Vermittlungsmaßnahme

Begonnen von LieschenMülller, 08. September 2025, 11:09:40

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heiße Milch

Du warst ernsthaft wegen so einem Scheiß bei einem Anwalt? Was zahlst Du dem denn so dafür, dass er einen Brief schreibt, den Du nach oberflächlicher Forenrecherche hättest selber schreiben können?

Fettnäpfchen

LieschenMülller

Zitat von: LieschenMülller am 12. September 2025, 13:03:17Er wird jetzt einen Widerspruch schicken und danach sehen wir weiter.
Ich melde mich dann wieder.
Wäre nett wenn du uns auf dem laufenden hältst!

Zitat von: LieschenMülller am 11. September 2025, 17:38:32P.S.: Wer ist Ottokar? Und wenn er Ahnung hat, bitte ich gerne um seine Meinung und Unterstützung!
Ottokar ist unser Admin und hat hier die meiste Ahnung und Erfahrung. Wenn du ihn anschreiben willst dann nur im letzten geschriebenen Beitrag unten rechts auf den Button "Mehr" klicken und dann "Beitrag melden" klicken und deine Bitte um Mithilfe formulieren.

Zitat von: LieschenMülller am 11. September 2025, 17:38:32Ich habe inzwischen ChatGPT genervt und einige interessante Dinge gefunden, von denen ich hoffe, dass sie jemand bestätigen kann:
Das passt schon soweit.
Ist im Prinzip was ich geschrieben habe, der Rest das was unter meine zwei bis drei Ideen fällt.

Zitat von: LieschenMülller am 11. September 2025, 17:38:32Der "aktuelle" Koop-Plan wurde im Feb. 2025 erstellt und enthält nichts anderes als diesen Text:
- Ich möchte ein zumutbare Arbeit aufnehmen
- Ich bewerbe mich auf passende Stellen und nehme Termine beim Jobcenter war
- Das Jobcenter unterstützt sie bei offenen Fragen
Also besser gehts ja fast nicht
und nur Interessehalber
was hätte im neuen KOOP stehen sollen was du nicht akzeptieren konntest und damit was jetzt als Folge daraus resultiert in Kauf genommen hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Koop (§ 15 SGB II) und Maßnahmezuweisung (§ 16 SGB II) haben nichts miteinander zu tun, es handelt sich um unterschiedliche rechtliche Instrumente.
Im Gegensatz zur Eingliederungsvereinbarung, bei der es sich um einen Vertrag i.S.d. § 53ff SGB X handelte, kann in einem Koop die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nicht verpflichtend vereinbart werden, weil ein Koop kein Vertrag nach § 53 SGB X ist. D.h. selbst wenn man sich in einem Koop zur Teilnahme bereit erklärt, muss das JC einen Zuweisungs-Verwaltungsakt nach § 16 SGB II erlassen.

Diese Aufforderung als Verwaltungsakt (VA) nach § 15 Abs. 6 SGB II ist rechtswidrig, da die Begründung, es sei kein Koop zustande gekommen, unzutreffend ist.
Da es einen Kooperationsplan aus Februar 2025 gibt, kann eine Aufforderung nach § 15 Abs. 6 SGB II nur darauf gestützt werden, dass eine Fortschreibung nicht möglich war. Das steht dort aber gerade nicht drin, womit dieser VA an einem Begründungsmangel leidet. Zudem war die Fortschreibung des Koop auch nicht Thema der Meldeaufforderung.
Da der bestehende Kooperationsplan keine Maßnahmeteilnahme beinhaltet, kann diese Aufforderung auch nicht zu einer Aufforderung nach § 15 Abs. 5 SGB II umgedeutet werden.
Dem Inhalt dieses VA nach handelt es sich um eine Maßnahmezuweisung, diese in der Form allerdings rechtswidrig.
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen. Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.

Kurz: Dieser Verwaltungsakt ist aus den o.g. Gründen rechtswidrig und kann mittels Widerspruch angefochten werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Danke Ottokar  :sehrgut:
ich dachte das da was nicht zusammenpasst deswegen ja meine Bitte um Mithilfe.
Mal schauen ob ich es mir merken kann.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

LieschenMülller

Kurze Zwischenmeldung und kleine Frage zu AU


Bislang gibt es keine neuen Erkenntnisse vom Jobcenter.
Keine Reaktion auf Widerspruch, aber auch noch kein Sanktionsbescheid (den ich für die nächsten Tage erwarten würde).

Ich wurde kurz nach der o.g. Geschichte für zwei Wochen krankgeschrieben.
Die AU habe ich per Einschreiben an die SBin geschickt.

Nun habe ich eine Folgebscheinigung für AU, für zwei weitere Wochen.

Muss ich die auch wieder ans JC schicken oder werden die nicht irgendwie automatisch informiert?

Danke


Und noch einen extra Dank an Ottokar, der mir einen völlig anderen Blick auf die Rechtslage ermöglicht hat! :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: LieschenMülller am 14. Oktober 2025, 12:01:08Nun habe ich eine Folgebscheinigung für AU, für zwei weitere Wochen.

Muss ich die auch wieder ans JC schicken

Ja.

Zitat von: LieschenMülller am 14. Oktober 2025, 12:01:08oder werden die nicht irgendwie automatisch informiert?

Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"