Umzug notwendig wegen Partnerschaftstrennung, Karrenzzeit, bitte um Information

Begonnen von DanshiDo, 18. April 2025, 14:06:35

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Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Wenn es sich um ein Missverständnis handelt, dann tut es mir an dieser Stelle leid und bitte um Entschuldigung.
Ich habe es nicht persönlich genommen aber es ist erwachsen von dir dich zu entschuldigen.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Ich muss aber auch schlicht weg sagen, dass es nicht einfach ist, diese Bescheide zu lesen und zu verstehen leicht ist! Nicht jeder hat ein Abitur und eine 1 in Deutsch! Manche haben Psychische Erkrankungen oder sind schlicht weg nicht gut darin, solche Schreiben zu verstehen.
Dass ist der Grund warum nach den Bescheiden gefragt wird.
Damit du entlastet bist und wir die Tatsachen kennen und nicht selbst geschrieben Formulierungen denn da reicht ein Fehler und es kommt prompt eine falsche Antwort.
Das willst du nicht und die Helfer erst recht nicht.

Als nächstes ist nur noch zu sagen dass der Rest deines Beitrages deinem Wunschgedanken geschuldet ist. Und da dann alles mögliche was besser sein könnte aufzuzählen bringt DIR überhaupt nichts außer Verdruss.

Du musst dich damit abfinden das ALG 2 kein Wunschkonzert sondern eine knallhart nach Gesetz (und stellenweise auch gegen das Recht) arbeitende Institution ist.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Also habe ich unbegründet Angst, dass meine Karrenzzeit bis Oktober 2025 läuft und ich bis dahin aus der Wohnung raus muss, weil die angemessenheit der Wohnung nicht gegeben ist?
keine Ahnung du stellst es ja nicht ein.
und wenn man eine Kostensenkungsaufforderung bekommen hat geht man wie unterhalb ins Zitat gesetzt hat vor. Das dürfte aber bei dir nicht wirklich greifen wenn du von der Angemessenheit für eine Person suchen musst und es jetzt für zwei war. Da dürfte Wohnraum zu finden sein.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Und es soll einen § geben, für Härtelfallregelungen.
Vllt. wegen Gesundheit oder weil es interne Sonderregelungen gibt.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Woher nimmst du Deine Behauptungen, also auf welche Erfahrungen beziehst du dich
von hier> die übelsten JC scheinen stark im Osten vertreten zu sein. Kommt aber auch immer wieder mal was im TV.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Woher soll ich wissen ob die mich betrügen?
Wenn du dich nicht auskennst wirst du es nicht erkennen.
Wenn du dich nicht schlau machst auch nicht.
Aber du hast ja schon mal das Forum gefunden der Rest zeigt sich.

und jetzt mal eine Denkaufgabe für dich
da solltest du erkennen warum ich skeptisch geworden bin. Ratgeber Umzug
ZitatWenn man mit Zustimmung des Leistungsträgers umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. § 22 Abs. 4 SGB II die Zustimmung des "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juli 2025, 12:33:18Und der Hauptgrund des Verdachtes ist die Forderung nach einem unterschriebenen MV!
Natürlich kann ich falsch liegen aber da sind wir wieder beim einscannen/einstellen der Schreiben.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 12:04:35Ich habe noch viele andere Bescheide aber wenn ich die hier alle einscannen würde, würde das hier den Rahmen sprengen.
Es sind nur die Bescheide interessant die mit dem hier diskutierten zu tun hat.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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DanshiDo

@Fettnäpchen:

Ich bin Euch auch für jede Hilfe dankbar, auch wenn es zu Missverständnissen kommt.
Ja, mich belastet dieses System deserzeit sehr! Ich versuche mit dieser Behörde irgendwie gut zu kommunizieren, meine Situation etc. zu erklären aber ich merke auch deutlich, dass meine Pfeile völlig ins leere schießen.

Und vor allem "kot**" mich an, wie die jedes mal mit Menschen umgehen und regelrecht wittern, wenn du schlechte Phasen hast.

Meine Betreuerin hilft mit mit diesem ganzen Papierkram und sie ist auch Anwältin aber selbst was Bürgergeld angeht, sagt sie selber, wie antisozial die oftmals vorgehen, auch bei Menschen die krank und sich wirklich bemühen.

Was ich noch gerne anhängen möchte, ist die Tatsache, wie das JBc-DD meine Betreuerin "umgeht" obwohl sie als meine gesetzl.Betreuerin beim JBC eingetragen ist und diese auch intern miteinander kommunzieren können.

Auch dieser Paragraph. den meine Betreuerin nennt, scheint denen "egal" zu sein und verletzen ihre Pflichten aber sanktionieren Menschen, die ihre Pflichten nicht nachkommen.

Siehe Anhang.

zommerdag

Zitat von: DanshiDo am 06. Juli 2025, 18:01:48Jetzt hat mir das Jobcenter einen Brief vorgelegt, wo ich einen Mietvertrag ab dem 1.8.25 vorlegen soll. Ja der ist jetzt bald und bisher habe ich keinen erfolg. Angeblich hätte ich eine Karrenzzeit bis Oktober aber die wollen jetzt schon von mir einen Mietvertrag.
Kann es sein, dass Du Anträge z.B. zur Zusicherung eines Umzugs oder ähnliches eingereicht hast?

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 21:50:23Meine Betreuerin hilft mit mit diesem ganzen Papierkram und sie ist auch Anwältin aber selbst was Bürgergeld angeht, sagt sie selber, wie antisozial die oftmals vorgehen, auch bei Menschen die krank und sich wirklich bemühen.
Dann kann sie sich ja über das JC beschweren.
Zuerst schreibt man natürlich die SB an da steht dann auch dabei das es als Kopie an die Geschäftsleitung gegangen ist und zusätzlich an das Krisenmanagment.
Da sollte sich dann ein bißerl was bewegen. Auch aus der Tatsache heraus das man in dem Schreiben erwähnt das man sich weitere rechtliche Schritte vorbehält. (Also als nächstes an das SG)

Und wenn sie schon deine Betreuerin ist dann soll sie dich in Zukunft als Beistand dorthin begleiten. Als Beistand darf sie in deinem Namen sprechen und solange du diesem nicht widersprichst gilt es rechtlich so als ob du es gesagt hast.
Ergo bei jedem Mist der vom SB verzapft wird kann sie umgehend widersprechen wenn es rechtswidrig ist, oder gegen bestehende BSG Urteile geht.

MfG FN
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Sensoriker

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Wie würdet ihr jetzt am besten und effektivsten die Sache angehen?
Ich steige nicht wirklich durch was du wo eingereicht hast.

Zitat von: zommerdag am 13. Juli 2025, 09:34:52Kann es sein, dass Du Anträge z.B. zur Zusicherung eines Umzugs oder ähnliches eingereicht hast?
Es wäre daher hilfreich wenn du erstmal mitteilen würdest was bisher genau gelaufen ist.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 21:50:23Meine Betreuerin hilft mit mit diesem ganzen Papierkram und sie ist auch Anwältin
Dann verstehe ich nicht warum du es nicht ihr überlässt.

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 21:50:23wie das JBc-DD meine Betreuerin "umgeht
Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 21:50:23Auch dieser Paragraph. den meine Betreuerin nennt, scheint denen "egal" zu sein und verletzen ihre Pflichten
Als Rechtsanwältin sollte sie eigentlich wissen wie darauf zu reagieren ist.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

DanshiDo

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2025, 12:50:38DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 12. Juli 2025, 21:50:23Meine Betreuerin hilft mit mit diesem ganzen Papierkram und sie ist auch Anwältin aber selbst was Bürgergeld angeht, sagt sie selber, wie antisozial die oftmals vorgehen, auch bei Menschen die krank und sich wirklich bemühen.
Dann kann sie sich ja über das JC beschweren.
Zuerst schreibt man natürlich die SB an da steht dann auch dabei das es als Kopie an die Geschäftsleitung gegangen ist und zusätzlich an das Krisenmanagment.
Da sollte sich dann ein bißerl was bewegen. Auch aus der Tatsache heraus das man in dem Schreiben erwähnt das man sich weitere rechtliche Schritte vorbehält. (Also als nächstes an das SG)

Und wenn sie schon deine Betreuerin ist dann soll sie dich in Zukunft als Beistand dorthin begleiten. Als Beistand darf sie in deinem Namen sprechen und solange du diesem nicht widersprichst gilt es rechtlich so als ob du es gesagt hast.
Ergo bei jedem Mist der vom SB verzapft wird kann sie umgehend widersprechen wenn es rechtswidrig ist, oder gegen bestehende BSG Urteile geht.

MfG FN

Ja ich denke und hoffe das sie das auch macht und tut. Sie ist Rechtsanwältin für Familien und Sozialrecht.

Ich vertraue ihr auch aber es liegt in der Natur meiner, dass ich auch eine gewisse Autonomie haben möchte. Also was mir zu viel ist, gebe ich ab...

Das hat sie letztens auch getan mit, mit.den ganzen Umzügen und Co, dass ich sehr schnell überfordern tue und dann in die Paralyse wechsle...

Was ich tun kann, ich hier im Forum nachfragen und selber bei Chatgpt nachrecherchieren.

Fettnäpfchen

Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 18:33:20Was ich tun kann, ich hier im Forum nachfragen und selber bei Chatgpt nachrecherchieren.
und deine Betreuerin auch als Anwältin aktivieren denn dass:
Zitat von: DanshiDo am 13. Juli 2025, 18:33:20Das hat sie letztens auch getan mit, mit.den ganzen Umzügen und Co, dass ich sehr schnell überfordern tue und dann in die Paralyse wechsle...
ist ja offenbar nicht erledigt und gehört ja zu ihrem Auftrag wenn sie dich schon vertritt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.