Größerer Betrag in Aussicht

Begonnen von Enno, 23. September 2025, 15:33:12

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Enno

Hallo

Ich bin seit drei Jahren im Bürgergeld Bezug, bin Ü 60.

Nun hatte ich einen alten Gegenstand in meinem Besitz den ich bei Kleinanzeigen verkaufen wollte. Dabei hat sich herausgestellt das dieses Teil wertvoll ist.
Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben und Mitte Oktober ist die Versteigerung. Mindestgebot wird 34.000 Euro sein, nach oben offen.

Meine Frage: muss ich das mitteilen oder kann ich mich einfach ab November vom Bezug abmelden?
Ist es besser es mitzuteilen da ich ja in absehbarer Zeit wieder Hilfe beantragen muss?
Schonmal vielen Dank vorab.

Rotti

Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben und Mitte Oktober ist die Versteigerung. Mindestgebot wird 34.000 Euro sein, nach oben offen.
Da wirst du ja für Oktober noch eine Zahlung vom JC auf deinen Konto bekommen deshalb musst du es auch melden sobald das Geld deiner Versteigerung auf deinen Konto zufließt.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Enno

Danke Rotti.

Ich denke das Geld wird frühestens Ende Oktober  auf dem Konto sein, die Auktion ist im Ausland.
Es kann sich da nur noch um wenige Tage handeln, wenn überhaupt.

Sheherazade

Trotzdem melden, dann musst du nur den Oktober und die Zahlung für November (die Ende Oktober bei dir eingeht) zurückzahlen. Selbst abmelden würde ich nicht, macht nur Probleme, wenn du dich wenige Wochen oder Monate später wieder anmeldest. Je nachdem was die Auktion hergibt, musst du einfach nur die dann geltenden Vermögensfreibeträge im Auge behalten bevor du wieder Bürgergeld beantragst, weil der Betrag im Monat nach dem Zufluss zu Vermögen wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

Und davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird? Dir ist schon klar, dass du das hättest angeben müssen?

Sheherazade

Zitat von: superMeier am 24. September 2025, 11:58:25Und davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird?

Offenbar nicht.

Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Nun hatte ich einen alten Gegenstand in meinem Besitz den ich bei Kleinanzeigen verkaufen wollte. Dabei hat sich herausgestellt das dieses Teil wertvoll ist.
Ich habe es in ein Auktionshaus gegeben

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 12:18:47
ZitatUnd davor war dir nicht klar, dass das Teil ein Vermögen wert sein wird?

Offenbar nicht.
deshalb fragt er ja wie er sich da verhalten soll am besten sofort dem JC melden. Freibetrag 40.000€ ?
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 23. September 2025, 18:19:22Trotzdem melden
Da die Möglichkeit besteht, dass alles jemals gezahlte Bürgergeld (also die kompletten drei Jahre) zurückgezahlt werden muss (wegen fehlender Bedürftigkeit), würde ich das nicht melden, ohne vorher jemanden gefragt zu haben, die mir sicher sagt, wie am besten vorgegangen werden sollte.
@Enno, Du solltest eine Anwältin fragen.

superMeier

Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 12:18:47Offenbar nicht.


Bissel nachdenken würde vielleicht nicht schaden. Das wird nämlich mit Sicherheit zu Nachfragen führen.

Erstmal muss man ja wissen, was das für ein Gegenstand ist, erst dann kann man das beurteilen. Ich bin da sehr skeptisch, habe selbst noch nie in meinem Keller zufällig etwas gefunden, was mind. 34.000 Euro wert ist.

Rotti

am besten kommt man da immer aus der Sache raus bei einer Vollzeitstelle und da den Schatz verkauft, denn Hausrat war das sicher nicht.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Ottokar

Zitat von: Enno am 23. September 2025, 15:33:12Meine Frage: muss ich das mitteilen oder kann ich mich einfach ab November vom Bezug abmelden?
Man kann sich nicht vom Bezug abmelden, etwas Derartiges kennt das SGB II nicht.
Man kann ab dem Folgemonat auf die Leistung verzichten (§ 46 Abs. 1 SGB I), allerdings ist der Verzicht unwirksam, wenn damit gesetzliche Regelungen umgangen werden (§ 46 Abs. 2 SGB I).
In deinem Fall würden mit dem Verzicht gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigung von Vermögen umgangen, der Verzicht wäre also ohnehin unwirksam.
Der Erlös stellt eine Vermögensveränderung dar und muss mitgeteilt werden.
Das JC wird dich dann vermutlich zur vorrangigen Verwertung des nicht geschützten Vermögens auffordern.

Zitat von: Rotti am 24. September 2025, 12:38:52am besten kommt man da immer aus der Sache raus bei einer Vollzeitstelle und da den Schatz verkauft, denn Hausrat war das sicher nicht.
Und wenn das JC von diesem verschwiegenen Vermögen Wind bekommt, freut man sich über einen Prozess wegen Sozialleistungsbetrug.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 24. September 2025, 12:43:19Und wenn das JC von diesem verschwiegenen Vermögen Wind bekommt, freut man sich über einen Prozess wegen Sozialleistungsbetrug.
verschwiegen war es ja auch schon beim Antrag wenn man Antiquitäten oder sonstiges was Wertvoll sein kann nicht angibt.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Enno

Danke für das rege Interesse.

Also, ich hatte vorher nicht gewusst das es wertvoll ist.
Was sollte ich denn dem JC angeben? Es gibt kein Wertgutachten oder so, und es ist ja gar nicht gesagt ob Jemand den Mindestbetrag bietet.
Ich kann ja nicht hergehen und das JC mit Eventualitäten scheu machen.
Natürlich gebe ich den (hoffentlich) Erlös an - das war ja nie die Frage.

Wieso waren die letzten Jahre ohne Bedürftigkeit? Ich wusste es doch nicht.

Und wieso habe ich ein Vermögen verschwiegen? Welches Vermögen? Ich habe kein Vermögen.
Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr.

turbulent

Wenn Du und das JC gewusst hätten, dass Du etwas so Wertvolles in Deinem Besitz hast hast, hättest Du von dem Erlös von dessen Verwertung leben können/sollen/müssen - jedenfalls bevor Dir die Allgemeinheit Geld für Deinen Lebensunterhalt gibt.
Wenn Du (glaubwürdig) angibst, wie das gute Stück in Deinen Besitz gekommen ist, und wie Du dabei und bei jedem Umzug und jedem Zeitungsbericht zu etwas Ähnlichem nicht auf die Idee gekommen bist, es könnte wertvoll sein, wird vielleicht von der Anzeige "Sozialleistungsbetrug" abgesehen bzw. vielleicht wirst Du da als "unschuldig" angesehen.
Natürlich kann das niemand nachvollziehen, ohne Details zu kennen.
Was fehlt Dir noch? Was möchtest DU noch wissen?

Enno

Irgendwie habe ich das Gefühl als Lügner abgestempelt zu werden - kann das sein?
Umzug? Zeitungsbericht? Sozialleistungsbetrug??? "unschuldig"?

Danke, das genügt.