Sachbearbeiter will meine vollständige Genesung in 6 Monaten

Begonnen von Sammi, 07. Oktober 2025, 13:56:18

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Rotti

Zitat von: amare am 07. Oktober 2025, 18:42:44Aber es ist extrem schwer, dass dir EMR zugestanden wird in Deutschland. Da musst du schon fast mit dem Kopf unterm Arm rumlaufen, damit du sie bekommst.
war immer so und wird auch immer so sein Versicherungen Nehmen ja, aber zahlen am besten nie oder wenig.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Sammi

Hallo,
heute möchte ich mich zurückmelden und erst einmal DANKE sagen, für eure Hilfe  :sehrgut:
Ich habe heute das ärztliche Gutachten hochgeladen (und meine Daten entfernt),damit Ihr selbst lesen könnt was in dem Gutachten drin steht (2 Seiten).

Mein Sachbearbeiter behauptet ja, dass da drin steht, dass ich nur bis 6 Monate nicht erwerbsfähig bin und ab dem 07.Monat d.H. ab März 2026 wieder voll arbeitsfähig bin.
Und das ist definitiv nicht so.
Auch wenn im Gutachten drin steht "nicht auf Dauer", heißt das nicht, dass ich auf Dauer NICHT krank und behindert bin.
Und "voraussichtlich ÜBER 6 Monate" kann ja auch 12 Monate heißen, 2 Jahre...oder sehe ich das falsch !?

Ich habe mir so überlegt, wenn mein SB weiterhin behauptet, dass da meine vollständige Genesung ab März 2026 drin steht ODER er das Gutachten anzweifelt, dann soll er doch rechtlich gegen den ärztlichen Dienst vorgehen und versuchen per Gerichtsbeschluss meine völlige Genesung zu erzwingen  :blum:
Wenn er nicht akzeptieren will, was da im Gutachten drin steht oder den Inhalt nicht versteht und auch was anderes lesen will als drin steht, ist das sein Problem.
Ich werde dann selbst einen Anwalt einschalten und ggf eine Dienst- oder Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB einreichen.
Unter Druck setzten, dass ich ab März 2026 so gesund sein muss, dass ich in Teil oder Vollzeit arbeiten muss und dort arbeiten gehen muss, wo er das will, lasse ich mich nicht.





 

Kopfbahnhof

Zitat von: Sammi am 15. Oktober 2025, 17:19:53Mein Sachbearbeiter behauptet ja, dass da drin steht, dass ich nur bis 6 Monate nicht erwerbsfähig bin
Was momentan erst mal völlig egal ist, er kann behaupten, was er will.

Warte erst mal ab, was von der RV dazu kommt, das ist dann entscheidend.

Zumindest hat ja auch der ÄD klargemacht, vor dem JC hast du erst mal ruhe.
Lehne dich zurück und lass den SB labern, wer weiß, ob der in 6 Monaten noch da ist :weisnich: 

Sammi

Käme bei mir eigentlich nicht eher die Sozialhilfe in Frage anstatt das Bürgergeld... wenn ich doch schon so lange nicht mehr arbeiten gehen kann und auch (laut dieses Gutachtens von Sept. 2025) weiterhin nicht erwerbsfähig bin und der Erhalt der EM-Rente noch lange nicht entschieden ist ?
Und bei meinem Lebensgefährten 65J ist es ja so, wie ich es im anderen Tread beschrieben habe, dass auch er eigentlich nicht mehr arbeitsfähig ist, weil es ihm gesundheitlich auch nicht besser wird.



Ottokar

Zitat von: Sammi am 07. Oktober 2025, 13:56:18In dem Leistungsbild steht drin : weniger als 3 Std, voraussichtlich über 6 Monate.
Lt. § 8 SGB II hast du damit keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, da du nicht mehr erwerbsfähig i.S.d. SGB II bist.
Sofern du in einer BG mit einer weiteren erwerbsfähigen Person lebst, kannst du gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II weiterhin Bürgergeld erhalten.
Da du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hast, kann das JC von dir auch keine Mitwrkungen bei Integration, Jobsuche etc. mehr fordern. Deine Mitwirkungspflicht ist auf Meldeaufforderungen und Einkommensnachweise beschränkt.

Lebst du allein, hast du Anspruch auf Sozialhife nach SGB XII.
Vermutlich wird das Sozialamt dem Gutachten des äD widersprechen, was zur Folge hätte, dass du weiterhin Bürgergeld erhälst und das JC die DRV mit der Klärung beauftragt, d.h. de facto für dich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt.

Der SB des JC ist maßlos inkompetent.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.