Wird eine Lohnsteuererstattung vom Finanzamt auf Einstiegsgeld angerechnet?

Begonnen von Wolf, 16. September 2025, 16:43:10

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Wolf

Hallo liebe Leute

Im Juli habe ich vom Finanzamt eine Lohnsteuererstattung erhalten. Zu der Zeit war ich berufstätig und habe gleichzeitig Einstiegsgeld erhalten. Also habe ich im Juli meinen regulären Lohn erhalten, dann Einstiegsgeld sowie die Erstattung vom Finanzamt aus dem Vorjahr.

Nun habe ich erneut einen Antrag auf ALG 2 stellen müssen, da mein Arbeitsverhältnis auslief.
Somit muss ich die Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen.

Nun meine Frage: kann es sein, daß ich das Einstiegsgeld für Juli zurückzahlen muss, da ich in diesem Monat Lohnsteuer erstattet bekommen habe? Oder ist die Lohnsteuererstattung anrechnungsfrei und ich muss kein Einstiegsgeld zurückzahlen?

Vielen Dank vorab.

Wolf

Rotti

Zitat von: Wolf am 16. September 2025, 16:43:10Nun meine Frage: kann es sein, daß ich das Einstiegsgeld für Juli zurückzahlen muss, da ich in diesem Monat Lohnsteuer erstattet bekommen habe? Oder ist die Lohnsteuererstattung anrechnungsfrei und ich muss kein Einstiegsgeld zurückzahlen?

Einstiegsgeld kannst du behalten aber deine Steuergutschrift wird ab dem Tag angerechnet wo du im Bürgergeld bist und es da auf deinen Konto Gutgeschrieben war oder ist. Das ganze nennt man dann Zufluß zum Bürgergeld.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."