Mehrbedarf rückwirkend ?

Begonnen von Trudeln 21, 16. Oktober 2025, 15:29:18

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Trudeln 21

Im Feststellungs - Bescheid vom Versorgungsamt wurden mir 100 % mit den Buchstaben G, aG, H und B zuerkannt.

Die Gültigkeit der vorstehenden Feststellung beginnt mit dem Antragseingang.

Frage: Am 08.11.2024 war der Antragseingang!
Habe ich jetzt den Anspruch auf Mehrbedarf ab Antragseingang, oder erst jetzt, also ab Oktober 2025?

Meinen Dank vorab für eure Antworten
Gruß Trudie

Trudeln 21

Kann mir bitte jemand helfen?  :help:

xoxoxo

Von der Logik her ab Antragseingang.
Wäre halt auch sinnvoll zu wissen ob der Antrag ausgefüllt gesendet wurde
Und wenn ja wann.
Und ob du deine Mitwirkung erfüllt hast.

Sheherazade

Mir stellt sich hier die Frage, bei welchem Amt welcher Mehrbedarf geltend gemacht werden soll.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2025, 12:22:44Mir stellt sich hier die Frage, bei welchem Amt welcher Mehrbedarf geltend gemacht werden soll.
aus ihrem anderen Thread:
ZitatNoch eine andere Frage:
Vorgestern bekam ich endlich den Bescheid vom Versorgungsamt und mir wurden 100% GDB mit den Vermerken G,aG,H und B. Die Gültigkeit der vorstehenden Feststellung beginnt mit dem Antragseingang. Der Antragseingang wurde mit dem 08.11.2024. bestätigt.
Soweit mir bekannt ist habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 30%.
Stellt sich mir die Frage ab wann, also ab Oktober 2025 oder ab November 2024?
und auf die Nachfrage von Ottokar
ZitatKann es sein, dass wir hier von Grundsicherung nach SGB 12 reden und du dein Thema im falschen Bereich eröffnet hast?
hat sie sich noch immer nicht gemeldet.

MfG FN
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Trudeln 21

Der Antrag wurde fertig, also mit sämtlichen Anforderungen ausgefüllt beim Versorgungsamt gestellt.

Darauf kam jetzt der Feststellungs bescheid vom VA.

Da ich bisher zu meiner Rente aufstockend Grundsicherung ( Bürgergeld  ) bekam, muss ich auch dort den Mehrbedarf stellen.

Ich denke das ich rückwirkend, also ab Antragstellung (08.11.2024) beim VA, den Antrag auf Mehrbedarf beim Amt auf Grusi stellen muss.
Denn ich kann ja nicht, ohne zu wissen ob ich den GDB bekomme, vorab einen Antrag auf Mehrbedarf stellen.
Jedoch heißt es im Feststellungs Bescheid das dieser ab Antragstellung gilt.

Der SB wird vermutlich ablehnen.

Gruß Trudie

Trudeln 21

Hallo zusammen,
mag mir jemand helfen?

Ich hoffe das ich hier richtig bin.

MfG Trudie

Ottokar

Diese Frage hast du bereits dort gestellt, sie wurde dort auch beantwortet.

:closed:
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