BSG: Bürgergeld - Jobcenter müssen bei Mietschulden einspringen (Darlehen)

Begonnen von Meck, 25. Juli 2025, 15:39:55

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Meck

Das Bundessozialgericht urteilte, dass Jobcenter die Mietschulden in Form eines Darlehens zahlen müssen, Eine drohende Wohnungslosigkeit ist dabei nicht zwingend erforderlich. Zudem ist ein förmlicher Antrag nicht notwendig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 52/21 R).

Eine Info, dass eine Wohnungskündigung droht, reicht danach aus. Auch geht der Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter nicht automatisch verloren, wenn Bekannte privat aushelfen.

Geklagt hatte eine alleinstehende Leistungsbezieherin aus Bremen. Sie hatte bis Ende Januar und dann wieder ab Juni 2015 Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten. In den vier Monaten dazwischen blieb sie ihre Mietzahlungen in Höhe von monatlich 355 Euro warm schuldig. Als der Vermieter im August 2015 mit einer Kündigung drohte, informierte sie darüber das Jobcenter.

-->> https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-joibcenter-muessen-bei-mietschulden-einspringen

Volltext -->> https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_07_13_B_07_14_AS_52_21_R.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye: