Größerer Betrag in Aussicht

Begonnen von Enno, 23. September 2025, 15:33:12

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Sheherazade

Zitat von: Enno am 24. September 2025, 14:27:10Wieso waren die letzten Jahre ohne Bedürftigkeit? Ich wusste es doch nicht.

Und wieso habe ich ein Vermögen verschwiegen? Welches Vermögen? Ich habe kein Vermögen.
Jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr.

Kümmer dich nicht drum, manchmal habe ich auch das Gefühl, dass aus einigen Antworten der pure Neid spricht.

Mit Beitrag #10 wurde dir alles relevante geschrieben. Lies das einfach noch mal, dann verstehst du es bestimmt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Nein!
Ich unterstelle Dir gar nichts!! Bitte entschuldige, dass Du Dich angegriffen fühlst. So meinte ich das mitnichten!
Aber das JC wird genau danach fragen. Und vielleicht nicht so freundlich. Bzw. wenn sie Dich deshalb anzeigen, die "folgende" Stelle. 
Nein, ich glaube nicht, dass Du lügst (und selbst wenn - das wäre völlig unerheblich).

Enno

@Sheherazade

Ich danke dir.
Ja, ich habe jetzt gesehen, der Hinweis "Prozess wegen Sozialleistungsbetrug" von @Ottokar bezog sich wohl auf den Rat von @Rotti,  den "Schatz" erst zu verkaufen wenn man in Arbeit ist. Das hatte ich in der Aufregung gar nicht bemerkt.

@turbulent Warum sollte mich das JC anzeigen wenn ich das Guthaben ab dem Moment in dem ich das Geld habe und auch beziffern kann, anzeigen? Wieso sollten sie unfreundlich sein - ich gebe doch ALLES an. Solche Äußerungen verunsichern doch sehr!

@Ottokar Danke für die Erklärung, das ist ja vollkommen in Ordnung wenn ich das Geld erst aufbrauchen muss.


Fettnäpfchen

Enno

Nur nicht verunsichern lassen siehe
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2025, 14:50:37Kümmer dich nicht drum, manchmal habe ich auch das Gefühl, dass aus einigen Antworten der pure Neid spricht.

Dazu
Zitat von: Enno am 24. September 2025, 14:27:10Ich habe kein Vermögen.
Dann musst du auch nicht den kompletten Erlös ausgeben um wieder BG zu bekommen sondern nur soviel das die Grenze des Schonvermögens erreicht wird.
Wenn du eine Single BG bist beläuft sich das im Moment auf 15 000.- Euro.
Ratgeber Vermögen

MfG FN
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turbulent

Zitat von: Ottokar am 24. September 2025, 12:43:19Der Erlös stellt eine Vermögensveränderung dar und muss mitgeteilt werden.
Was wird denn da verändert?
Es ist doch "nur" die Umwandlung eines nicht angegebenen Vermögens (seit drei Jahren, also nicht nur beim Erstantrag).

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 24. September 2025, 17:22:46Was wird denn da verändert?

Der Wert des Vermögensgegenstandes, der dem TE bis jetzt offensichtlich nicht bekannt war und der jetzt veräußert wird und sich somit in Barvermögen verändert.

Ich bin auch im Besitz so einiger alter Gegenstände (im Keller und auf dem Dachboden), die sich im Laufe meines Lebens angesammelt haben. Bei den meisten gehe ich davon aus, dass sie keinen erheblichen monetären Wert haben, sondern nur einen ideellen Wert für mich - ich kann mich aber auch irren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

Meiner Ansicht nach hättest du das damals beim Antrag (oder auch Weiterbewilligungsantrag) bei Sachwerten angeben müssen.
Also die Story, dass man irgend einen Schatz im Keller findet, halte ich persönlich für wenig glaubwürdig, aber ich will dem Fragesteller jetzt auch nicht unterstellen, zu lügen. Wenn es aber z.B. 10 Goldmünzen wären, wird es sicher schwierig zu behaupten, man wusste nicht, dass die was wert sind :)

Aber gut, dir bleibt ja sowieso nichts anderes übrig, als das dann zu melden, besser spät als nie, sag ich mal, aber das dürfte schon zu Problemen führen.

Ein Anwalt würde eventuell dazu raten, sich unabhängig vom Bürgergeld zu machen, also wie hier geschrieben einen Vollzeitjob suchen (falls das denn möglich ist) und das dann bis zur Rente durchzuziehen, so lange hast du ja nicht mehr zur Rente. Dann verkauft du das Teil irgendwann in der Rente, ist zwar nicht korrekt, aber derzeit hast du es ja auch nicht angegeben, daher...

Bzw. falls du das Teil jetzt verkaufst und sagen wir mal, 34.000 Euro bekommst, ist das ja auch (als Single) in 2-3 Jahren aufgebraucht? Dann benötigst du ja eventuell auch wieder Bürgergeld? Warum verkauft du es denn überhaupt im Moment? Ich sehe da keinen Vorteil für dich, bzw. eher, dass du Probleme bekommen wirst.

Kannst ja dann irgendwann mal schreiben wie es ausging, falls du das Teil (was auch immer es ist) verkaufst :)


Enno

Danke für die Aufforderung zum Sozialbetrug.

So etwas hätte ich in einem Hilfe Forum nicht erwartet.

superMeier

#23
Naja, also jetzt unterstellt du mir aber unschöne Dinge, bei dir selbst warst du ja recht empfindlich. Mir persönlich ist das ziemlich egal, was du machst oder was du nicht machst. Ich hab geschrieben, was (vermutlich) ein Anwalt raten würde. Und ein Anwalt ist erstmal seinem Mandanten verpflichtet, nicht dem JC.

Abgesehen davon, wenn man einen Sachwert von mind. 34.000 Euro verschweigt, (wenn die Freigrenze (je nach Regelung) zwischen 15.000 und 20.000 Euro liegt), sollte man vielleicht moralisch nicht so einen hohes Ross reiten :)

Also wenn du davon ausgehst, dass du dem JC einfach mal mitteilst, du hast gerade was für 40.000 Euro verkauft und bist dann erstmal raus, dann liegst du falsch :). Also ja, Geld wirst du dann sicher erstmal keiner mehr erhalten, aber das JC wird trotzdem schon noch ganz genau wissen wollen, woher Sachwert plötzlich kommt, das ist auch keine Summe, über die das JC einfach mal "hinwegsehen" kann.

Wie auch schon geschrieben wurde: Ein Anwalt ist hier sicher sinnvoll, aber viel Erfolg :)


Sheherazade

Zitat von: superMeier am 25. September 2025, 09:33:20Bzw. falls du das Teil jetzt verkaufst und sagen wir mal, 34.000 Euro bekommst, ist das ja auch (als Single) in 2-3 Jahren aufgebraucht?

TE muss nicht das ganze Vermögen "aufbrauchen". Es reicht, wenn er es bis zum Erreichen der Vermögensfreigrenze verbraucht bevor er einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellt.

Mit deinen angeratenen Heimlichtuereien steht TE erheblich schlechter dar als wenn er den Verkaufserlös ordnungsgemäß dem Jobcenter meldet und den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid abwartet.

Zitat von: superMeier am 25. September 2025, 10:43:36Also wenn du davon ausgehst, dass du dem JC einfach mal mitteilst, du hast gerade was für 40.000 Euro verkauft und bist dann erstmal raus, dann liegst du falsch

Nein, da liegt er nicht falsch. Ich habe keine Ahnung, was dein Bangemachen soll, ich kann mir das wirklich nur mit Neid erklären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

Zitat von: Sheherazade am 25. September 2025, 11:06:31Mit deinen angeratenen Heimlichtuereien steht TE erheblich schlechter dar als wenn er den Verkaufserlös ordnungsgemäß dem Jobcenter meldet und den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid abwartet.

Dem stimme ich zu, wenn das dann später rauskommmt, würde das ordentlich nach hinten losgehen. Bzw. es sind nicht "meine Heimlichtuereien" und erst recht keine Empfehlungen, ich hab nur alle möglichen Optionen beschrieben.



Zitat von: Sheherazade am 25. September 2025, 11:06:31Nein, da liegt er nicht falsch. Ich habe keine Ahnung, was dein Bangemachen soll, ich kann mir das wirklich nur mit Neid erklären.

Nein, ich bin nicht neidisch, nur etwas skeptisch :). Wobei ich natürlich auch nichts dagegen hätte, solche Beträge mal in meinem Keller zu finden :).

Aber gut, ich bin gespannt, vielleicht berichtet der Fragesteller mal irgendwann in ein paar Monaten, wie es ausgegangen ist. Damit bin ich auch aus der Diskussion hier raus.

Enno

Ich hätte noch eine Frage.

Wenn ich nun aus dem Bezug heraus bin und in dieser Zeit Geldeingänge auf dem Konto habe, muss ich die angeben?

Sheherazade

Zitat von: Enno am 25. September 2025, 12:10:14Wenn ich nun aus dem Bezug heraus bin und in dieser Zeit Geldeingänge auf dem Konto habe, muss ich die angeben?

Nein, ausserhalb des Leistungsbezuges bist du niemandem Rechenschaft schuldig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno


Birgit63

Denke daran, dass du deine Krankenversicherung selbst zahlen musst, wenn du aus dem Bürgergeld raus bist.