Veränderungsmitteilung!!

Begonnen von SamFisher, 16. Juni 2025, 09:10:29

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SamFisher

Hallo alle zusammen, bin neu hier und falls es das Thema schon gibt, dann sorry.

Zu meiner Frage: Und zwar ist meine Frau am 18.05.2025 ausgezogen und hat sich am 19.05.2025 lediglich beim Jobcenter umgemeldet, aber nicht beim Einwohnermeldeamt. Ihr wurden aufgrund ihres Auszugs die Leistungen für 06/25 nicht ausgezahlt und ich (der Kopf der BG) wurde erst ziemlich spät (am 12.06.2025) darauf hingewiesen, dass ich eine Veränderungsmitteilung einreichen soll (hab es online gemacht und kam auch an, aber dass ich sowas einreichen muss, wusste ich nicht). Ich habe meine Leistungen für 06/25 erhalten, und zwar am 28.05.2025, allerdings für eine Einzelperson, und die Leistungen reichen nicht aus für 2 Personen. Nun wollte ich mal fragen, ob meiner Frau ein Vorschuss von ihren Leistungen zusteht, da das Jobcenter die Veränderungsmitteilung noch nicht bearbeitet hat. Mir sagte man, dass ich gar nicht zum Jobcenter kommen brauche, weil die das nicht wüssten, und ich sonst v. llt umsonst zum Jobcenter gekommen bin.

Und bitte keinerlei Fragen wieso sie weg war und dann wieder gekommen ist. :sehrgut:

Mfg SamFisher. :help:  :help:

Sheherazade

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Und zwar ist meine Frau am 18.05.2025 ausgezogen und hat sich am 19.05.2025 lediglich beim Jobcenter umgemeldet
Sie hätte genau da einen eigenen Antrag stellen müssen.

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Ich habe meine Leistungen für 06/25 erhalten, und zwar am 28.05.2025, allerdings für eine Einzelperson, und die Leistungen reichen nicht aus für 2 Personen.
Das Geld muss ja auch nur für dich reichen, deine Frau ist ja ausgezogen und wohnt nicht mehr bei dir.

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Nun wollte ich mal fragen, ob meiner Frau ein Vorschuss von ihren Leistungen zusteht,
Hat sie einen eigenen Antrag gestellt? Die Veränderungsmitteilung gilt ja nur für deine BG aus der sie sich durch den Auszug entfernt hat.

Ah, ok, jetzt habe ich den letzten Satz erst richtig gelesen: Sie ist also wieder bei dir?
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

SamFisher

Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 09:33:37
Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Und zwar ist meine Frau am 18.05.2025 ausgezogen und hat sich am 19.05.2025 lediglich beim Jobcenter umgemeldet
Sie hätte genau da einen eigenen Antrag stellen müssen.

Das hat ihr niemand gesagt.

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Ich habe meine Leistungen für 06/25 erhalten, und zwar am 28.05.2025, allerdings für eine Einzelperson, und die Leistungen reichen nicht aus für 2 Personen.
Das Geld muss ja auch nur für dich reichen, deine Frau ist ja ausgezogen und wohnt nicht mehr bei dir.

Das wissen wir ja auch, aber habe heute beim Jobcenter angerufen im Auftrag meiner Frau,(sie saß daneben und hat der Dame vom JC bestätigt dass ich das klären darf) und gefragt ob meine Frau ein Vorschuss auf ihre Leistungen von 06/25 erhalten kann und da wurde gesagt dass mir das niemand sagen kann und ich sollte eigentlich einen anruf aus der Leistungsabteilung bekommen, aber war ein normaler Sachbearbeiter dran und keine Leistungsabteilung.

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 09:10:29Nun wollte ich mal fragen, ob meiner Frau ein Vorschuss von ihren Leistungen zusteht,
Hat sie einen eigenen Antrag gestellt? Die Veränderungsmitteilung gilt ja nur für deine BG aus der sie sich durch den Auszug entfernt hat.

Ah, ok, jetzt habe ich den letzten Satz erst richtig gelesen: Sie ist also wieder bei dir?

Ja seit 26.05.2025 ist sie wieder bei mir und da hat ihr niemand am Telefon gesagt, das ich (der Kopf der BG) eine Veränderungsmitteilung fertig machen muss.
 
 
 

Sheherazade

Sie war 12 Tage weg und hat sich für was beim Jobcenter umgemeldet? Für eine Ortsabwesenheit oder den Einzug in eine ander Wohnung?

Du hast (wann?) eine Veränderungsmitteilung über ihren Auszug gemacht oder dass sie wieder eingezogen ist? Wobei sie ja offensichtlich gar nicht ausgezogen war. Schönes Chaos habt ihr da.

Macht einen gemeinsamen Termin beim Jobcenter, damit das vor Ort richtig geklärt wird. Es schadet gar nichts, wenn deine Frau dort selbst erklärt, was uns hier nichts angeht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

SamFisher

Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 09:51:47Sie war 12 Tage weg und hat sich für was beim Jobcenter umgemeldet? Für eine Ortsabwesenheit oder den Einzug in eine ander Wohnung?

8Tage, sie ist vorübergehend zu ner Freundin gezogen.

Du hast (wann?) eine Veränderungsmitteilung über ihren Auszug gemacht oder dass sie wieder eingezogen ist? Wobei sie ja offensichtlich gar nicht ausgezogen war. Schönes Chaos habt ihr da.

Ich habe keinerlei Veränderungsmitteilung gemacht, dass wurde automatisch vom Jobcenter gemacht als meine Frau am 19.05 vorgesprochen hat. Habe paar Tage später Kostensenkungsaufforderung bekommen und am 26.05 habe ich meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen und am 28.05 mein Geld.

Macht einen gemeinsamen Termin beim Jobcenter, damit das vor Ort richtig geklärt wird. Es schadet gar nichts, wenn deine Frau dort selbst erklärt, was uns hier nichts angeht.

Heute ist es leider zu spät, denn unser JC liegt 3km weit weg und die haben auch nicht mehr lange auf, werden dann morgen hingehen.

Sheherazade

Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 10:43:26Ich habe keinerlei Veränderungsmitteilung gemacht, dass wurde automatisch vom Jobcenter gemacht als meine Frau am 19.05 vorgesprochen hat. Habe paar Tage später Kostensenkungsaufforderung bekommen und am 26.05 habe ich meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen und am 28.05 mein Geld.

Und dann ist deine Frau zurückgekommen und du hast eine neue Veränderungsmitteilung gemacht? Die reagieren bei solchen unüberlegten Aktionen nicht auf Telefonanrufe. Also geht hin und klärt das persönlich, deine Frau muss aber mit.

Und bei der nächsten ehelichen Auseinandersetzung nicht als erstes zum Jobcenter rennen und trotzig den Auszug erklären.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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SamFisher

Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 10:55:02
Zitat von: SamFisher am 16. Juni 2025, 10:43:26Ich habe keinerlei Veränderungsmitteilung gemacht, dass wurde automatisch vom Jobcenter gemacht als meine Frau am 19.05 vorgesprochen hat. Habe paar Tage später Kostensenkungsaufforderung bekommen und am 26.05 habe ich meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen und am 28.05 mein Geld.

Und dann ist deine Frau zurückgekommen und du hast eine neue Veränderungsmitteilung gemacht? Die reagieren bei solchen unüberlegten Aktionen nicht auf Telefonanrufe. Also geht hin und klärt das persönlich, deine Frau muss aber mit.

Und bei der nächsten ehelichen Auseinandersetzung nicht als erstes zum Jobcenter rennen und trotzig den Auszug erklären.
 

Machen wir auch morgen. Danke für deine Hilfe. :yes:

SamFisher

So, jetzt mal ein Update zu unserem Fall.

Wir waren gestern (Dienstag, 17.06.25) beim Jobcenter und haben vorgesprochen. Am Tresen machte man uns keine Hoffnungen, ich habe mich trotzdem einbuchen lassen. Wir wurden aufgerufen und da haben wir unseren Fall geschildert, dass wir eine Notlage haben (nichts mehr zu essen im Kühlschrank). Die Dame schickte uns wieder raus und wir sollten Platz nehmen. 10 min später rief sie uns wieder rein und sagte: ,,Hab mit der Leistungsabteilung telefoniert und die sagen, es gibt kein Geld, denn es wird diese Woche noch bearbeitet." Da habe ich gesagt: ,,Aber laut § 42 SGB 1 sind sie verpflichtet, in einer akuten Notlage Vorschusszahlungen zu leisten, auch wenn die Veränderungsmitteilung noch nicht bearbeitet ist. Mir würden auch 50€ reichen." Sie schaute irgendwie total verdutzt, weil sich so ein Bürgergeldempfänger mit Paragraphen auskennt.  :cool:  :grins:  Sie schickte uns abermals raus und telefonierte wieder mit der Leistungsabteilung. 10 Minuten später kam sie mit einem Formular heraus, welches ich ausfüllen musste (hab ich gemacht). Ich gab es ihr, aber das Formular reichte der Leistungsabteilung wahrscheinlich nicht und die wollten den aktuellen Kontostand von mir und meiner Frau wissen. Screenshot gemacht, an eine Mail-Adresse gesendet, die mir die Dame gegeben hat, und dann durften wir in den Keller zum Auszahlungsautomaten gehen. Dort angekommen warteten wir ca. 30 min auf die Dame der Leistungsabteilung und wir bekamen unser Geld aus dem Automaten und noch eine kurze Info, dass unser Fall schnell bearbeitet wird, sodass das Geld heute (Mittwoch, 18.06.2025) rausgeht.

Wahrscheinlich habe ich, weil ich den Paragraphen erwähnt habe, mächtig Druck auf die ausgeübt, sodass die ihre 14-tägige Bearbeitungszeit verkürzt haben.