Rente bei Schwerbehinderung von Geburt an

Begonnen von speednetti, 26. Juni 2025, 12:28:27

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speednetti

Ein freundliches Hallo in die Runde!

Ich bin Anett, 40 Jahre alt (06.02.1985) und sitze im Rollstuhl, bin 24/7 auf Hilfe angewiesen. Ich bin von Geburt an Schwerbehindert.
Ich habe 2002 meinen qualifizierten Hauptschulabschluss erfolgreich absolviert.
Gleich im Anschluss habe eine Lehre zur Bürokraft angefangen und 2005 ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Danach habe ich bis 2007 Arbeitslosengeld/ Hartz 4 bekommen. Dann hat man dort ein Gutachten nach Aktenlage erstellt aus dem hervorgeht, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten könne. Aufgrund dieses Gutachtens bin ich in die Grundsicherung gerutscht und beziehe sie bis heute.
Ich habe 5 beitragspflichtige Jahre.

Meine Fragen: Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit jetzt in Rente zu kommen und ist es überhaupt sinnvoll?

Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten.

Liebe Grüße
Anett

Sheherazade

Schau doch mal bei dir nach einer Rentenberatungsstelle, es gibt auch ehrenamtliche Mitarbeiter. Die Beratung ist kostenlos.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: speednetti am 26. Juni 2025, 12:28:27Dann hat man dort ein Gutachten nach Aktenlage erstellt aus dem hervorgeht, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten könne.
Wer hat dieses Gutachten erstellt, die Rentenversicherung, oder der ärztliche Dienst des Jobcenters?

Mit 5 Beitragsjahren müsstest du die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Die volle Erwerbsminderung muss ja nach dieser Zeit eingetreten sein, damit erfüllst du sowohl die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren als auch die Mindestbeitragszeit von 3 Jahren.
Es wundert mich, dass das Sozialamt dich nicht längst zur Antragstellung aufgefordert hat.

Mit dem Hilfebedarf steht dir auch ein Pflegegrad zu, hast du einen solchen? Wenn nicht, solltest du umgehend einen Antrag bei deiner Krankenversicherung stellen.
Einen GdB hast du?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maunzi

@Ottokar bei mir wurden die Jahre in denen ich gearbeitet habe quasi gestrichen, da die ursächliche Erkrankung im Kindesalter lag -> somit keine Wartezeit und Mindestbeitragszeit erfüllt.

Könnte hier durchaus auch passieren, wenn es sich um die selbe Erkrankung handelt?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung, nicht deren Ursache.
Der Umstand, dass die TE 5 Jahre gearbeitet hat, steht der Annahme entgegen, die volle Erwerbsminderung wäre früher eingetreten, denn dann hätte die TE ja nicht arbeiten können.
Seit wann die Ursache vorliegt, die zu einer vollen Erwerbsminderung führt, ist dabei unrelevant, sie kann auch angeboren sein wie z.B. eine Herzschwäche.
Die Auswirkungen dieser Ursache können ja zunächst so gering sein, dass sie die Erwerbsfähigkeit nicht beeinträchtigten, in der Folgezeit aber verschlimmern und irgendwann zu einer vollen Erwerbsminderung führen.
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