infos dazu findest du hier https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/karriere/karrieretipps/urlaub-auszahlen-lassen.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Benutzer50

#4
Nochmal danke. Ich habe die Arbeitszeiten, Pausen, Urlaube in einem Online-Tool hinterlegt. Der Zugang wurde mir nach Kündigung entwendet.

Ich meinte damit ansonsten, mein Chef kann die Zeiten in dem Programm theoretisch jederzeit umschreiben, ohne das dort Hinweise zur Änderung stehen. Wenn der mir jetzt für zum Beispiel Januar-März an ein paar Tagen einfach mehrere Stunden Arbeitszeit abzieht, um keine Rückzahlung mehr tätigen zu müssen, dann habe ich wahrscheinlich schlechte Karten.

Ich habe jetzt darum gebeten, die Tage auszuzahlen und den Bescheid zu korrigieren. Mal sehen was als Antwort kommt. Wahrscheinlich versucht er es einfach mal und schaut, ob ich es nicht checke. Also ich gehe davon aus, es wird problemlos funktionieren und ich habe in einem Monat das Geld oder so.

Ottokar

Eine Arbeitszeitdokumentation muss fälschungssicher sein und sowohl AN als auch AG vorliegen.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Ist das nicht gewährleistet, geht das in einem Rechtsstreit zu Lasten des AG.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 04. Juni 2025, 18:06:56Ich habe die Arbeitszeiten, Pausen, Urlaube in einem Online-Tool hinterlegt.

Ja, mein Mann hat auch so etwas, weil die Stempelkarte für die Monteure sinnbefreit ist. Allerdings lässt er sich die Daten an jedem Monatsende ausdrucken, entweder zu Hause oder im Betrieb.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 05. Juni 2025, 08:42:37Allerdings lässt er sich die Daten an jedem Monatsende ausdrucken, entweder zu Hause oder im Betrieb.
Genau das meine ich.
Sollten die Daten fehlerhaft sein, kann und muss der AN dies beim AG schriftlich anzeigen und Korrektur verlangen. Außerdem kann der AN so jederzeit seine geleisteten Stunden und Urlaubstage nachweisen und die Daten können nicht mehr nachträglich im System geändert werden, da dies bei einem Vergleich mit dem Ausdruck sofort auffallen würde und dann müsste sich der AG wegen Betrug bei der Arbeitszeiterfassung gegenüber dem Zoll Abt. Schwarzarbeit verantworten.
Abgesehen davon müssten die Daten zur Arbeitszeit und Urlaubstagen auch auf einer qualifizierten Lohnabrechnung stehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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