BMJV: Streit­wert­g­renze für Amts­ge­richte soll auf 10.000 Euro steigen

Begonnen von Meck, 24. Juni 2025, 07:28:15

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Meck

Die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten sinken. Eine Reform der Zuständigkeiten soll das ändern. Und der Nachbarschaftsstreit bleibt ortsnah, andere Spezialmaterien gehen direkt zu den Landgerichten. Mit Folgen für das Anwaltsgeschäft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant, die Streitwertgrenze im Zivilverfahren zu erhöhen – und zwar zugunsten der Zuständigkeit der Amtsgerichte. Sie soll sogar deutlicher mehr steigen als bisher geplant, konkret von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro (statt wie zunächst angedacht auf 8.000 Euro).

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: