LAG Köln: Machtmissbrauch rechtfertigt hohe Abfindung u. Auflösung des Vertrages

Begonnen von Meck, 23. Juli 2025, 23:22:46

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Meck

Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.

Missbraucht ein Geschäftsführer seine Machtstellung im Unternehmen im Umgang mit Beschäftigten, kann das im Zweifel eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine erhebliche Abfindungszahlung nach sich ziehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln kürzlich bestätigt (Az.: 4 SLa 97/25).

Geschäftsführer besitzen eine Machtstellung. Doch berechtigt eine solche Position nicht dazu, sich einer Arbeitnehmerin gegenüber missbräuchlich zu verhalten und in der Folge das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn eine private Verbindung abgelehnt wird. Mit diesem Tenor gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln einer Mitarbeiterin Recht, die gegen ihre Kündigung geklagt und auf eine Abfindung gepocht hatte, da ihr die weitere Arbeit in dem Betrieb nicht mehr möglich sei.

Zuvor hatte das Bonner Arbeitsgericht der belästigte Mitarbeiterin 70.000 EUR zugesprochen, weil ihr ,,die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (...) unzumutbar sei".

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Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
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