Schonvermögen Wohnmobil oder Segelboot/ Auslandsstandort

Begonnen von Jobgreis, 30. Juni 2025, 10:49:32

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Jobgreis

eine etwas ungewöhnliche Frage, von der ich aber weiß, daß es noch mehr Menschen höheren Alters gibt, die in einer recht ähnlichen Situation sind, und die angesichts der Wohnungsnot in Wohnmobilen oder im Wohnwagen leben, teils in Österreich, also aus deutscher Sicht auch im Ausland (aber EU)

Als Selbständiger  (Akademiker, Kaufmann)  habe ich nicht in die Sozialversicherung einbezahlt, in der Annahme, meine freiberufliche und selbstständige Tätigkeit auch im höheren Alter ausüben zu können.

Nun bin ich ich 68, habe mich bislang auch selbst finanziert, stelle jedoch zunehmend besorgt seit drei Jahren mit Erschrecken fest, dass meine Einkommensmöglichkeiten trotz intensiver Akquise gegen Null gehen.
Weder angestellt, noch freiberuflich ist in irgendeiner Weise eine Einkommensmöglichkeit erkennbar, was auch an den sich seit Corona dramatisch veränderten allgemeinen Marktbedingungen liegt, wie man bei LinkedIn fast täglich nachlesen kann!

Daher besteht die kaum zu vermeidende Bürgergeld- oder Grundsicherungs-Frage.

Mein "Vermögen" (Barvermögen)  habe ich aufgebraucht, besitze aber noch eine (inaktive) GmbH und eine 34 Jahre alte Segelyacht im Wert von noch maximal ca. 40.000 €, die in Griechenland liegt.

Ich habe 15 Jahre auch Mitsegeltörns gefahren und so könnte ich auch auf das Segelyacht leben, wenn ich meinen Lebensunterhalt gesichert hätte, denn ich würde ja nur die Miete einsparen, andererseits fallen da auch nicht selten Reparaturen an.

Ein Verkauf der Segelyacht wäre im Moment aufgrund der schlechten Marktsituation nur mit  großem Verlust möglich, und ich würde meine optionale Wohnmöglichkeit verlieren.

Nun frage ich mich, ob die Segelyacht äquivalent einem Immobilieneigentum in das Schonvermögen fallen würde,  und ich im Fall, dass ich auf der Segelyacht lebe, die laufenden Kosten so wie mein Unterhalt bezahlt bekommen könnte.

Das Leben in einem Wohnmobil, bzw wie hier auf einer Segelyacht (schwimmendes Wohnmobil) wäre doch eine Immobilie als Eigentum oder Miete gleich zu sehen?

Und da ich innerhalb der EU bliebe, müsste doch der Wohnort irrelevant sein, insbesondere, dadurch diese Gestaltung dem Sozialamt weit geringere Kosten entstünden, als wenn ich hier eine deutlich teurere Wohnung mieten müsste, und weitere Sozialleistungen erhielte.

Wer hat dazu qualifizierte Hinweise? (nötigenfalls auch persönlich von Fachpersonen, bitte Kontaktaufnahme )

Sheherazade

Zitat von: Jobgreis am 30. Juni 2025, 10:49:32Das Leben in einem Wohnmobil, bzw wie hier auf einer Segelyacht (schwimmendes Wohnmobil) wäre doch eine Immobilie als Eigentum oder Miete gleich zu sehen?

Solange die Segelyacht bzw. das Wohnmobil innerhalb Deutschlands einen festen Stellplatz bzw. Liegeplatz hat, damit man sich am "Wohnort" beim Einwohnermeldeamt anmelden kann, kann man es zumindest versuchen.

Bürgergeld bzw. Sozialhilfe wird nicht bezahlt bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt. Da vertust du dich mit der Altersrente.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Az B 14 AS 79/09 R vom 17.06.2010) ist unter einer Unterkunft im Sinne des SGB II jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters bzw der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren) gewährleistet. Das trifft auch auf ein entsprechend ausgestattetes Boot zu.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht aber nur beim Aufenthalt in Deutschland. Das Boot müsste also zunächst nach Deutschland an einen Ankerplatz, dann kannst du dort Grundsicherung beantragen. Ob das Boot, wenn es ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, sinngemäß als Wohneigentum geschützt ist, muss notfalls ein Gericht klären.
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