Erben beim Bürgergeld

Begonnen von grsaechsin, 17. August 2025, 13:20:17

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grsaechsin

Hallo an alle,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich werde bald erben. Bin verheiratet. Mein Mann bezieht EM-Rente und wir bekommen Bürgergeld. Das Erbe wird ca. 12000 € betragen. Wie verhält sich das jetzt mit dem Bezug des Bürgergeldes? Muss ich jetzt vom Erbe leben? Oder greift hier das Schonvermögen. Wie hoch ist das? Und vor allem, wir besitzen jeder ein Konto, werden da die Kontostände zusammengezogen?

Ich weiß das ist alles bisschen viel, aber vielleicht gibt es Antworten. Danke

Bundspecht

Moin,

wenn ich das richtig gelesen (und verstanden) habe, dann ist ein Erbe seid 2023 kein Einkommen mehr, sondern Vermögen.

Und auf dieses Vermögen gibt es Freibeträge. In ersten Jahr von Bürgergeld Bezug für Dich 40000€ + 15000 €je weiter Person in der BG

Ab dem zweiten Jahr im Bezug dann "nur" noch 15000€ für dich und weiter 15000€ pro Person in der BG.

Ergo (so habe ich das nun verstanden), wird Dir daher das Erbe nicht angerechnet (innerhalb der Freibeträge), und ihr bekommt weiterhin Bürgergeld.

Man möge mich bitte berichtigen, falsch ich daneben gelegen haben wollte.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Ein Erbe ist nach dem Monat des Erbfalles als Vermögen zu berücksichtigen, oder später, wenn es erst danach verwertbar wird (z.B. im Fall einer Erbauseinandersetzung).
Es kommt also darauf an, wie hoch das vor dem Erbfall vom JC bei euch berücksichtigte Vermögen war und wie hoch nach dem Erbfall das Gesamtvermögen ist.
Ausgehend von 2 Personen beträgt euer Vermögensfreibetrag 30.000€, eigenes Haus, Auto und Hausrat sind separat geschützt.
Wenn also euer Vermögen vor dem Erbfall 18.000€ oder weniger war, ist der Vermögenszuwachs aufgrund des Erbfalls kein Problem, da das Gesamtvermögen danach nur 30.000€ oder weniger beträgt.
Ist euer Vermögen vor dem Erbfall höher als 18.000€, gibt es legale Möglichkeiten, dieses zu verringern, z.B. indem man Haushaltgeräte oder Möbel neu anschafft, ein neues Auto kauft, oder auch einen Zweitwagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


grsaechsin

Ich danke Euch für die schnelle Antworten.

Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?

Rotti

Zitat von: grsaechsin am 18. August 2025, 12:51:16Ich danke Euch für die schnelle Antworten.

Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?
Die Konten nicht nur euer Erbe
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ottokar

Zitat von: grsaechsin am 18. August 2025, 12:51:16Wie ist das mit den zwei Konten? Werden die zusammengezählt?
Falls du damit meinst, dass du und dein Mann separate Konten habt, dann ja: das Guthaben = Vermögen auf diesen Konten wird addiert, so wie die Freibeträge.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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