JC fordert Hauptmietvertrag von Untermieter

Begonnen von Wassermelone, 05. Juli 2025, 21:46:13

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Sheherazade

Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 12:33:45Mir geht es eher darum, dass ich im Zweifel ja nur für drei Monate Wohngeld beziehe... Wie man hier etwas berechnen möchte, wenn man noch nicht weiß, was nach den drei Monaten folgt.
Ich verstehe gerade was nicht. Wenn du Wohngeld beantragst und es wird bewilligt, wird es nicht nur für 3 Monate bewilligt. Ändert sich dein Einkommen innerhalb des Wohngeldbezuges um x Prozent (steht im Bescheid ganz unten), meldest du das der Wohngeldstelle und das Wohngeld wird entweder angepasst oder eingestellt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wassermelone

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2025, 13:08:20
Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 12:33:45Mir geht es eher darum, dass ich im Zweifel ja nur für drei Monate Wohngeld beziehe... Wie man hier etwas berechnen möchte, wenn man noch nicht weiß, was nach den drei Monaten folgt.
Ich verstehe gerade was nicht. Wenn du Wohngeld beantragst und es wird bewilligt, wird es nicht nur für 3 Monate bewilligt. Ändert sich dein Einkommen innerhalb des Wohngeldbezuges um x Prozent (steht im Bescheid ganz unten), meldest du das der Wohngeldstelle und das Wohngeld wird entweder angepasst oder eingestellt.


Meine Frage war, ob denn überhaupt bewilligt werden kann, wenn nur ein Einkommen für drei Monate vorliegt? Müsste dann nicht ein immenses Vermögen vorliegen, damit Wohngeld bewilligt wird?
Den AV möchte man dort sehen...

Wassermelone

Das viel größere Problem wird wohl sein, dass im Zweifel die Bürgergeldnachzahlung beim Wohngeld als Einkommen angerechnet wird und falls sich die Bewilligung von Wohngeld zieht, die Wohngeldnachzahlung im Zweifel bei einem erneuten Bürgergeldanspruch.
Am Ende steht man weiter verschuldet da, da man Monate lang nichts hatte.

Sheherazade

Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 22:30:24Das viel größere Problem wird wohl sein, dass im Zweifel die Bürgergeldnachzahlung beim Wohngeld als Einkommen angerechnet wird

Nein.

Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 22:30:24falls sich die Bewilligung von Wohngeld zieht, die Wohngeldnachzahlung im Zweifel bei einem erneuten Bürgergeldanspruch.

Ja.

Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 20:43:28Meine Frage war, ob denn überhaupt bewilligt werden kann, wenn nur ein Einkommen für drei Monate vorliegt?

OK, ich habe noch mal nachgelesen. Du meinst, weil die Arbeitsverhältnisse beide nur sehr kurz befristet sind. Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch auf Wohngeld auch für kürzere Zeiträume. Man wird sich aber nicht die Mühe machen, deinen Antrag schnell zu bearbeiten, damit man ihn ggf. gleich abschließend bearbeiten kann im Januar.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Wassermelone am 13. August 2025, 22:30:24Das viel größere Problem wird wohl sein, dass im Zweifel die Bürgergeldnachzahlung beim Wohngeld als Einkommen angerechnet wird und falls sich die Bewilligung von Wohngeld zieht, die Wohngeldnachzahlung im Zweifel bei einem erneuten Bürgergeldanspruch.
Am Ende steht man weiter verschuldet da, da man Monate lang nichts hatte.
Das ist durchaus warscheinlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Wassermelone

Kurze Zwischenfrage, nach Jahren wurde mir nun meine Kaution zurückgezahlt, diese hatte ich selbst gezahlt. Angerechnet darf diese ja nun nicht werden, melden müsste ich diese aber?
Und wie verhält es sich bei der Rückzahlung meiner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ich aufgrund der seit Monaten andauernden Bewilligung nun für mehrere Monate im Leistungsbezug selbst zahlen musste, obwohl eigentlich pflichtversichert?

Ottokar

Alles kein Einkommen und somit auch nicht meldepflichtig.
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Wassermelone

#67
Bürgergeld ist nun endlich bewilligt.

Nun ergibt sich folgender Sachverhalt:

Wohngeld wurde vorübergehend bis zur Bewilligung weitergezahlt (alles ordnungsgemäß gemeldet) und ich sollte dann den Bürgergeldbescheid der Wohngeldstelle zusenden, wenn das JC nicht ohnehin selbstständig über ein Erstattungsverfahren verrechnet. Das JC wollte ursprünglich auch den Aufhebungsbescheid des Wohngeldes haben, sobald vorliegend.

Nun wurde mir jeden Monat das Wohngeld als Einkommen angerechnet, abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale. Aber man kann doch beides gar nicht nebenher beziehen und es hätte zwischen den Behörden über ein Erstattungsverfahren verrechnet werden müssen? Nicht, dass die Wohngeldstelle dieses nun auch zurückfordert.
Beide Seiten wurden direkt mit der Entlassung darüber informiert.

Wassermelone

Wenn die Wohngeldstelle nun ebenfalls für mehrere Monate das Wohngeld zurückfordert, kann ich mich dann auf den Vertrauensschutz beziehen?
Gegenüber dem JC kann ich nun sicher erstmal nichts machen, und nur der Wohngeldstelle den Bescheid übersenden? Soll ich hier direkt auf etwas hinweisen?

Und ich hatte in einem Monat noch Beihilfe nachgezahlt bekommen. Greift hier tatsächlich nicht der Freibetrag von 100 Euro oder irgendeine Geringfügigkeitsgrenze?

Ich habe mit Antragstellung die Wohngeldstelle und das JC darüber informiert, dass Bürgergeld beantragt wurde/die Wohngeldstelle informiert ist, da mir das Wohngeld durch Bürgergeld nicht zusteht.

Wassermelone

#69
Und das nächste Schreiben, die Angemessenheit der Miete.

Meine Miete liegt unter dem, was die Stadt vorgibt, kalt und auch warm.

,,Die Angemessenheit der Betriebs- und Heizkosten kann grundsätzlich erst mit Vorlage einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung geprüft werden. Ich fordere Sie hiermit auf, diese umgehend nach Erhalt einzureichen."

Es gibt keine BKA, da eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde. Was will man hier prüfen? Abgesehen davon, liege ich dort unter der Nichtprüfungsgrenze. Denn auf die Daten hat das JC im gleichen Schreiben verwiesen.

Wenn sich eine Nachzahlung ergibt, würden meine Nebenkosten hochgesetzt werden und dann würde ich diese natürlich auch sehen wollen.
Ist der HM ansonsten überhaupt verpflichtet, mir seine Nebenkostenabrechnung für das JC zu überreichen, sobald vorliegend?

Und muss ich diese auch einreichen, wenn ich bei Erhalt schon aus dem Bezug raus bin?

Wenn das so weiter geht, suche ich mir eine eigene Wohnung.