Frage zur Weiterbewilligung Antrag…?

Begonnen von Andree, 11. Oktober 2025, 15:59:56

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Andree

Guten Tag

Nun muss ich mich auch mal wieder nach längerer Zeit melden.

Leider ist meine gesundheitliche Situation deutlich schlechter geworden, bevor ich so viel rede. Hier meine Diagnosen unten als Datei..

Also kurz gesagt, ich muss dreimal die Woche zu Dialyse und habe eine Menge Begleiterkrankungen und bin absolut nicht der arbeitsfähig und körperlich so gesehen ein Wrack.

Bisher bezieheich  Bürgergeld SGB zwei und bin beim Job Center schwer behindert hatte bisher seit einem halben Jahr aber kein Termin persönlich meine Situation zu besprechen ich wurde einfach von normalen Job Center zum behinderten Shop Center rüber geschickt

Natürlich habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 90 % und Rentenantrag vorgezeigt, weil sie es wollten. Aber ich bekomme Nix weil ich nicht am Stück lang genug gearbeitet habe. Somit fällt das sowieso raus

Auch habe ich einen Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die bezahlen aber nicht, weil das Jobcenter noch bezahlt ist ja auch logisch

Nun läuft mein Antrag nächsten Monat aus, habe schon den neuen wieder bekommen und werde den jetzt auch ausfüllen

Aber ich habe das Gefühl, was auch wieder logisch ist, dass der nicht bewilligt wird, da ich gar nicht arbeitsfähig bin oder was meint ihr dazu? Läuft ja alles immer maschinell beziehungsweise man erreicht ja keinen so wirklich beim Jobcenter


Wäre toll wenn ihr eure Erfahrungen dazu sagen könntet´

Sheherazade

Deinen WBA muss das Jobcenter annehmen, bearbeiten und entsprechend bescheiden. Das Jobcenter wird ggf. deine Erwerbsfähigkeit prüfen lassen vom ärztlichen Dienst, wenn man Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat. Je nachdem wie das Gutachten ausfällt, wird man dich dann ggf. an das Sozialamt weiterreichen. Du wirst aber zu keinem Zeitpunkt ohne Leistungen dastehen.

Lässt du dich regelmäßig au schreiben? Das könnte den Vorgang evtl. beschleunigen.

PS: Nimm mal die Datei wieder raus, deine Diagnosen gehen hier niemanden was an, sie tragen auch nicht zum Sachverhalt bei.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

@ Andree, das Sozialamt muss einen Antrag bearbeiten .
Mache Erinnerung zur Bearbeitung .
Gebenfalls Untätigkeitsklage nach 89 Sgg zur Bearbeitung auf Bescheiderstellung

Wenn denn das Sozialamt behauptet du bist nicht erwerbsunfähig muss Sie die Drv beauftragen und so ist es auch mit dem Jc

@ Sheherzade , nein wenn Jc und Sozialamt nicht wollen können Sie auch den Antragsteller zwischen den Stühlen stehen lassen ohne Geld

Haben Sie bei mir auch gemacht zwei Träger auf meinen Rücken geschritten ,weil keiner zahlen wollte ..

Wenn Behörden schikanieren wollen tun Sie das
Natürlich sollte Andree, den Wba weiter stellen aber auch das Sozialamt nicht aus der Verpflichtung nehmen und dann den Rechtsweg gehen



Kopfbahnhof

Zitat von: Andree am 11. Oktober 2025, 15:59:56Aber ich habe das Gefühl, was auch wieder logisch ist, dass der nicht bewilligt wird
Da solltest du dir keine Sorgen darüber machen.

Momentan ist das JC für dich zuständig und bleibt es auch.

Einfach Ablehnen geht nicht, wie in obiger Antwort schon steht.

Zitat von: Andree am 11. Oktober 2025, 15:59:56wurde einfach von normalen Job Center zum behinderten Shop Center rüber geschickt
Das ist völlig normal und eigentlich auch besser für dich.
Diese Abteilung macht auch wesentlich weniger Druck, jedenfalls sollte es so sein.

Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Oktober 2025, 16:49:24das Sozialamt muss einen Antrag bearbeiten
Wozu, wenn das JC, so wie hier, zuständig ist.

Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Oktober 2025, 16:49:24aber auch das Sozialamt nicht aus der Verpflichtung nehmen
Auch hier, wozu wenn es gar nicht zuständig ist, muss man da auch nichts tun.
 

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Oktober 2025, 16:49:24@ Sheherzade , nein wenn Jc und Sozialamt nicht wollen können Sie auch den Antragsteller zwischen den Stühlen stehen lassen ohne Geld

Nein, das geht nicht, in dem hier geschilderten Fall schon mal gar nicht. Und dem TE Bangemachen ist mehr als unfein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andree

Danke erst mal für die zahlreichen Antworten.

Ja die eine Behörde schicken einen zur anderen.........(Zusammenarbeit sieht anders aus)


Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 11. Oktober 2025, 17:03:34
Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Oktober 2025, 16:49:24@ Sheherzade , nein wenn Jc und Sozialamt nicht wollen können Sie auch den Antragsteller zwischen den Stühlen stehen lassen ohne Geld

Nein, das geht nicht, in dem hier geschilderten Fall schon mal gar nicht. Und dem TE Bangemachen ist mehr als unfein.

Es geht nicht darum den Teilnehmer bange zu machen sondern ihn wach zu machen .
Wo lebst du ?
Ich spreche und andere die ich selber kenne aus Erfahrung
Wenn Behörde und Gerichte nicht wollen kannst du machen was du willst

Eigentlich gehört der Teilnehmer ins Sgb 12 sofern er das will ? Oder möchte er als schwerbehinderten noch auf dem ersten Arbeitsmarkt vielleicht ausgebeutet werden mit einen euro job in der Werkstatt ,sicherlich nicht ? Ich kenne selber Leute die als Schwerbehinderten mit pflegegrad junger Mensch den Vermittlungsgutschein verwehrt wird . Es werden keine Gelder für Vermittlung ausgeben . Man möchte lieber Gelder einsparen und die Arbeitsplâtze der Jc und Massnahmeträger sichern (Erwerbslosenindustrie)
  Der TE hat den Antrag gestellt und die Behörde hat den Antrag zu bescheiden tut Sie aber nicht also muss man die zwingen die faulen verwaltungsangestellten weigern sich sonst .

Rotti

Zitat von: Andree am 11. Oktober 2025, 15:59:56Auch habe ich einen Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die bezahlen aber nicht, weil das Jobcenter noch bezahlt ist ja auch logisch
so hast du mit dem Bescheid eine Sicherheit das du nicht leer ausgehst wenn dein JC den Antrag ablehnt.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 12. Oktober 2025, 03:08:28Der TE hat den Antrag gestellt und die Behörde hat den Antrag zu bescheiden tut Sie aber nicht

Und das liest du an welcher Stelle des Eingangsbeitrages?

TE ist im Bürgergeldbezug bis November und muss jetzt den WBA ausfüllen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Und das liest du an welcher Stelle des Eingangsbeitrages?



Auch habe ich einen Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die bezahlen aber nicht, weil das Jobcenter noch bezahlt ist ja auch logisch


Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 12. Oktober 2025, 14:20:35Auch habe ich einen Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die bezahlen aber nicht, weil das Jobcenter noch bezahlt ist ja auch logisch
Siehste :zwinker:  @TE ist auch beim JC.