Bürgergeld, Kindsunterhalt , FsJ

Begonnen von Sabine, 22. September 2025, 11:06:07

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Sabine

Hallo zusammen,
folgende Situation, ich beziehe aufstockend Bürgergeld und mein Sohn, 17 Jahre alt, bekommt einen Kindsunterhalt in Höhe von 500 Euro .Nun beginnt er ab 01.10.2025 sein FsJ und wird dafür ein Taschengeld in Höhe von 644 Euro erhalten. Ich war jetzt im Glauben ,das dieser Betrag auf den Kindsunterhalt angerechnet wird ,und der Vater,wenn überhaupt ,nur noch anteilig Unterhalt zahlen muss. Ich habe deshalb beim JC um eine Neuberechnung gebeten. Dort teilte man mir mit ,dass das so nicht richtig wäre und der Vater den Unterhalt weiter in voller Höhe bezahlen müsse, da das Geld aus dem FsJ überhaupt nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet würde ,da mein Sohn noch minderjährig sei.
Ich wollte jetzt auch nicht diskutieren ,da ich mir nicht sicher war/bin ob das tatsächlich richtig ist. Kann mir hier vielleicht jemand sagen ob das wirklich so ist ,das der Vater weiter den kompletten Unterhalt bezahlen muss? Danke im voraus 🫶

Sheherazade

Dein Jobcenter dürfte der falsche Ansprechpartner sein für diese Frage, auch wenn die Aussage grundsätzlich richtig ist - es besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Der Kindsvater muss den Zahlbetrag anpassen lassen bei der Stelle, die den Unterhalt festgesetzt hat, weil die monatlichen Einnahmen aus dem FSJ auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sabine

Die 500 Euro Unterhaltszahlung wurde letztes Jahr,im Zuge einer Überprüfung ob die geleisteten Zahlungen korrekt sind, auch von der Unterhaltsstelle des JC festgesetzt. Und der gleiche Sachbearbeiter hat mir letzte Woche erklärt das das FSJ Taschengeld nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. 🤔

Sheherazade

Das Thema scheint nicht so glasklar zu sein, besonders hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs von Minderjährigen. Lies mal hier nach

Ansonsten würde ich mal behaupten, dass der Unterhaltsverpflichtete (hier der Vater) nachweisen muss, dass das Taschengeld den Unterhalt mindert.

Da es auf das Taschengeld vom FSJ einen nicht unterheblichen Freibetrag vom Jobcenter gibt, kommt die Vorgehensweise deines Jobcenters nur deinem Kind zugute.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sabine