Mietvertrag ohne Zustimmung unterzeichnet

Begonnen von Maya88, 11. Oktober 2025, 12:16:29

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Maya88


Folgende Situation

Ich bin vor 8 Jahren mit meinem damaligen Partner zusammen gezogen.
Wohnung 650 Euro, ich als Untermieter 340 Euro. Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Nach einem Jahr ist die Beziehung tatsächlich gescheitert und es wurde mir auch bewilligt dass wir keine BG sind (Jobcenter kam zu mir nach Hause). So lief das ganze einige Jahre. Bis vor 2 Jahren, da habe ich einen neuen Partner an meiner Seite gehabt. Mein Ex kam damit nicht klar und die 2 Jahre waren die Hölle. Aufgrund einer Verschuldung und Insolvenz ist es auch schwer gewesen eine Wohnung zu finden. Also blieb ich, bis mein Ex eines Tages mitteilte, dass er die Wohnung kündigen wird weil er eine neue Wohnung gefunden hat. Ich habe total Panik bekommen und den aktuellen Vermieter angerufen ob ich die Wohnung übernehmen darf. Er kannte mich und stimmte deswegen zu.

Da mir bewusst war, dass die Wohnung zu groß und zu teuer für eine Person ist, habe ich einfach unterschieben und mit meiner Mutter besprochen, dass sie mir den Rest von der Miete leihen wird, solange bis ich mit beiden Beinen im Leben stehe.

So läuft das jetzt eine ganze Weile, die Schulden häufen sich und ich bin gesundheitlich nicht in der Lage mehr zu arbeiten als jetzt. Ich bekomme nur eine kleine Zuzahlung vom Amt (300 Euro). Aber mehr Stunden zu arbeiten sind gesundheitlich einfach nicht möglich. Meine Mutter sagte jetzt, dass das so nicht mehr weiter geht. Die Schulden die ich bei ihr habe sind mittlerweile einfach zu hoch.

Die Situation ist jetzt so, dass mein Partner (auch Bürgergeld Empfänger), zu mir ziehen wird. Ich muss allerdings dem Amt beichten dass ich einfach den Mietvertrag unterzeichnet habe und habe Angst, dass sie mir dann gar nichts mehr zahlen. In unserer Stadt wäre die Wohnung zwar was die qm angeht zu groß für 2 Personen ( ich habe ein Kinderzimmer, aber mein Sohn der 20 und eigentlich bei meiner Mutter lebt, ist ständig bei mir und es ist sein Zimmer, er hat ebenfalls eine Erkrankung), aber preislich würde sie übernommen werden.

Wie gehe ich am besten vor? Sollte ich das ganze direkt über einen Anwalt machen? Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Ich möchte hier nicht ausziehen. Die Wohnung ist einfach die Wohnung, in der ich alt werden will. Ich habe bereits versucht meine Stunden zu erhöhen, ich arbeite schon 23 Stunden die Woche, aber ich schaffe es einfach nicht. Bis vor 4 Jahren war ich gar nicht arbeiten, aufgrund einer psychischen Erkrankung. Ich habe es jetzt das erste Mal in meinem Leben hinbekommen. Aus Angst versuche ich mir tausend Dinge zu überlegen um vom Amt wegzukommen. Aber ich weiß nicht mehr weiter und hätte schon vor 3 Monaten endlich den wahren Mietvertrag vorlegen müssen, da ich die Miete alleine stemme und vorne und hinten nicht auskomme.

Vielleicht hat jemand einen Rat.

Fettnäpfchen

Maya88

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29Aus Angst versuche ich mir tausend Dinge zu überlegen um vom Amt wegzukommen. Aber ich weiß nicht mehr weiter und hätte schon vor 3 Monaten endlich den wahren Mietvertrag vorlegen müssen, da ich die Miete alleine stemme und vorne und hinten nicht auskomme.
Angst ist ein schlechter Ratgeber, leider allerdings oft nachvollziehbar.

Gib mal ein paar Angaben damit man besser durchschaut.
Du zahlst alles allein seit dein U.-Mieter ausgezogen ist?
ist es ein neuer MV oder wurde der alte umgeschrieben?
Konditionen die gleichen wie vorher?
Welchen Umzugsgrund würde der neue Freund angeben?*
Seit wann bezahlt und wohnt dein Sohn bei Dir? nach unterem Text überhaupt nichts.
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29aber mein Sohn der 20 und eigentlich bei meiner Mutter lebt, ist ständig bei mir und es ist sein Zimmer, er hat ebenfalls eine Erkrankung), aber preislich würde sie übernommen werden.
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29da ich die Miete alleine stemme

wenn er bei Mutter wohnt dann verweise ihn der Wohnung denn das geht so nicht wirklich und dauerhaft (sechs Wochen gilt als Besuch)du brauchst ja Platz für deinen neuen Freund.
Das JC könnte da drastische Maßnahmen unternehmen und wenn er bei dir wohnt wärst du sehr wahrscheinlich wieder eine BG mit Ihm mit sämtlichen Nachteilen.

Dann natürlich wieder die Geschichte mit dem neuen Freund der VuE und wie das JC dass sieht oder eine erneute "Probezeit" akzeptiert.
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29So läuft das jetzt eine ganze Weile, die Schulden häufen sich
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29und mit meiner Mutter besprochen, dass sie mir den Rest von der Miete leihen wird, solange bis ich mit beiden Beinen im Leben stehe.
hoffentlich mit einem Darlehensvertrag!

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29In unserer Stadt wäre die Wohnung zwar was die qm angeht zu groß für 2 Personen
In der Hauptsache kommt es auf die Komplettmiete, an die qm sind zweitrangig machen sich unter Umständen nur anteilig auf die BK/NK aus.

*
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29Die Situation ist jetzt so, dass mein Partner (auch Bürgergeld Empfänger), zu mir ziehen wird.
muss ja beantragt werden wenn er finanzielle Hilfe braucht, ansonsten nicht. Aber du musst den Zuzug melden aber das dürftest du ja vom letzten mal kennen. Ansonsten einfach nachfragen.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29Aber ich weiß nicht mehr weiter und hätte schon vor 3 Monaten endlich den wahren Mietvertrag vorlegen müssen, da ich die Miete alleine stemme und vorne und hinten nicht auskomme.
Das wäre wohl besser gewesen und nicht nur aus finanzieller Sicht.
Andererseits macht das JC da weniger Probleme finanziell hatte es ja keinen Nachteil also sollte es keinen Anlass geben. Ausser natürlich sie wollen dir Probleme machen da reicht es schon so etwas nicht gemeldet zu haben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maya88

Hi und danke für Deine Antwort.

Also 1. ich war Untermieter, mein Ex Hauptmieter. Ich hatte eine Miete von 350 Euro, jetzt habe ich eine Miete von 650 Euro. Ich habe einfach den Mietvertrag unterzeichnet für die Wohnung. Vorher war mein Ex Hauptmieter. Somit habe ich bei den letzten Weiterbewilligungsanträgen aus Angst gelogen und meine alte Miete angegeben. Das Amt denkt also immer noch ich sei Untermieter.

Ja, mit meiner Mutter habe ich einen Vertrag über das geliehene Geld. Sie will es ja immerhin irgendwann von mir zurück.

Mein Sohn ist nur zu Besuch bei mir. Er lebt bei meiner Mutter, er verpflegt sich selbst, zahlt mir keine Miete oder gibt mir kein Geld. Er isst bei mir mit oder isst bei seiner Oma. Also er ist einfach immer zwischendurch mal da.

Ich habe genug Platz, die Wohnung hat ein Wohnzimmer, Schlafzimmer und das Kinderzimmer. Es stört mich nicht wenn er da ist.

Mein neuer Partner kommt aus einer anderen Stadt, er wird zu mir ziehen und wir werden auch sofort eine BG sein. Das stört mich aber auch nicht. Sein Umzugsgrund wird also sein ,,Zuzug zur Partnerin".

Die Wohnung ist aktuell für eine Person zu teuer, wenn mein Partner zuzieht sind die 650 Euro kein Problem. Er bekommt ebenfalls aktuell noch Bürgergeld. Sobald er wieder arbeiten kann, was so ca ein Jahr dauern wird, werden wir eh vom Amt weg sein. Aber das muss noch etwas warten.

Und bis dahin halt diese Angst.. Ich werde Beichten müssen dass ich seit einer Weile unerlaubt einen Mietvertrag unterzeichnet habe und habe Angst vor den Konsequenzen

Sheherazade

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29Wie gehe ich am besten vor?

Endlich mal eine Veränderungsmitteilung einreichen und darin die Übernahme des Mietvertrages und den Auszug des Expartners eintragen sowie den Einzug des neuen Partners.

Eigentlich sollten da keine negativen Konsequenzen folgen, du hast ja nicht mehr Geld beansprucht als dir zustand.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maya88

Und dann sehen die dass ich den Vertrag schon 2024 unterzeichnet habe und ich bekomm richtig Ärger weil ich zwei bzw. 1 1/2 Jahre nie gesagt habe dass ich bereits einen neuen Mietvertrag habe? Ich muss ja den Mietvertrag dann vorlegen. Mein Partner zieht erst in 3 Monaten zu mir. Wenn ich den aktuell einreichen würde, würden die eh nur die Kosten für eine Person übernehmen bzw. bekomme ich dann eine Aufforderung zum Umzug. Ich hab halt Angst vor den Konsequenzen..Ich darf ja nicht ohne Erlaubnis einfach einen Mietvertrag unterzeichnen oder?

Sheherazade

Es ist aber doch nun geschehen, was soll denn da an Konsequenzen kommen?

Unterm Strich hast du evtl. nur Geld verschenkt, das Jobcenter hätte ggf. auch die volle Miete für wenigstens 6 Monate übernommen, wenn du das mit dem Mietvertrag sofort nach der Unterschrift und dem Auszug des Ex angegeben hättest.

"Ich darf ja nicht ohne Erlaubnis einfach einen Mietvertrag unterzeichnen oder?" Doch, darfst du, im schlimmsten Falle bekommst du eben nicht mehr als die angemessene Miete.
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Fettnäpfchen

Maya88

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 13:56:09Ja, mit meiner Mutter habe ich einen Vertrag über das geliehene Geld. Sie will es ja immerhin irgendwann von mir zurück.
:sehrgut: damit kann das JC dir auch nichts weil es nicht als Einkommen gesehen werden darf/kann!

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 13:56:09Mein neuer Partner kommt aus einer anderen Stadt, er wird zu mir ziehen und wir werden auch sofort eine BG sein. Das stört mich aber auch nicht. Sein Umzugsgrund wird also sein ,,Zuzug zur Partnerin".
:ok: auch in Ordnung. Damit passt ja dann die KdUH wieder.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 13:56:09Ich werde Beichten müssen dass ich seit einer Weile unerlaubt einen Mietvertrag unterzeichnet habe und habe Angst vor den Konsequenzen
Das hat ja Sheherazade schon klargestellt und ich sehe das genauso.
Also du hast keine Mehrkosten verursacht daher keine richtige Handhabe dich abzustrafen und ein Richter vom SG sollte das auch so sehen
und das JC hat sich sogar Geld gespart weil es die Komplette Miete seit Auszug für bis zu sechs Monaten hätte bezahlen müssen und unter Umständen auch länger oder einen kompletten Umzug bezahlen müssen.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 13:56:09Ich werde Beichten müssen
aber nur in der Form:
Zitat von: Sheherazade am 11. Oktober 2025, 13:59:48Endlich mal eine Veränderungsmitteilung einreichen und darin die Übernahme des Mietvertrages und den Auszug des Expartners eintragen sowie den Einzug des neuen Partners.
und ohne große Entschuldigungen oder Zugeständnisse! Die kommen sonst noch auf dumme Ideen nach dem Motto mit der könnten wir es ja versuchen unsere Macht zu demonstrieren, also dem Motto "keine schlafenden Hunde wecken"
Falls es das JC für nötig empfindet kannst du es hinterher immer noch aufklären warum du das nicht zeitgleich gemacht hast.
Den Zuzug des neuen meldest du erst wenn der Zeitpunkt sicher ist.
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 12:16:29Die Situation ist jetzt so, dass mein Partner (auch Bürgergeld Empfänger), zu mir ziehen wird.
Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 14:08:42Mein Partner zieht erst in 3 Monaten zu mir.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 14:08:42Ich muss ja den Mietvertrag dann vorlegen.
Wenn das JC dich dazu anschreibt vorher würde ich es nicht machen,
oder wenn sich die Daten darin geändert haben, außer natürlich dem Namen der Mieter. Das können die auch später auf Nachfrage erfahren.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 14:08:42Wenn ich den aktuell einreichen würde, würden die eh nur die Kosten für eine Person übernehmen bzw. bekomme ich dann eine Aufforderung zum Umzug.
Beides, aber das ist für dich in der Konstellation ja uninteressant. Die Kostensenkungsaufforderung auch da du ja nach 1 1/2 Jahren seit Auszug die Mehrkosten selber getragen hast und das JC sicher nichts davon bezahlt weil du es viel zu spät gemeldet hast und ein Anspruch ab jetzt gilt nicht weil das zu lange her ist.

MfG FN
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Maya88

Vielen lieben Dank für die ganzen Antworten und die Mühe.
Ich habe dennoch ein paar Rückfragen.

Ich habe den wba jetzt hier liegen. Dort trage ich direkt die richtige Miete ein, also anstatt der 350 die 650. Den Auszug des Ex Partners muss ich nicht melden da wir keine BG waren und ich nur Untermieter, er war dem Amt nie bekannt. Nur als Vermieter. Da dort steht, ich muss die aktuelle Miete nachzahlen, lege ich doch lieber direkt den Mietvertrag mit bei oder? Sonst kommt doch eh direkt die Rückfrage, wieso die Miete plötzlich das doppelte kostet. Anhand meiner Kontoauszüge kann ich es nicht nachweisen, da ich immer nur die 350 gezahlt habe, meine Mutter hat selbst den Rest überwiesen (p Konto, da darf kein Geld drauf eingehen). Ich kann anhand der Auszüge nur nachweisen dass ich Schulden bei ihr bezahle.

Wäre es nicht sinnvoller dem Amt direkt schriftlich zu erklären dass der Vertrag von mir unterzeichnet wurde ohne Rücksprache weil ich Angst hatte wohnungslos zu werden und schnell gehandelt habe und dachte ich stemme das schon? Eigentlich war das Amt zu mir bisher immer sehr nett, da ich immer bemüht bin und ehrlich war. Und wenn ich nur die Auszüge ohne Erklärung einreiche, sehen die ja dass ich nur 350 Euro bezahle und nicht die 650. somit kommen Fragen auf. Ich könnte direkt mit offenen Karten spielen und denen auch den darlehensvertrag mit meiner Mutter beilegen und beweisen dass ich monatlich etwas an sie zurück zahle. Die Kaution damals hat sie mir ebenfalls geliehen. Das will ich ja auch gar nicht vom Amt zurück, ich weiß dass das nicht geht aber das würde ich auch nicht wollen. Ich will soviel wie es irgendwie geht alleine schaffen und so wenig mit denen zu tun haben wie es geht. Aktuell arbeite ich schon genug dass ich nur eine kleine Zuzahlung bekomme. Aber mir stehen ca 200 Euro mehr zu seit dem neuen Mietvertrag. Im Internet steht überall ich darf ohne Zustimmung keinen Vertrag unterzeichnen. Ist das schlimmste was passieren kann dass die sagen, Nö, wir zahlen weiterhin nur die 350?

Wenn die mich zum Umzug auffordern, kann ich das ablehnen mit der Aussage ich stemme die Kosten selbst oder können die mir die komplette Miete streichen, also auch den Teil für eine angemessene Wohnung, wenn ich deren Aufforderung nicht nachkomme? ( noch wissen die ja nichts von dem Zuzug meines Partners und man weiß ja auch nie wie lange das hält).

Nochmal vielen Dank. Mir geht es schon ein bisschen besser!

Ottokar

Es gibt imho eine Möglichkeit die Wahrheit zu sagen und trotzdem keine Probleme zu bekommen.
Zunächst mal muss man wissen, dass § 22 Abs. 4 SGB II den "Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft" regelt, dieser Fall liegt hier nicht vor, d.h. die dortige Regelung greift hier nicht.

Ich würde dem JC mitteilen, dass der Hauptmieter dir angeboten hat, seinen Vertrag zu übernehmen, da er sich eine andere Wohnung suchen möchte. D.h. ihr habt getauscht: du Haupt- er Untermieter. Da dies an den zugrunde liegenden Verhältnissen nichts ändert und es sich auch nicht um eine neue Unterkunft i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II handelt, hast du dem zugestimmt.
Der ehemalige Hauptmieter ist ausgezogen (wann ist leistungsrechtlich egal).

Noch besser wäre es, wenn der neue Partner zeitnah bei dir einzieht, dann könnte man dem JC mitteilen, dass der Untermieter aus- und dafür der Partner eingezogen ist. Denn diese Änderung in den Verhältnissen durchbricht die Regelung des § 22 Abs. 4 SGB II.
D.h. selbst wenn das JC auf die Idee kommen würde, § 22 Abs. 4 SGB II anzuwenden, entfällt diese Möglichkeit mit den Einzug des Partners, weil damit eine Änderung in den Wohnverhältnissen eintritt.
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Fettnäpfchen

Maya88

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 18:58:50Wäre es nicht sinnvoller dem Amt direkt schriftlich zu erklären dass der Vertrag von mir unterzeichnet wurde ohne Rücksprache weil ich Angst hatte wohnungslos zu werden und schnell gehandelt habe und dachte ich stemme das schon?
Mach es so wie Ottokar geschrieben hat.
Wenn du eh, also zeitgleich, einen WBA machen musst dann mach ein Beiblatt für deine Erklärung und das unter dem Punkt KdUH. Das ist dann ja auch eine VÄM.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 18:58:50Aber mir stehen ca 200 Euro mehr zu seit dem neuen Mietvertrag.
nicht rückwirkend
und für die Zukunft kommt es auf die Richtlinien deines JC an.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 18:58:50Im Internet steht überall ich darf ohne Zustimmung keinen Vertrag unterzeichnen. Ist das schlimmste was passieren kann dass die sagen, Nö, wir zahlen weiterhin nur die 350?
Stimmt ja teilweise aber dein Fall ist ja anders da du gar nicht umgezogen bist.
und Ottokar kann es u.U. genauer erklären da sein Vorschlag genauso einmalig wie dein Fall ist und er daher auch die richtigen Worte findet.
Im Gegensatz zu dem Folgenden:
Aus meinem Verständnis heraus würdest du entweder
das max der KdUH bekommen
oder wenn es zu einer Kostensenkungsaufforderung kommt bis zu sechs Monaten die tatsächlichen Kosten.
In beiden Fällen würde ich dem JC aber nichts vom neuen Partner erzählen wenn er erst in drei Monaten zuzieht.

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 18:58:50Wenn die mich zum Umzug auffordern, kann ich das ablehnen mit der Aussage ich stemme die Kosten selbst oder können die mir die komplette Miete streichen, also auch den Teil für eine angemessene Wohnung, wenn ich deren Aufforderung nicht nachkomme?
Du musst da nichts ablehnen eine Kostensenkungsaufforderung ist kein VA sondern eine Mitteilung über deine Möglichkeiten. Widerspruch geht da nicht. Du bekommst nach Ablauf der Frist dann das max der KdUH.
Ansonsten übernimmt das Amt nur die vollen Kosten wenn es nachweislich keinen Wohnraum zu den Kriterien gibt oder keinen U.-Mieter oder ....  aber das musst du nachweisen und zwar ab dem Zeitpunkt der Kostensenkungsaufforderung.
Siehe "Formblatt zur Wohnungssuche"

Zitat von: Maya88 am 11. Oktober 2025, 18:58:50Nochmal vielen Dank. Mir geht es schon ein bisschen besser!
Du schaffst das und Erfolg tut immer gut!

MfG FN
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