Angaben zur Unterkunft

Begonnen von ossi2k, 28. Juli 2025, 20:21:36

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ossi2k

Hallo, ich bin aktuell dabei meinen Bürgergeldantrag auszufüllen und stehe momentan auf dem Schlauch. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus und ich bin gerade bei Anlage KDU und dort steht Angabe zur Unterkunft. Was ist damit gemeint, das gesamte Haus und deren Wohneinheiten oder nur meine Wohnung in der ich lebe?

mfg
Ossi2k

Sheherazade

Was hast du denn letztes Jahr eingetragen als du im Bürgergeldbezug warst?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 08:53:15Was hast du denn letztes Jahr eingetragen als du im Bürgergeldbezug warst?

Also letztes Jahr bekam ich keinen Folgeantrag mehr, ich war seit November nicht mehr dort und der Folgeantrag wäre erst ende November gekommen. Bei einem älteren Folgeantrag aus den Jahre 2018, den ich hier als Kopie noch habe, hat man von bebaute Grundstücke gesprochen. Dort wird noch gefragt wie groß das Grundstück ist, wie viel man selbst davon nutzt usw, das steht aber bei dem neuen KDU nicht drin. Ich habe hier mal die pdf datei direkt von der Arbeitsagentur Seite https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf.

mfg
Ossi2k

Sheherazade

Das Formular habe ich gesehen und auch gelesen. Du nicht? Hast du mal bei Punkt D geguckt?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 09:21:05Das Formular habe ich gesehen und auch gelesen. Du nicht? Hast du mal bei Punkt D geguckt?

Natürlich habe ich Punkt D gesehen, ich war mir trotzdem nicht sicher ob damit nur meine Wohnung oder das gesamte Haus gemeint ist. Ich meine bei Punkt steht auch nix weiter da, früher kann ich mich erinnern, da wollten die die quadratmeter aller Wohnungen haben und hier nichts weiter.

Also liege ich damit richtig, das mit Unterkunft nur meine Wohnung gemeint ist?

mfg
Ossi2k

Sheherazade

Zitat von: ossi2k am 29. Juli 2025, 10:15:32Also liege ich damit richtig, das mit Unterkunft nur meine Wohnung gemeint ist?

Bei Punkt D nicht, die genannten Kosten bzw. Abgaben sind Eigentümersache. Deshalb fragen die ja nach der Anzahl der Wohneinheiten im Eigenheim (in deinem Fall ein Mehrparteienhaus). Dann rechnen die deinen Anteil raus bzw. werden dann noch Nachfragen kommen zu weiteren Details. Die Mieteinannahmen hast du ja wohl bereits in der entsprechenden Anlage eingetragen.

Bei Punkt E kommen nur die Kosten für deine Unterkunft = Wohnung rein, diese Kosten sind in der Regel Mietersache.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ossi2k

Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 12:01:13
Zitat von: ossi2k am 29. Juli 2025, 10:15:32Also liege ich damit richtig, das mit Unterkunft nur meine Wohnung gemeint ist?

Bei Punkt D nicht. Deshalb fragen die ja nach der Anzahl der Wohneinheiten im Eigenheim (in deinem Fall ein Mehrparteienhaus). Dann rechnen die deinen Anteil raus bzw. werden dann noch Nachfragen kommen zu weiteren Details. Die Mieteinannahmen hast du ja wohl bereits in der entsprechenden Anlage eingetragen.


Ja schon richtig, aber ich muss doch auch A ausfüllen und da geht es um die Unterkunft und das wäre dann ja nur meine Wohnung? Alles andere ist für mich klar, nur bei A bin ich mir nicht sicher ob ich da nur die quadratmeter meiner Wohnung angebe oder die quadratmeter des gesamten Hauses.

mfg
ossi2k

Sheherazade

Zitat von: ossi2k am 29. Juli 2025, 12:09:57nur bei A bin ich mir nicht sicher ob ich da nur die quadratmeter meiner Wohnung angebe oder die quadratmeter des gesamten Hauses.

Sowohl als auch. Wenn du bei Punkt A die Fragen von oben nach unten liest, ergibt sich die Antwort von ganz alleine. Erst wird nach der Gesamtheit gefragt, weiter unten dann nach deinem selbst genutzten Teil (sieht 14, 15 und 16).
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

eder

Zitat von: ossi2k am 29. Juli 2025, 09:15:03
Zitat von: Sheherazade am 29. Juli 2025, 08:53:15Was hast du denn letztes Jahr eingetragen als du im Bürgergeldbezug warst?

Also letztes Jahr bekam ich keinen Folgeantrag mehr, ich war seit November nicht mehr dort und der Folgeantrag wäre erst ende November gekommen.

Verständlich, in der Konstellation ist ja auch Hartz5 nur als Darlehen zu gewähren. Ist dass Darlehen zum Zuschuss gewandelt?